VGV-HFWN-HLS_II Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-HFWN-HLS_II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i.d. OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neumarkt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-HFWN-HLS_II
Technische Ausrüstung, LPH 4-9 gem. Leistungsbild § 55 HOAI, Anlagengruppen 1-3, 7-8
KURT - ROMSTÖCK - RING 92138 Neumarkt i.d.OPf
Als Ergebnis einer Machbarkeits- und Standortuntersuchung im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung vom 29.08.2016 beabsichtigt die Stadt Neumarkt i.d.OPf., an einem neuen Standort am "Kurt-Romstöck-Ring" in Neumarkt i.d.OPf. eine neue Hauptfeuerwache zu errichten. Der Feuerwehrbedarfsplan soll fortgeschrieben werden, so dass die diesbezüglichen Untersuchungen in die Neubauplanung einfließen. Ergebnisse der Leistungsphasen 1-2 und Teile der Leistungsphase 3 sind bereits vorhanden.
Vorgesehen ist ein nahezu ebenes Gelände mit einer zu überplanenden Gesamtfläche von 11.225 m² in unmit-telbarer Nähe des "Ludwig-Donau-Main-Kanals" parallel zum "Kurt-Romstöck-Ring". Für diese Fläche wurde ein geeigneter Bebauungsplan erstellt. Eine Stellungnahme zur Verkehrsuntersuchungen für den an- und abfahrenden Rettungseinsatzverkehr vom Büro R+T Verkehrsplanung GmbH, Darmstadt vom 22.05.2019 liegt vor.
Es sollen 23 Fahrzeughallenstellplätze inkl. Wasch- und Werkstatthallen, Geschlechter getrennte Umkleide- und Sanitärbereiche, Ausbildungs- und Aufenthaltsräume, Verwaltungs- und Besprechungsräume, Werkstätten und Lagerräume errichtet werden. Das Raumprogramm aus den Leistungsphasen 1-2 vom Architekturbüro Schnabel+Partner, Bad Kötzting ermittelte unter Berücksichtigung aller einschlägigen DIN-Normen einen Nutzflächenbedarf von ca. 4.750 m².
Derzeit besteht die Hauptfeuerwache Neumarkt i.d.OPf. am jetzigen Standort St.-Florian-Straße aus ca. 65 freiwilligen Einsatzkräften, davon sind 10 hauptamtlich beschäftigt. Zudem ist die Jugendfeuerwehr mit weiteren 15 Personen vertreten.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Die Bewerberangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien bewertet; erfüllen mehrere Bewerber im Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "HFWN-20220324-SPPM-HLS-Bewerberbogen" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RUJ4/documents zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "HFWN-20220324-SPPM-HLS-Bewerberbogen" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RUJ4/documents zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "HFWN-20220324-SPPM-HLS-Bewerberbogen" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RUJ4/documents zu entnehmen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Bewerberbogen "HFWN-20220324-SPPM-HLS-Bewerberbogen" unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y78RUJ4/documents zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78R7JC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]