Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit Fa. FNT ohne Abnahmeverpflichtung zur technischen Unterstützung der Verfahrenskoordination Service Support
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit Fa. FNT ohne Abnahmeverpflichtung zur technischen Unterstützung der Verfahrenskoordination Service Support
Technische Unterstützung der Verfahrenskoordination Service Support über das abgeschlossene Projekt initiierten Anpassungen der Geschäftsprozesse in den Bereichen Support, Produktüberführung, Änderungs- und Servicekatalog Management die betrieblichen Geschäftsprozesse innerhalb der vorhandenen IuK-Infrastruktur vorzubereiten, umzusetzen und damit zu optimieren.
München
Technische Unterstützung der Verfahrenskoordination Service Support über das abgeschlossene Projekt initiierten Anpassungen der Geschäftsprozesse in den Bereichen Support, Produktüberführung, Änderungs- und Servicekatalog Management die betrieblichen Geschäftsprozesse innerhalb der vorhandenen IuK-Infrastruktur vorzubereiten, umzusetzen und damit zu optimieren.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Firma FNT ist alleiniger Hersteller und Inhaber der Applikation „Command“ (Configuration Management Database - CMDB), die im Dezember 2009 durch das BLKA, Abteilung III, erworben wurde. Die Firma FNT ist als Dienstleister gleichzeitig alleiniger Inhaber des Quellcodes. Seitens der Verfahrenskoordina-tion Service Support erforderliche Änderungen und Weiter-entwicklungen am Basissystem und Quellcode der Applikation „Command“ sind ausschließlich durch die Fa. FNT möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit Fa. FNT ohne Abnahmeverpflichtung zur technischen Unterstützung der Verfahrenskoordination Service Support
Ort: Ellwangen (Jagst)
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB
lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de