Neu- und Umbau der Grundschule in Feldkirchen, Niederbayern sowie Planung der Freiflächen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 118-311042
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94351
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.feldkirchen-gemeinde.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neu- und Umbau der Grundschule in Feldkirchen, Niederbayern sowie Planung der Freiflächen
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, und Freianlagen gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 2, Leistungsphasen 2-5.
Durchgeführt wurde ein begrenzt offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb für Architekt*Innen und Landschaftsarchitekt*Innen mit anschließendem VgV-Verfahren.
Gegenstand des vorangegangenen Wettbewerbes war die Planung von Umbauarbeiten im bestehenden Schulgebäude der Grundschule Feldkirchen, ein Neubau für die Grundschule
Feldkirchen sowie die Planung der dazugehörigen Freianlagen. Das
Wettbewerbsgebiet (Größe ca. 2200 qm) liegt im Bereich der bestehenden
Grundschule, an der Hierlbacher Straße 2 in 94351 Feldkirchen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Madrid
NUTS-Code: ES300 Madrid
Land: Spanien
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://sulitzemunoz.com/de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Madrid
NUTS-Code: ES300 Madrid
Land: Spanien
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://ljeschke.com/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3
Nr. 1 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).