Vergabeverfahren „Interimsausschreibung Vergabe Übernahme und Verwertung von Bio-abfällen Landkreis München ab 01.05.2022 –30.06.2022“
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren „Interimsausschreibung Vergabe Übernahme und Verwertung von Bio-abfällen Landkreis München ab 01.05.2022 –30.06.2022“
Weil sich der Landkreis als Vergabestelle in der noch laufenden Hauptvergabe (für die Zeit ab dem 01.01.2022 über eine Laufzeit von fünf Jahren einschl. von Verlän-gerungsoptionen) für die hier maßgeblichen Bioabfälle in einem Nachprüfungsverfahren befindet, das aller Voraussicht nach nicht vor Ende Mai 2022 abgeschlossen sein wird, vergibt er in diesem Verfahren die Leistungen der Übernahme, des Transports und der Verwertung der hier relevanten Mengen an Bioabfällen übergangs-weise für eine Zeit von zwei Monaten ab 01.05.2022.
Im Entsorgungsgebiet der Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, montags bis samstags abgeholt und täglich zur Annahmestelle in Kirchstockach verbracht. Die an der Annahmestelle zwischengelagerten Bioabfallmengen sind vom AN in geeignete und den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung entsprechende Fahrzeuge zu übernehmen, abzutransportieren und einer fachgerechten Verwertung zuzuführen.
Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen stofflich zu verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
-Übernahme der an die Anlage Kirchstockach angelieferten Bioabfälle in Transportfahrzeuge
-Transport der Bioabfallmengen durch den AN von der Umladestation Kirchstockach zur Verwertungsanlage und dortige Verwiegung.
-Die stoffliche Verwertung des Bioabfalls in dafür vorgesehenen Anlagen.
Die prognostizierten jährlichen Bioabfallmengen (ca. 21.600 Mg) können sich ändern.
Biovergärungsanlage Kirchstockach
Weil sich der Landkreis als Vergabestelle in der noch laufenden Hauptvergabe (für die Zeit ab dem 01.01.2022 über eine Laufzeit von fünf Jahren einschl. von Verlängerungsoptionen) für die hier maßgeblichen Bioabfälle in einem Nachprüfungsverfahren befindet, das aller Voraussicht nach nicht vor Ende Mai 2022 abgeschlossen sein wird, vergibt er in diesem Verfahren die Leistungen der Übernahme, des Transports und der Verwertung der hier relevanten Mengen an Bioabfällen übergangsweise für eine Zeit von zwei Monaten ab 01.05.2022.
Im Entsorgungsgebiet der Landkreisgebiet München und der Stadt München werden die anfallenden Bioabfälle aus den Haushalten und teilweise aus dem Gewerbe über die Biotonne erfasst, montags bis samstags abgeholt und täglich zur Annahmestelle in Kirchstockach verbracht. Die an der Annahmestelle zwischengelagerten Bioabfallmengen sind vom AN in geeignete und den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung entsprechende Fahrzeuge zu übernehmen, abzutransportieren und einer fachgerechten Verwertung zuzuführen.
Die übernommenen Bioabfälle sind fach- und umweltgerecht entsprechend den geltenden einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen stofflich zu verwerten. Dabei sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
-Übernahme der an die Anlage Kirchstockach angelieferten Bioabfälle in Transportfahrzeuge
-Transport der Bioabfallmengen durch den AN von der Umladestation Kirchstockach zur Verwertungsanlage und dortige Verwiegung.
-Die stoffliche Verwertung des Bioabfalls in dafür vorgesehenen Anlagen.
Die prognostizierten jährlichen Bioabfallmengen (ca. 21.600 Mg) können sich ändern.
Das Entsorgungsgebiet umfasst die Gemeinden Baierbrunn, Feldkirchen, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Oberhaching, Ottobrunn, Pullach i. Isartal, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterhaching des Landkreisgebiets München und einen Teil der Landeshauptstadt München. Das Entsorgungsgebiet umfasst zusätzlich auch folgende Gemeinden des Zweckverbandes München-Südost (ZVMSO): Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg und Putzbrunn.
Die Fläche des Landkreises beträgt ca. 664 km2.
Die Einwohnerzahl im Landkreis beträgt ca. 349.685 (Stand 31.12.2020). Die Fläche der Landeshauptstadt München beträgt ca. 311 km2. Die Einwohnerzahl der Landeshauptstadt beträgt ca. 1.488.200 (Stand 31.12.2020).
Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.05.2022 und endet voraussichtlich am 30.06.2022. Nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB, Teil IV) der Vergabeunterlagen kann der Vertrag drei Mal um jeweils einen weiteren Monat, somit insgesamt auf max. 5 Monate, verlängert werden – vor allem für den Fall, dass bis Ende Juni 2022 noch keine rechtskräftige Entscheidung im Nachprüfungsverfahren vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Es ist beabsichtigt, die in den nachfolgenden Vergabeunterlagen bezeichnete Leistung für den Landkreis München für einen weiteren Übergangszeitraum von zwei Monaten mit der Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung um jeweils einen Monat im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zu vergeben.
Aufgrund von Verzögerungen in der Hauptvergabe einer Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Gebiet des Landkreises München, die 2021 für fünf Jahre ausgeschrieben wurde und der Dringlichkeit sah sich die Vergabestelle gezwungen, eine Interimsvergabe zu veranlassen. Als ein zentraler Grund stellte sich die Verfahrensdauer eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Südbayern heraus. Nunmehr wurde eine mündliche Verhandlung für Mai 2022 anberaumt. Weil Verzögerungen also andauern und bis zur Entscheidung über den Fortgang eine weitere Überbrückung für die Erbringung der Leistungen notwendig ist, besteht erneut die Notwendigkeit einer Interimsvergabe.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Vergabeverfahren „Interimsausschreibung Vergabe Übernahme und Verwertung von Bioabfällen Landkreis München ab 01.05.2022 –30.06.2022“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mertingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86690
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]