Instandhaltung von Versorgungsanlagen 2023 - 2028 Referenznummer der Bekanntmachung: av18c037-eu
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bayernets.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandhaltung von Versorgungsanlagen 2023 - 2028
Die bayernets GmbH ist Eigentümerin des Ferngasnetzes im südbayrischen Raum sowie dazugehöriger Nachrichtenkabelanlagen, Gasdruckregel- und Messanlagen, Verdichteranlagen und elektrischer Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die nicht nur der Steuerung des Gasversorgungsnetzes dienen, sondern auch für Nachrichtenkabelanlagen Dritter erforderlich sind. Die Länge des Fernleitungsnetzes mit einer durchschnittlichen Leitungsdimension von DN 550 beträgt ca. 1.660 km; Das Netzgebiet umfasst eine Fläche von ca. 32.000 km².
bayernets obliegt die Erbringung der Instandhaltung unter Beachtung der Belange der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und des Umweltschutzes sowie der Grundsätze eines sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltfreundlichen Betriebes des Gasversorgungsnetzes. Die Versorgungsanlagen sind in einem ständig verfügbaren, störungsfreien, dem jeweils geltenden anerkannten Regeln der Technik entsprechenden und sicheren Zustand zu halten.
Fernleitungsnetz bayernets GmbH
Die bayernets GmbH ist Eigentümerin des Ferngasnetzes im südbayrischen Raum sowie dazugehöriger Nachrichtenkabelanlagen, Gasdruckregel- und Messanlagen, Verdichteranlagen und elektrischer Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die nicht nur der Steuerung des Gasversorgungsnetzes dienen, sondern auch für Nachrichtenkabelanlagen Dritter erforderlich sind. Der Auftraggeber ist gesetzlich verpflichtet, das Netz sicher und zuverlässig zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Die Länge des Fernleitungsnetzes mit einer durchschnittlichen Leitungsdimension von DN 550 beträgt ca. 1.660 km; Das Netzgebiet umfasst eine Fläche von ca. 32.000 km².
bayernets obliegt die Erbringung der Instandhaltung unter Beachtung der Belange der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und des Umweltschutzes sowie der Grundsätze eines sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltfreundlichen Betriebes des Gasversorgungsnetzes.
Die Versorgungsanlagen sind in einem ständig verfügbaren, störungsfreien, dem jeweils geltenden anerkannten Regeln der Technik entsprechenden und sicheren Zustand zu halten. Die in dieser Ausschreibung definierten Leistungen sind Teil davon.
Zu diesen Leistungen gehören:
Wartung, Inspektion und Instandsetzungen EMSR-, KKS-, Nachrichtenkabel, Schiebergruppen und Leitungsanlagen des Fernleitungsnetzes
• Insbesondere Funktionsprüfungs- und Wartungsleistungen gemäß den Bestimmungen des DVGW Arbeitsblattes G466-1 „Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Betriebsdruck größer als 5 bar – Instandhaltung“.
• Überprüfung und Wartung von KKS-Anlagen gemäß den Bestimmungen des DVGW Arbeitsblattes GW 10 „Kathodischer Korrosionsschutz erdverlegter … Gasleitungen aus Stahl … – Inbetriebnahme und Überwachung
Wartung, Inspektion und Instandsetzungen von EMSR-, GDRM-, Verdichteranlagen.
• Insbesondere Funktionsprüfungs- und Wartungsleistungen gemäß den Bestimmungen des DVGW Arbeitsblattes G495 „Gasanlagen - Instandhaltung“
Bereitschaftsdienst einschließlich Vorhalten von fünf Betriebsstellen/ Betriebsstützpunkten
Stellung von Personal zum Betrieb der Verdichteranlagen in Wertingen und Haiming
Bereitstellung von Lagerflächen und einer zugehörigen Lagerverwaltung
Durchführung von Schalthandlungen, Tiefbau, Instandsetzungen und Reparaturen aus Regiebasis
Die Leistungen werden als Werkvertrag für die Dauer von drei Jahre (mit der Option um Verlängerung um weitere drei Jahre vergeben).
Spätestens sechs (6) Monate vor Vertragsende kann der Auftraggeber durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer eine Option auf Verlängerung dieses Vertrages um weitere 36 Monate ausüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber muss schriftlich bestätigen, bei Nachfrage auch nachweisen, dass der Projektleiter, weitere Ansprechpartner im Unternehmen sowie - Kolonnenführer bei Planung, Koordination und Durchführung aller Tätigkeiten im Rahmen des Instandhaltungsvertrages verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und fähig sind, technische Sachverhalte zu diskutieren.
- Zudem ist zusätzlich vorzulegen:
Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertig des Herkunftslandes (nicht älter als 12 Monate vor Ablauf der Teilnahmefrist) bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. (Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher bzw. einem solchen vergleichbaren Übersetzer / Dolmetscher angefertigt werden.
Jede Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich erklären, …
- ob im Falle der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft – in der Konstellation der Bewerbergemeinschaft - gebildet wird.
- welche Organisationsform im Beauftragungsfalle geplant ist (nebst Angabe der Organisationsstruktur).
- welche Mitglieder beteiligt sind.
- wer als Bevollmächtigter sämtliche Mitglieder rechtsverbindlich vertritt (unter Angabe von Adresse, Telefon, Fax und E-Mail).
- dass der vorgenannte, bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber bayernets rechtsverbindlich vertritt.
- welche jeweilige Leistung durch welches Mitglied erbracht wird.
- dass im Beauftragungsfalle alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
- dass sich ein jedes Mitglied verpflichtet, die für das jeweilige Mitglied festgelegte Leistung zu erbringen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
- dass die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnahmewettbewerb nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers erfolgt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Jeder Bewerber muss erklären, dass er …
- sich nicht im Insolvenzverfahren befindet und seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat und er sich nicht auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften in einem vergleichbaren Verfahren oder vergleichbarer Lage befindet.
- nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden ist.
Zusätzlich sind als Nachweis folgende Unterlagen vorzulegen:
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher bzw. einem solchen vergleichbaren Übersetzer/ Dolmetscher angefertigt werden.
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben erfüllt hat, oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde).
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat, oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde).
Aktuelle Bonitätsauskunft von Creditreform oder vergleichbar (nicht älter als 4 Wochen vor Ablauf der Teilnahmefrist)
Bewerber können Einwände und / oder Korrekturen vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht Zutreffend sein soll. Diese Einwände / Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann.
Der Bonitätsindex des Bewerbers nach Creditreform oder vergleichbar darf maximal 300 betragen. Bei einem ausgewiesenen Bonitätsindex über diesem Wert wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen, sofern er nicht nach Satz 1 begründete Einwände nachvollziehbar vorträgt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Jeder Bewerber muss erklären, dass …
Personen aus dem Bereich der Wartung und Instandhaltung (mechanisch und elektrisch) von Versorgungsanlagen, die nach aktueller Personenplanung ab Januar 2023 für den Instandhaltungsvertrag (Dauer 3 Jahre mit Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre) zur Verfügung stehen, Mindestanzahl jeweils 20 Personen: Bewerber, die die geforderte Mindestanzahl nicht erreichen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Anzahl Mechanik
- Anzahl Elektrotechnik
Personen aus dem Bereich Arbeitsplanung- und Vorbereitung, die nach aktueller Personenplanung ab Januar 2023 (Dauer 3 Jahre mit Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre) für den Instandhaltungsvertrag zur Verfügung stehen, Mindestanzahl 2 Personen:
Bewerber, die die geforderte Mindestanzahl nicht erreichen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- er sich verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe diese Personen für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
- er auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung mitteilen wird, mit welchen Nachunternehmern er tatsächlich zusammenarbeiten wird und welche Leistungen diese Nachunternehmer erbringen.
- er die vom Auftraggeber geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung dieser Nachunternehmer sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser die für ihn festgelegte Leistung erbringt, vorlegen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer für die von ihnen durchzuführenden Leistungsbestandteile sowie das Nichtvorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen – u.a. nach §§ 123 und 124 GWB - vor Zuschlagserteilung zu prüfen.
- er die festgelegte Nachunternehmerkonstellation während des Vergabeverfahrens nicht ändern wird. Dasselbe gilt nach Zuschlagserteilung.
8.2 Als Nachweis sind zusätzlich vorzulegen:
Angaben und Nachweise zu mindestens 2 Referenzen zu laufenden oder abgeschlossenen Aufträgen über Instandhaltung von Versorgungsanlagen in den letzten 5 Jahren (bezogen auf die Auftragsbekanntmachung) mit einem Auftragsvolumen von ≥ 2 Mio. €/Jahr, die eine DVGW– Zulassung oder gleichwertig erfordert haben.
- In den Angaben zu den Referenzen muss der Bezug zu den Anforderungen erkennbar und bewertbar sein. Eine Bewertung der Referenz muss möglich sein!
- Referenzen auf einem separaten Blatt sind nicht zulässig.
Als Nachweis sind folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen:
- Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten, international anerkannten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9000er Reihe oder einer inhaltlich gleichwertigen Zertifizierung,
- Nachweis der Unternehmenszertifizierung durch den DVGW oder vergleichbar nach den Regelwerken GW 301, GW 11, G 493-1, G 493-2, G 468-1 und § 62 AwSV/WHG
Die im Ausschreibungsdokument "Fragenkatalog und Mindestanforderungen, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum Teilnahmewettbewerb – Instandhaltungsvertrag Versorgungsanlagen" unter Mindestanforderungen - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Ziffer 6) / Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer 7) / Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 8) aufgeführten sowie in den vorstehenden Ziffern III.1.1 – III.1.3 referenzierten Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar, bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend auszuschließen ist.
Jeder Bewerber muss erklären, dass
— keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,
— keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen
Bewerber, bei denen mindestens einer der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme der Pauschalleistungen zu leisten, die nach Vorlage der Schlussrechnung noch 5 % der Nettoabrechnungssumme betragen muss. Diese Sicherheit dient sowohl der Absicherung der vertragsgemäßen Erfüllung des Auftrages, inklusive Rückzahlungsansprüche bei Überzahlungen, als auch der Sicherung der Gewährleistungsansprüche.
Weitere Informationen siehe Ziffer 12 der Vertragsbedingungen.
Die dort genannten Bedingungen sind keine Mindestanforderungen, sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
Ziffern 10 und 11 der Vertragsbedingungen zur Instandhaltung von Versorgungsanlagen.
Die dort genannten Bedingungen sind keine Mindestanforderungen, sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (siehe auch III.1.1)
Siehe Ausschreibungsunterlagen:
Die neben den Teilnahmeunterlagen auf der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung veröffentlichten Unterlagen für das an den Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren (nachfolgend: „Ausschreibungsunterlagen“) dienen im Teilnahmewettbewerb lediglich der Information. Das bedeutet auch, dass mit der Bewerbung noch kein Angebot abzugeben ist.
Weiter in VI.3 Zusätzliche Angaben dieser Auftragsbekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der eVergabe Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) bereitgestellten „Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb" des Auftraggebers.
Die vorgenannten Bedingungen, Ziff. III.1. 1) bis III.1.4), sowie diese Ziff. VI.3), bilden die Grundlage für die Bewerberauswahl. Deshalb sind die geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben.
Darüber hinaus ist das auf der eVergabe-Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation" der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) zum Download zur Verfügung gestellte Formular „Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum Teilnahmewettbewerb“ vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere rechtsverbindlich zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen. Die ausgefüllten Unterlagen sind zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrages. Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeanträge – samt Anschreiben, Erklärungen, Nachweise und ausgefüllten Unterlagen – sind bei der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ genannten Adresse ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform hochzuladen. Zusammen mit den eingescannten Teilnahmeanträgen sind die vorgenannten Unterlagen als PDF zu übermitteln.
bayernets wird in einer ersten Phase die eingegangenen Erstangebote – ohne vorherige Verhandlung – anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien auswerten. Nur die 3 besten Angebote, die sich aus dieser Auswertung ergeben, werden anschließend in der zweiten Phase zu mindestens einer Verhandlung eingeladen. Die nach der letzten Verhandlungsrunde abgegebenen Letztpreisangebote werden dann ebenfalls anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage von Erstangeboten zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten. In diesem Fall ist das Erstangebot gleichzeitig das Letztpreisangebot.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html