Neubau Grundschule mit Einfeldsporthalle (zur Mehrzwecknutzung) Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=245005
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Grundschule mit Einfeldsporthalle (zur Mehrzwecknutzung) Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 (HLS) gem. §53 ff HOAI 2021, LPH 1-9

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Kempten (Allgäu) plant den Neubau einer Grundschule samt Einfeldsporthalle zur Mehrzwecknutzung in Kempten (Allgäu).

Rahmenbedingungen der Grundschule:

-Grundstücksgröße: 7600m²

-zweizügige Grundschule mit offenem Ganztagsangebot

-8 Klassen à 28 Schüler (max.) = max. 224 Schüler aufgeteilt in 2 Cluster mit Marktplätzen

-80% Ganztagsanteil = max. 180 Schüler

-Mensa mit Ausgabeküche für 180 Schüler (Zweischichtbetrieb) als Bürgersaal nutzbar

-Einfeldsporthalle plus extra Bühne (105m²) als Mehrzweckhalle für Bürgerschaft nutzbar

-Sporthalle außerhalb der Schulzeiten durch Vereine genutzt

-Pausenhof ca. 680m²

-Allwetterplatz 20x28m mit angebautem Weitsprung

-65m Laufbahn

-konzipiert als Passivhaus an Nahwärmenetz angebunden (Biogas und Holzpellets)

-Bauzeit 03/2026 bis 04/2028

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Kempten (Allgäu)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrages sind HLS-Leistungen, Technische Gebäudeausstattung ALG 1, 2, 3, 7 und 8 gem. §53 ff. HOAI 2021 mit Anlage 15, LPH 1-9, mit stufenweiser Beauftragung für den Neubau einer Grundschule samt Einfeldsporthalle zur Mehrzwecknutzung.

Ggf. werden Besondere Leistungen beauftragt. Die für dieses VgV-Verfahren relevanten Unterlagen werden den Teilnehmern, die zur Vergabeverhandlung zugelassen werden, mit der Einladung zur Verhandlung zur Verfügung gestellt.

Aufforderung zur Angebotserstellung voraussichtlich 04.08.2022

Abgabe des Angebotes voraussichtlich 14.10.2022

Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte/Ende November 2022 statt. Auftragsvergabe ist voraussichtlich in KW 1/2023

Baubeginn ist für März 2026 und die Fertigstellung bis April 2028 vorgesehen.

Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme liegt bei ca. 16,7 Mio. EUR brutto.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Darstellung des Projektteams/Büro / Gewichtung: 30%
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete Planungaufgabe / Gewichtung: 40%
Preis - Gewichtung: 30%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 64
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

plus Gewährleistungszeitraum

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es werden mindestens fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Bei mehr als fünf Teilnahmeanträgen, die alle Anforderungen nach den Vergabeunterlagen/Auswahlkriterien erfüllen, wird der Auftraggeber voraussichtlich nicht alle Bewerber auffordern. Es werden mindestens die fünf am höchsten bewerteten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe ausgewählt Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Die Auswahl erfolgt anhand der Bewertungsmatrix Auswahlverfahren.

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

-wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.

Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.

Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 20 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:

Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in 3 Stufen.

Stufe 1: LPH 1 – LPH 2 gem. HOAI

Stufe 2: LPH 3 – LPH 4 gem. HOAI

Stufe 3: LPH 5 – LPH 9 gem. HOAI

Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt.

Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.

Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Vertrag und das Honorarangebot sind erst in der 2. Stufe des VgV-Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer gem. § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a)Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und §124 GWB.

b)Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.

c)Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 75 Abs. 3 i.V.m. § 43 Abs. 1 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.

d)Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmer bedienen, hat er diese gem. § 36 VgV im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmer ist abzugeben.

e)Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.

f)Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a)Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR netto.

b)Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.

Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a)Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 4 technisch festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.

b)Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" oder "Techniker der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik" oder einer vergleichbaren Fachrichtung trägt, gem. § 75 VgV. Nachweis: Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Ingenieur" oder "Techniker der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik" oder einer vergleichbaren Fachrichtung trägt, gem. § 75 VgV. Nachweis: Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o. vgl.) (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur oder Techniker“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist. Falls die Positionen der Projektleitung und stv. Projektleitung jeweils durch einen Techniker der Fachrichtung Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Klima-, Versorgungstechnik besetzt wird, ist der Nachweis eines Büromitgliedes als „Ingenieur“ mit Eintrag in der Ingenieurkammer zu erbringen.

c)Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild TGA-Planungen ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 5 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter.

d)Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE können von einem ARGE-Partner beide Referenzen eingereicht werden. Der Referenzzeitraum ist in der Regel auf die zurückliegenden drei Jahre begrenzt. Hierbei werden jedoch Referenzen geprüft, die aus den letzten zehn Jahren stammen.

e)Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:

Der Referenzzeitraum beider Referenzen muss zwischen 01.05.2012 – 30.04.2022 liegen, die LPH 2 darf jeweils nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 jeweils abgeschlossen sein.

Folgende Angaben sind bei beiden Referenzprojekten erforderlich:

-Projektbezeichnung

-Name des Büros

-Beauftragte Leistungsphasen

-Projektlaufzeit

-Bauvolumen brutto (KG 400 ALG 1, 2, 3, 7 und 8)

-Beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen

-Beauftragte Anlagengruppen

-Neubau/Erweiterungsneubau

-Öffentliche Vergabe

-Auftraggeber

-Erfahrung mit Fördermitteln

-Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.

f)Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/06/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Honorarangebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen.

Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten §57 Absatz 1 Satz 1 VgV);

b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis 22.06.2020 vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;

c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG;

d)Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;

e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:

Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:

-Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,

-Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird.

Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,

-Der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,

-Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.

Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/05/2022

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Hammelburg
Happurg
Harburg (Schwaben)
Haselbach
Haßfurt
Hausen
Hausham
Hauzenberg
Hebertshausen
Heideck
Heidenheim (Mittelfranken)
Heigenbrücken
Heiligenstadt
Heilsbronn
Heimenkirch
Heinersreuth
Heldenstein
Helmbrechts
Helmstadt
Hemau
Hemhofen
Henfenfeld
Hengersberg
Hepberg
Heroldsbach
Heroldsberg
Herrieden
Herrsching am Ammersee
Hersbruck
Herzogenaurach
Heßdorf
Hilgertshausen-Tandern
Hilpoltstein
Hinterschmiding
Hirschaid
Hirschau
Hitzhofen
Höchberg
Höchstadt an der Aisch
Höchstädt an der Donau
Hof
Hofheim in Unterfranken
Hofkirchen
Hohenbrunn
Hohenburg
Hohenfels (Oberpfalz)
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenlinden
Hohenpeißenberg
Hohenroth
Hohenschäftlarn
Hohenthann
Hohenwart
Hohenwarth
Hollenbach
Hollfeld
Holzgünz
Holzheim
Holzkirchen
Horgau
Hösbach
Huglfing
Hunderdorf
Hutthurm
Ichenhausen
Icking
Igensdorf
Igling
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Illertissen
Illesheim
Illschwang
Ilmmünster
Immenstadt im Allgäu
Ingenried
Ingolstadt
Inning am Ammersee
Inzell
Iphofen
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Irchenrieth
Irschenberg
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Ismaning
Itzgrund
Jandelsbrunn
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Kalchreuth
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Karlstein am Main
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Kelheim
Kelheim Schäfflerstraße
Kemnath
Kempten (Allgäu)
Kiefersfelden
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Kirchdorf am Inn
Kirchdorf im Wald
Kirchehrenbach
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Kirchhaslach
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Kirchheim in Schwaben
Kirchroth
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Kleinostheim
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Kraiburg am Inn
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Lauf an der Pegnitz
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Lichtenfels
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Oberhausen (bei Neuburg/Donau)
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Partenstein
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Pegnitz
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Penzberg
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Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
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Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsach
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Plattling
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Pleiskirchen
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Polling (bei Weilheim)
Pommersfelden
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Postmünster
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Rohr
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Rohrbach (Ilm)
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Röthenbach an der Pegnitz
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Rothenfels am Main
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Rott am Inn
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Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
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Rottendorf
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Röttingen
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Rückholz
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Schwarzach
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