ZV Landkreis Coburg - Scandienstleistungen - Digitalisierung, Einlagerung u. Vernichtung von Akten in Papierform Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/000592
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV Landkreis Coburg - Scandienstleistungen - Digitalisierung, Einlagerung u. Vernichtung von Akten in Papierform
Scandienstleistung
Landratsamt Coburg
Lauterer Str. 60
96450 Coburg
Deutschland
Die Leistung umfasst das einscannen u. digitalisieren von Papierakten. Ein Besichtigungstermin der Akten wird vor Ort am Landratsamt in Coburg stattfinden und ist verpflichtend wahrzunehmen. Es handelt sich hierbei voraussichtlich um 340 Ordner mit Rückenbreite 3-5 cm, 570 Ordner mit Rückenbreite 5 cm, 510 Ordner mit Rückenbreite 7-8 cm, 100 Hängemappen, 120 Hängehefter u. 4300 Pendelhefter aus ingesamt 5 Fach-/Aufgabenbereichen. Hinzu kommen ca. 300 Bebauungspläne mit Legende für den Fachbereich Bauwesen mit unterschiedlichen Formaten. Nach Zuschlag erfolgt eine Pilotphase, in welcher eine bestimmte Anzahl an Akten in Papierformen zum testweisen einscannen übergeben wird.
Die Akten müssen vom Auftragnehmer in selbst gestellten Transportbehältern abgeholt, befüllt u. transportiert werden. Dies hat in wöchentlichen, vom Auftraggeber festgelegten, Chargen zu erfolgen. Eil-scanns müssen gewährleistet werden können. Nach dem Scannen u. nach Freigabe durch den jeweiligen Fachbereich sind sie für 6 Monate aufzubewahren und danach zu vernichten. Die Vernichtung hat nach DIN 66399 mit mindestens nach Schutzklasse 2 und Sicherheitsstufe 4, in einigen Fällen nach Schutzklasse 2 und Sicherheitsstufe 5 zu erfolgen. Zur Einhaltung dieser Schutzklasse ist ein Nachweis bzw. Zertifikat vorzulegen.
Die erfolgreiche Vernichtung u. Entsorgung ist zertifiziert nachzuweisen. Das Scannen hat nach festgelegten Kriterien zu erfolgen. Wichtig ist, dass der Auftragnehmer in der Lage ist, die vom Auftraggeber festgelegten Metadaten je Vorgang o. Dokument zu erfassen und diese den Datensätzen in einem Excel-Dokument zuzuordnen. Darüber hinaus muss er in der Lage sein, die Metadaten des Datensatzes jeweils mit dem Dokumentennamen des Scans auszuliefern. Dokumente deren Zuordnung nicht möglich ist, sind in einer Fehlerdatei zu vermerken. Die Dateien sind zudem als sogenannte .IMP Dateien über eine verschlüsselte und datenschutzkonforme Downloadmöglichkeit bereitzustellen. Ebenso werden je Fachbereich Dokumente definiert, die im Original weiterhin aufzubewahren u. von der Vernichtung ausgeschlossen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180410f795a-94eff33430ce42
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180410f795a-94eff33430ce42
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-180410f795a-94eff33430ce42
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) ist "ausschließlich" für die Zusendung von Angebotsteilen gedacht, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle). Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Termin bis zu bem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 25.05.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm