Digitaler Fatigue Begleiter
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://sbk.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitaler Fatigue Begleiter
Individuelle Unterstützung und Begleitung von CFS-betroffenen Versicherten durch eine digitale Anwendung (App) zur Unterstützung der Behandlung von erwachsenen Patienten, die unter Fatigue leiden. Anspruchsberechtigt sind Versicherte im Rahmen der folgenden Grunderkrankungen: Covid19, Long Covid, ME/CFS, Multiple Sklerose, Krebs, Rheuma.
Individuelle Unterstützung und Begleitung von CFS-betroffenen Versicherten durch eine digitale Anwendung (App) zur Unterstützung der Behandlung von erwachsenen Patienten, die unter Fatigue leiden. Anspruchsberechtigt sind Versicherte im Rahmen der folgenden Grunderkrankungen: Covid19, Long Covid, ME/CFS, Multiple Sklerose, Krebs, Rheuma.
Die App bietet die Möglichkeit die Fatigue sowie mit der Fatigue einhergehende Symptome und für die Erkrankung relevante Einflussfaktoren zu erfassen, zu dokumentieren und einzusehen. Die Erfassung des Krankheitszustands und -verlaufs erfolgt dabei über validierte wissenschaftliche Fragebögen, während die verschiedenen Einflussfaktoren mit Hilfe von Sensoren von Smartphone und Wearables erfasst werden.
Darüber hinaus kann über die App auch die Medikation eintragen und nachverfolgt werden. Zudem unterstützt der integrierte Fatigue Kurs in verschiedenen Modulen das Krankheitsmanagement der Patienten durch wissensvermittelnde Elemente sowie durch praktische Alltagstipps für den Umgang mit der Erkrankung und angeleitete Übungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitaler Fatigue Begleiter
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Bonn
Land: Deutschland