ZVWV Hallertau - Vermessung Verbandsgebiet - Beratungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 240/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Au i. d. Hallertau
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 84072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zvwv-hallertau.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZVWV Hallertau - Vermessung Verbandsgebiet - Beratungsleistungen
Der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat satzungsgemäß die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu verbessern, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; er versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser. Der Zweckverband erhebt Abgaben nach den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts.
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Gegenstand des Auftrags ist das Erfassen sämtlicher beitragspflichtiger Grundstücks - und Geschossflächen im Verbandsgebiet sowie der Erlass von Beitrages- und Verbesserungsbescheiden gemäß dem in den Teilnahmeunterlagen enthaltenen Leistungsverzeichnis.
Zweckverband Wasserversorgung Hallertau Wolnzacher Straße 6 84072 Au i. d. Hallertau
Der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, hat seinen Sitz in Mainburg und zählt zu seinen Mitgliedern den Markt Au i.d.Hallertau, die Gemeinde Högertshausen, die Gemeinde Rudelzhausen, die Gemeinden Aiglsbach, Attenhofen, Elsendorf, Volkenschwand, die Stadt Mainburg, die Gemeinde Obersüßbach, die Stadt Geisenfeld sowie den Markt Wolnzach, gelegen in den Landkreisen Freising, Kelheim, Landshut und Pfaffenhofen a.d.Ilm.
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Der Zweckverband hat satzungsgemäß die Aufgabe, eine gemeinsame Wasserversorgungsanlage einschließlich der Ortsnetze zu errichten, zu verbessern, zu erneuern, zu betreiben, zu unterhalten, die Anlage im Bedarfsfall zu erweitern und bereits vorhandene Ortsnetze zu übernehmen; er versorgt die Endverbraucher mit Trinkwasser. Der Zweckverband erhebt Abgaben nach den Vorschriften des Kommunalabgabenrechts.
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Die aktuelle Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes wurde am 14.12.2016 veröffentlicht. Zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung erhebt der Zweckverband einen Beitrag für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder wenn sie tatsächlich angeschlossen sind.
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Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Zur Vorbereitung des Erlasses von Verbesserungsbeitragsbescheiden und Nacherhebungsbescheiden sind sämtliche beitragspflichtige Grundstücks- und Geschossflächen im Verbandsgebiet zu erfassen. Je beitragspflichtigem Grundstück/Anwesen (ca. 11.000) sind Aufmaße zu erstellen. Im Rahmen der Vorbereitung sind die Anschlussnehmer durch Informationsschreiben und Informationsveranstaltungen vor Ort entsprechend zu informieren. Nach Abschluss der Flächenermittlungen sind auf Basis des Bescheidmusters des Zweckverbandes verteilt auf 6-8 Jahre in drei Chargen Beitragsbescheide (insgesamt ca. 33.000) zu erstellen. Des Weiteren sind die nach dem Ergebnis der Ermittlungen erforderlichen Nacherhebungsbescheide unter Durchsicht der Aktenlage der letzten 25 Jahre in Abstimmung mit dem Zweckverband und bei Bedarf mit den Gemeinden zu erlassen. Die Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen sind in einer Leistungsbeschreibung geregelt.
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Mit der Erbringung dieser Leistungen wird ein Unternehmen mit entsprechender einschlägiger Erfahrung und personeller Kapazität beauftragt. An fachlicher Qualifikation sind unter anderem Vermessungsingenieurleistungen, Erfahrungen im Beitragswesen und Kenntnisse im KAG gefordert.
Mit den Leistungen soll nach Auftragserteilung Anfang 2022 begonnen werden. Die Vermessungsleistungen dürften einen Zeitraum von ca. 18 Monaten in Anspruch nehmen. Die Vertragslaufzeit insgesamt wird mit ca. 6-8 Jahren veranschlagt.
Die Satzungen des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau (BGS-WAS und WAS) werden den Bewerbern von Anfang an mit den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im Rahmen des Verhandlungsverfahres mit Teilnahmewettbewerbs sind keine Angebote/Teilnahmeanträge eingegangen.
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Die unter "Begründungen" gemachte Angabe bezieht sich auf das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb - nicht auf ein offenes Verfahren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZVWV Hallertau - Vermessung Verbandsgebiet - Beratungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greding
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91171
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR7U1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.