Neubau eines Kinder - und Jugendhospiz- Freianlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankenhospiz-bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Kinder - und Jugendhospiz- Freianlagen
Herstellung der Freianlagen nach
Neubau des Kinder- und Jugendhospizes.
Die Freianlagen rund um den Hospizneubau werden in zwei Abschnitten erstellt, da sich
derzeit noch der Hubschrauberlandeplatz im Bereich des Baufeldes befindet. Da dieser
während der Baumaßnahme zu jeder Zeit betriebsbereit sein muss, ebenso wie der
Krankentransportweg, können die Außenanlagen dort erst nach dessen Außerbetriebnahme
hergestellt werden. Dies wird voraussichtlich ab Juli 2023 der Fall sein.
Der Bauabschluss sämtlicher Außenanlagen ist für Oktober 2023 vorgesehen. Vegetative
Pflegearbeiten sind darüber hinaus eine weitere Vegetationsperiode bis Oktober 2024
fortzuführen.
Bamberg
Im ersten Bauabschnitt, beginnend ab Juli 2022, werden sämtliche Außenanlagen nördlich
der Feuerwehrzufahrt, die Feuerwehrzufahrt von der Parkplatzzufahrt bis zur zentralen
Terrasse („Schnabel“) sowie der große Parkplatz in der östlichen Grundstücksecke
hergestellt. Die Baumaßnahmen beinhalten insbesondere die Herstellung
- sämtlicher Wege- und Terrassenflächen im Nahbereich des Hospizgebäudes
- der PKW-Stellplatzflächen sowie deren Zufahrten
- die Feuerwehrzufahrt bis zur großen Terrasse
- des Hospiz-Innenhofes mit umfangreichen Trockenmauern sowie einer Treppenanlage
- eines Fahrradunterstandes
- der Verkleidung und Eingrünung des AWT-Tunnels
- die Wiederherstellung des Rettungsweges im Bereich des AWT-Tunnels
- von Wiesen- und Pflanzflächen
Der Umzug des Hubschrauberlandeplatzes ist für Juni 2023 vorgesehen, so dass spätestens
ab Juli 2023 mit dem zweiten Bauabschnitt begonnen werden kann. Dieser umfasst die
Herstellung
- der restlichen Feuerwehrzufahrt
- sämtlicher Park- und Verbindungswege
- und Aufstellung sämtlicher Spielgeräte
- einer Blockhütte mit Feuerstelle
- eines Gedenkortes
- sowie ausgedehnter Wiesen- und Pflanzflächen
Nach Abschluss der Pflanzarbeiten im Herbst 2023 sind die Pflegearbeiten ein weiteres Jahr
bis Herbst 2024 fortzuführen.
Der Auftragnehmer hat sich bei der Stadt Bamberg kundig zu machen, über geltende
Vorschriften, Verordnungen usw. und diese jederzeit einzuhalten.
Auf dem Baufeld muss besonders auf Sauberkeit geachtet werden. Die Baustelle ist täglich
zu reinigen.
Abbruchmaterial, Bauschutt und Baustellenabfälle sind gem. Bayer. Abfallwirtschaftsgesetz
ordnungsgemäß und eigenverantwortlich zu eigenen Lasten zu entsorgen. Der Nachweis der
ordnungsgemäßen Entsorgung ist beim Bauherrn vorzulegen.
Wenn in den Positionen nichts Gegenteiliges angegeben ist, wird das Abbruch- und
Ausbaumaterial Eigentum des AN und ist zu entsorgen.
Eigener Bauschutt ist unverzüglich zu entfernen und zu entsorgen.
Wenn dies nach Aufforderung durch die Bauleitung nicht durchgeführt wird, werden die
Arbeiten durch Dritte ausgeführt und die entstehenden Kosten für
Säuberung und Entsorgung in Abzug gebracht.
Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu
berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Bauwesenversicherung abzuschließen und dies
anteilig den beteiligten Firmen bei der Schlussrechnung in Höhe max. 0,30 % von der Brutto-
Abrechnungssumme abzuziehen.
Der Auftragnehmer hat sich an den Kosten für Baustrom, Bauwasser und sanitäre
Einrichtungen in Höhe von 1,0 % der Bruttoabrechnungssumme zu beteiligen, dies wird bei
der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Firmenwerbung am Bauzaun oder Gebäude montiert
werden darf.
Es wird durch den Auftraggeber ein Bauschild erstellt an dem sich die jeweilige Firma mit
einem Schild kostenmäßig beteiligen kann.
Vor der jeweiligen Bauausführung sind allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen,
Prüfzeugnisse oder sonstige erforderliche Nachweise beizubringen und dem Bauherren zur
Freigabe vorzulegen.
Des Weiteren sind die entsprechenden Übereinstimmungs-Fachunternehmererklärungen zu
erstellen und vorzulegen.
Die Hinweise in den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses sind zu beachten und
zwingend einzuhalten.
Lohn- und Stoffpreisgleitklausel:
Die anzubietenden Einheitspreise sind Festpreise bis 31.10.2024. Lohnerhöhungen sind für
diesen Zeitraum mit einzurechnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=245226
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Abschnitt IV: Verfahren
Sekretariat Bau & Technik
Buger Straße 80
96049 Bamberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]