WDVS-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: KH.ENB1.1111.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
WDVS-Arbeiten
Um das neue Medizinkonzept für das Städtische Klinikum München umsetzen zu können und die damit notwendigen Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen zu realisieren, benötigt das Städtische Klinikum Harlaching, auf Grund seiner veralteten baulichen
Strukturen des Bestandes aus den 60iger Jahren, einen Ersatzneubau. Die Baumasse des Neubaus beträgt ca. 60.000 m² BGF. Die Baukörpergröße der
Funktionsgeschosse (Erdgeschoss - 2. Obergeschoss) orientiert sich in seiner Ausdehnung an den Begrenzungen durch das Baufeld. Die Größe der Pflegebereiche (3.-5. Obergeschoss) ergibt sich aus der Vorgabe zwei Doppelstationen gemeinsam auf einem Geschoss mit bis zu 65 Betten pro Station unterbringen zu können. Die Gesamtbettenzahl beträgt ca. 550 Betten
München-Harlaching
Der Auftrag umfasst im Wesentlichen die Leistungen der Ausführung des Wärmedämm-Verbundsystems. Die Fassaden im EG erhalten einen harten Belag und die Fassaden der Obergeschosse erhalten eine Putzoberfläche. Die Wärmedämmung wird in unterschiedlichen Dicken aufgebracht, der harte Belag als Riemchenfassade in verschiedenen Farbschattierungen. Zusätzlich verläuft an den Dickensprüngen der Fassade ein vertikal und horizontal abgestuftes Fliesenband über alle Geschosse.
ca. 15.700 m² WDVS mit MW in zwei Dicken, 14 und 21 cm und als EPS Sockeldämmung
ca.1300 m² Fliesen hell, in vers. Farben
ca.1200 m² Fliesen dunkel in vers. Farben
ca.13.100 m² Putzoberfläche
Bei dem Fassadenaufbau handelt es sich um ein WDVS - System
Aufbau von innen :
- Stahlbetonaußenwand
- Dämmung bis ca . 140 mm Regelbereich
- Dämmung bis ca . 200 mm an Vorsprüngen
- Armierung ca . 6 mm
Bereiche Putzfassaden
( versenkte Verdübelung )
- Putzschicht ca . 3 mm
- Strukturputz in Kratzputzoptik
- Beschichtung
Bereiche glasierte Klinkerriemchen ( Keramik )
( Verdübelung flächenbündig durch Armierung )
- Klinkerriemchen 10 mm
Im Bereich U 1 - E 0 wird ein glasierte Klinkerriemchenfassade in drei verschiendene
Farbmischungen ausgeführt .
Die Stirnseite des Fassadensprunges wird mit glassierten Klinkerriemchen des Farbton
D 1 ausgeführt .
Die Leibungen und Sturzbereiche E 1 - E 7 der vorspringenden Fassadenflächen werden mit
Klinkerriemchen der Fassadenmischung D versehen . Die anderen Leibungs - und
Sturzbereiche werden mit Oberputzmaterial versehen .
Die Leibungs und Sturzbereiche im U 1 und E 0 werden mit den jeweilig angrenzenden
Farbmischungen C oder D gemäß Ausführungsplanung ausgeführt .
Im Bereich der Westfassade ( Kolonade ) werden glasierte Klinkerriemchen der
Farbmischung E ausgeführt .
a) Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit im Rahmen einer verifizierenden Teststellung
Der Bieter hat bis spätestens 4 Monate nach Aufforderung für die Abgabe der Angebote erfolgreich eine Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (verifizierende Teststellung) für die von ihm angebotene technische Lösung durch eine notifizierte Stelle im Sinne von Art. 39 Verordnung (EU) Nr. 305/2011 oder eine anerkannte Prüfstelle im Sinne von Art. 23 BayBO auf Basis einer nachfolgend näher beschriebenen Versuchsanordnung ("modifizierte EOTA-Wand") vollständig durchführen zu lassen. Die notifizierten Stellen sind in der NANDO Datenbank der EU-Kommission benannt: https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/nando/index.cfm?fuseaction=directive.notifiedbody&sort=country&dir_id=33.
Die Bewertung und Überprüfung kann auch durch Zweigstellen oder Unterauftragnehmer von notifizierten Stellen erfolgen sowie unter Verwendung von Einrichtungen außerhalb des Prüflabors der notifizierten Stelle erfolgen, vgl. Art. 45, 46 Verordnung (EU) Nr. 305/2011.
Zum Zwecke der Bewertung und Überprüfung ist vom Bieter eine Prüfwand ("modifizierte EOTA-Wand") in Anlehnung an die Vorgaben des European Assessment Document - EAD 040083-00-0404 "EXTERNAL THERMAL INSU-LATION COMPOSITE SYSTEMS (ETICS) WITH RENDERINGS" zu erstellen.
Der Aufbau der modifzierten EOTA-Wand hat nach Maßgabe der Planunterlagen ("B01-D-450_KH_EN_XX_A_AF_DE_351_00_F_WDVS _Versuchswand.pdf") zu erfolgen.
Mittels der Teststellung muss die Dauerhaftigkeit nach zwei Prüfzyklen für eine Mindestnutzungsdauer von 50 Jahren bestätigt werden und dies vor allem auf die Dauerhaftigkeit der keramischen Beläge unter der Besonderheit der Ausführung "über Kopf".
Folgendes Prüfprogramm und -ergebnis ist durchzuführen und nachzuweisen:
- Visuelle Prüfung nach 1. Prüfzyklus mit Dokumentation
- Visuelle Prüfung nach 2. Prüfzyklus mit Dokumentation
- Haftzugversuche an der Prüfwand, Feuchteermittlung Dämmstoff
- Zerstörende Bewertung nach 2 Prüfzyklen für folgende Parameter: Haftzugwert am Dämmstoff, Haftzugwert am Unterputz, Haftzugwert am Verlegemörtel, Haftzugwert an der Keramik und Querzugfestigkeit der aus der Prüfwand entnommenen Probe
An der Prüfwand sind vor diesem Hintergrund mindestens die Prüfungen und Bewertungen gemäß Ziff. 2.2.6 (Water-tightness of ETICS: Hygrothermal beha-viour), 2.2.7 (Water-tightness of ETICS: Freeze-thaw-behaviour), 2.2.8 (Impact resistance), 2.2.11.1 (Bond strength) und 2.2.20.1 (Bond strength after aging) gem. EAD 040083-00-0404 "EXTERNAL THERMAL INSULATION COMPOSI-TE SYSTEMS (ETICS) WITH RENDERINGS durchzuführen.
Mindestanforderung an das von der notifizierten Stelle bzw. anerkannten Prüf-stelle zu bestätigende Testergebnis ist die (sinngemäße) Aussage auf Basis des vorstehenden Prüfprogramms über 2 Zyklen: "Hält zwei Prüfzyklen = 50 Jahre"
Wird diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, gilt die Teststellung als nicht be-standen, und das Angebot wird ausgeschlossen.
c) Erstellung einer Testfläche (projektbezogene Musterwand) (verifizierende Teststellung)
Der Bieter hat bis spätestens 12 Wochen nach gesonderter Aufforderung (er-folgt nach Angebotsabgabe) eine Testfläche (projektbezogene Musterwand) für den vertragsgegenständlichen Fassadenaufbau am Klinikum Harlaching zu er-stellen. Der Auftraggeber stellt die Betonwände für die Testflächen zur Verfügung. Die Details werden mit den Bietern abgestimmt.
Der Aufbau der Testfläche hat unter Berücksichtigung der Anforderungen der Vergabeunterlagen zu erfolgen, insbesondere der nach den Plänen gemäß Planliste "20210623_KH_EN_Planliste 3.160_VN_KH.ENB1.1111.001_Teststelle".
Die Testfläche verbleibt beim Auftraggeber und wird von ihm bis nach Beendigung des Vergabeverfahrens, bezüglich des bezuschlagten Bieters zum Ablauf der Gewährleistungsfristen verwahrt.
Sie dient zum einen als verifizierende Teststellung im Rahmen der Angebotswertung. Werden die beschriebenen oder sich aus anwendbaren technischen Bestimmungen ergebenden Anforderungen an die projektbezogene Muster-wand nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Angebots (ohne Nachbesserungsmöglichkeit).
Geprüft werden insbesondere:
- Fugenbild Keramik/Überbindemaß
- Schichtdicke Armierungsschicht
- Verklebungsqualität Platte/Wand (Zwischenbewertung Arbeitsstand)
- Dämmplattenverlegung/Fugenbild (Zwischenbewertung Arbeitsstand)
Zum anderen gilt im Zuschlagsfall die Ausführung auf der Testfläche als vereinbarte Beschaffenheit der Leistung, soweit diese Ausführung nicht hinter der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Beschaffenheit, den gesetzlichen Anforderungen und den anerkannten Regeln der Technik zurückbleibt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WDVS-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau/Isar
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://http://www.rebl.de/index.php/startseite.html
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PR7KE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.