Lieferung und Einführung einer IT-gestützten Gesamtlösung Digitales Medikations- und Behandlungsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: DIK-DMUB
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.donau-isar-klinikum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Einführung einer IT-gestützten Gesamtlösung Digitales Medikations- und Behandlungsmanagement
Lieferung und Einführung einer IT-gestützten Gesamtlösung Digitales Medikations- und Behandlungsmanagement
DONAUISAR Klinikum Deggendorf-Dingolfing-Landau gKU
Perlasberger Str. 41
94469 Deggendorf
Durch die Fusion der Kliniken Deggendorf, Dingolfing und Landau haben die beiden Landkreise ein zukunftsfähiges Unternehmen geschaffen, das über 91.000 Patienten stationär und ambulant betreut und Arbeitsplätze für ca. 2500 Menschen bietet. Das Haus verfügt über insgesamt 735 Betten und bildet damit das größte Klinikum in Niederbayern.
Die Kliniken mit ihren Hauptfachabteilungen und mehreren Belegabteilungen bieten ein breites Leistungsspektrum und eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung an allen drei Standorten. Entsprechend des Leitsatzes "Gemeinsam mit Kompetenz und Herz" wird die Zusammenarbeit zwischen den Kliniken großgeschrieben, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung wohnortnah sicherzustellen.
Ziel ist es, einen durchgehend digitalen Dokumentationsprozess zu gestalten, der neben der Pflege- und Behandlungsdokumentation auch die Medikationsverordnung inklusive Arzneimitteltherapiesicherheit abdeckt und mit dem bereits vorhandene Krankenhausinformationssystem (Dedalus ORBIS) integriert werden kann.
Da nur durch eine lückenlose, medienbruchfreie und über Systemgrenzen hinweg durchgängige Dokumentation die Patientensicherheit im Rahmen der Patient Journey sichergestellt werden kann, wird bei den zu beschaffenden Systemen ein hoher Wert auf die Möglichkeit der Integration der Systeme in das etablierte Gesamtsystem und insbesondere des KIS Dedalus Orbis und somit die Prozesseffizienz gelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; bei bestehender Verpflichtung unter Angabe der HR-Nummer.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
1. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 GWB, § 42 VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind.
2. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft vollständig und pünktlich nachgekommen ist.
4. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
5. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
6. Eigenerklärung, dass ich / wir keine schweren Verfehlungen begangen haben, die meine / unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen.
7. Eigenerklärung, dass ich / wir im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf meine/unsere Eignung abgegeben habe(n).
8. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach AEntG, § 21 SchwarzArbG, MiLoG.
9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Obliegenheiten gemäß Verpflichtungsgesetz (VerpflG) gewissenhaft zu erfüllen.
10. Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Einhaltung des Bundes- und des Landesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusichert.
11. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift Verordnung (EU) 2022/576 besteht. Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist Formblatt 4 zu verwenden.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind).
2. Nachweis zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der aktuellen Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen. Alternativ genügt die Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
1. Eigenerklärung über die Gesamtzahl der Mitarbeiter des Unternehmens sowie über die Anzahl der Mitarbeiter in dem Bereich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
1. Nachweis über das Bestehen einer Zertifizierung im Bereich der Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9000 ff., EFQM oder vergleichbar (mindestens für Mitglied 1 / GU einer Bewerbergemeinschaft).
2. Zusicherung, dass die zu liefernde Gesamtlösung die Einhaltung des Bundes-, des Landesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleistet.
Zusätzlich geforderte Mindeststandards:
1. Nachweis über mindestens drei (3) erfolgreiche Einführungen einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation (Patientenkurve), digitaler Medikationsverordnung und Arzneimitteltherapiesicherheitssystem mit erfolgreicher Anbindung / Integration des Krankenhausinformationssystems Dedalus ORBIS im flächendeckenden Produktivbetrieb, in einem deutschsprachigen Krankenhaus und mit mehr als 500 Betten und eine Einführung innerhalb einer Verbundlösung mit mehr als einem Standort.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) einzureichen.
Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden.
Die Abgabe der Angebote erfolgt ausschließlich elektronisch.
Die Bearbeitung und Abgabe sind möglich, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Bieterfragen sind ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden auch nur darüber beantwortet.
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Technische Fragen zur Bedienung des AI Bietercockpit und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via folgende E-Mail-Adresse einzureichen:
[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§ 160 Absatz 3 GWB):
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.