Rahmenvereinbarung für die Lieferung von lernmittelfreien Schulbüchern im Schuljahr 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von lernmittelfreien Schulbüchern im Schuljahr 2022/2023
Diese Ausschreibung beinhaltet den Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von preisgebundenen, lernmittelfreien Schulbüchern sowie gleichgestellten Druck- und Nachschlagewerken für schulische Einrichtungen in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Landshut für das Schuljahr 2022/2023.
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Diese Ausschreibung (Los 1) beinhaltet den Abschluss einer Rahmenvereinbarunge für die Lieferung von preisgebundenen, lernmittelfreien Schulbüchern sowie gleichgestellten Druck- und Nachschlagewerken für schulische Einrichtungen (1 Staatl. Realschule, 2 Gymnasien) einschließlich aller Neben- und Außenstellen in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Landshut für das Schuljahr 2022/2023.
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Diese Ausschreibung (Los 1) beinhaltet den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von preisgebundenen, lernmittelfreien Schulbüchern sowie gleichgestellten Druck- und Nachschlagewerken für schulische Einrichtungen (7 Grundschulen, 3 Mittelschulen, 1 Sonderpädagogisches Förderzentrum, 1 Staatl. Wirtschaftsschule, 1 Staatl. Fachoberschule, 1 Staatl. Berufsfachschule für Maschinenbau) einschließlich aller Neben- und Außenstellen in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Landshut für das Schuljahr 2022/2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei Nichtvorliegen der geforderten oder nachgeforderten Nachweise bis zum festgesetzten Termin erfolgt Aus-schluss vom Wettbewerb gemäß § 57 Abs.1 Nr. 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.