Medientechnik inklusive Installation und Inbetriebnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 0554
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]-8310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medientechnik inklusive Installation und Inbetriebnahme
Die kreisfreie Stadt Rosenheim beabsichtigt die sukzessive Erweiterung und Erneuerung der IT-Ausstattung und Netzwerkkomponenten ihrer Schulen. Bauliche Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zur Nutzung digitaler Endgeräte in ca. 450 Klassen- und Fachräumen an 14 Schulen der Stadt Rosenheim. Die Beschaffung der digitalen Endgeräte ist nicht Gegenstand dieser Leistungen.
Medientechnik an 8 Schulen
Digitales Klassenzimmer - Bauliche Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zur Nutzung digitaler Endgeräte in ca. 200 Klassen- und Fachräumen an 8 Schulen.
Die Schaffung der erforderlichen IT-Infrastruktur soll ausschließlich innerhalb der jeweiligen Klassenzimmer erfolgen. Eine zusätzliche Nachverkabelung von Klassenzimmern im gesamten Schulgebäude soll aus Bestandsschutz- und Brandschutzgründen nicht stattfinden.
Für das Los 1 setzt sich die technische Modernisierung der Klassenzimmer objektübergreifend zusammen aus den folgenden Hauptmaßnahmen:
- Ausbau des WLANs
- Herstellung der Mediensteuerung
- Ausbau der Großbilddarstellung, inkl. Anschluss von Bestandsgeräten
- Montage medientechnischer Geräte
- Herstellung der erforderlichen Anschlüsse (z.B. LAN, 230V und Audio) inkl. Leitungsverlegung in den Klassenzimmern
Medientechnik an 6 Schulen
Digitales Klassenzimmer - Bauliche Schaffung der erforderlichen Infrastruktur zur Nutzung digitaler Endgeräte in ca. 210 Klassen- und Fachräumen an 6 Schulen.
Die Schaffung der erforderlichen IT-Infrastruktur soll ausschließlich innerhalb der jeweiligen Klassenzimmer erfolgen. Eine zusätzliche Nachverkabelung von Klassenzimmern im gesamten Schulgebäude soll aus Bestandsschutz- und Brandschutzgründen nicht stattfinden.
Für das Los 2 setzt sich die technische Modernisierung der Klassenzimmer objektübergreifend zusammen aus den folgenden Hauptmaßnahmen:
- Ausbau des WLANs
- Herstellung der Mediensteuerung
- Ausbau der Großbilddarstellung, inkl. Anschluss von Bestandsgeräten
- Montage medientechnischer Geräte
- Herstellung der erforderlichen Anschlüsse (z.B. LAN, 230V und Audio) inkl. Leitungsverlegung in den Klassenzimmern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlossen worden ist, § 122 GWB. Die Eignung ist von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem seiner Mitglieder gesondert – und von Unterauftragnehmern bzw. Eignungsverleihern wie folgt nachzuweisen:
Entweder durch die den Vergabeunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt L 1240) https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=227935 oder die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder vorläufig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie nachfolgend benannte Nachweise.
Es sind Angaben zu machen zum Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister.
Ein Bieter gilt nur dann als geeignet, wenn er alle im Vordruck L124 „Eigenerklärung zur Eignung“ geforderten Angaben geleistet hat oder diese im AVPQ hinterlegt sind oder sich aus der EEE ergeben (im Falle der Präqualifizierung ist darauf zu achten, dass sich alle Eignungsanforderungen aus den dortigen Eintragungen ergeben), sich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB zurechnen lassen muss und er seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Berufs-/ Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder anderweitige sonstige Nachweise darlegt. Im Falle der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung dieser Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl bzw. allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und deren Unterauftragnehmer jeweils für das Unternehmen (x) als auch die Geschäftsführer und Prokuristen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung(GewO) i.V.m. § 21 Abs. 4 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Es sind Angaben zu machen zum Jahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags der vergangenen drei Geschäftsjahre. Erwartet wird ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“). Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist/sind eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Erwartet wird ein Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Mindestdeckungssummen (siehe unten bei „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“). Der Nachweis zum Versicherungsschutz ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen, zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
Der geforderte Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt 1,5 Mio. Euro jährlich bzw. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam den geforderten Mindestjahresumsatz erfüllen.
Bei der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung werden folgende Mindestdeckungssummen erwartet:
Personenschäden 3 Mio. Euro,
Sach- und Vermögensschäden 1,5 Mio. Euro.
Es sind Angaben zu machen: Zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen; zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, zu Studien- und Ausbildungsnachweisen sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaber, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und zur Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren und zu den Teilen des Auftrags, die als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind.
Auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers sind entsprechende Nachweise einzureichen.
Im Übrigen siehe oben Ziffer III.1.1.
Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen (mit Ansprechpartner und Telefonnummer), die in Art und Rechnungswert mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre (nicht älter als 2017) sein, davon mindestens eine Referenz mit Bauen im Bestand und mindestens eine Referenz mit mehr als 25 Räumen.
Falls ein Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner /Ansprechpartner vor. Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder gemeinsam die geforderte Anzahl Referenzen erbringen. Leistungen, die erst seit weniger als einem Jahr erbracht werden, werden nicht als Referenz akzeptiert. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern durch den Bieter darf der Bieter nicht als Referenz für seine Unterauftragnehmer benannt werden. Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig. Im Falle der Darlegung der Eignung durch Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) bleibt die Nachforderung fehlender geeigneter Referenzen vorbehalten.
Der Auftraggeber kann auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter heranziehen.
Der Bieter muss eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 10 vorweisen. Die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, müssen jeweils mindestens eine der folgenden Berufsausbildungen besitzen: Ausbildung zur Elektrofachkraft, Ausbildung zum Veranstaltungstechniker oder Radio- und Fernsehtechniker, Zertifizierung als Crestron-Programmierer nach CTI-P101.
Einsatz von mindestens einer ausgebildeten Elektrofachkraft, Einsatz von mindestens einem ausgebildeten Veranstaltungstechniker oder Radio- und Fernsehtechniker, Einsatz von mindestens einem Programmierer mit Crestron CTI-P101 Zertifikat.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Rosenheim, Vergabeverfahrensstelle, Königstr. 13, 83022 Rosenheim
Die Anwesenheit von Dritten ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform einzureichen.
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Bietergemeinschaften müssen mit dem Angebot alle Mitglieder sowie den bevollmächtigten Vertreter benennen, der vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt sowie zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklären. Dies geschieht in der Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft (Formblatt L 234), die mit dem Angebot einzureichen ist.
Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern behält sich der Auftraggeber vor, zusätzlich eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236) anzufordern, mit der sich diese verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten ihres Unternehmens für die dort genannten Leistungsbereiche zur Verfügung zu stehen.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Mögliche Unklarheiten in den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden und Vergabeprüfstellen unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge und von Konzessionen der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 ff GWB). Der Antrag ist schriftlich zu stellen und an folgende Stelle zu richten:
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon-Nr.: [gelöscht]
Fax-Nr.: [gelöscht]
[gelöscht]
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (per E-Mail oder über die Vergabeplattform / Bieterkommunikation) an folgende Adresse zu richten:
Stadt Rosenheim / Vergabeverfahrensstelle
Königstraße 24
83022 Rosenheim
[gelöscht]
Tel.: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle beim Bieter eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10
Internet-Adresse: https://www.rosenheim.de