Landkreis Aschaffenburg - Beschaffung von Apple iPads im Konzessionsmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 15-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Aschaffenburg - Beschaffung von Apple iPads im Konzessionsmodell
Beschaffung von Apple iPads im Konzessionsmodell für die Schülerinnen und Schüler der in der Trägerschaft des Landkreis Aschaffenburg und des Marktes Mömbris befindlichen allgemeinbildenden Schulen nebst Zubehör und Versicherung.
Gegenstand der Konzession ist die Belieferung der Schülerinnen und Schüler des jeweiligen fünften Jahrganges der in der Trägerschaft des Landkreises Aschaffenburg und der Gemeinde Markt Mömbris befindlichen allgemeinbildenden Schulen mit Tablet-Computern des Herstellers Apple (iPads) nebst Zubehör und Versicherung.
Abrufberechtigt ist ferner die Gemeinde Markt Großostheim.
Der Einsatz der iPads erfolgt im Rahmen des Digitalisierungskonzeptes "one2one". Auszugehen ist von einem Volumen von ca. 700 iPads pro Schuljahr (unverbindlich).
Anzubieten sind auch Finanzierungsmöglichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten. Näheres hierzu regelt die Leistungsbeschreibung.
Die im Rahmen der Konzession zu erbringenden Leistungen werden durch den Konzessionsnehmer auf dessen alleiniges wirtschaftliches Risiko gegenüber den Bestellern der iPads erbracht. Vertragliche Beziehungen im Rahmen des Erwerbs und der Finanzierung der Geräte einschließlich des Zubehörs und der sonstigen Leistungen entstehen somit ausschließlich zwischen den Eltern bzw. Schülern und dem Konzessionsnehmer.
Der Konzessionsgeber wird die Anschaffung der Geräte durch Eltern bzw. Schüler im Rahmen seiner Förderrichtlinie zur digitalen Bildung an Schulen im Landkreis Aschaffenburg finanziell fördern. Die Förderung erfolgt ausschließlich durch unmittelbare Zahlung an die Eltern bzw. Schüler. Zahlungen des Konzessionsgebers an den Konzessionsnehmer sind nicht vorgesehen.
Hinweis: Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags, vgl. hierzu die Hinweise im Feld II.2.14) "Zusätzliche Angaben".
Die Konzession hat eine Grundlaufzeit von zwei Schuljahren (2022/2023 und 2023/2024). Sie endet also mit Ende des Schuljahres 2023/2024 (= letzter Schultag in Bayern).
Optional können die Schulträger die Laufzeit der Konzession um bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr verlängern.
Die Erklärung über die Ausübung der Verlängerungsoption muss dem Konzessionsnehmer spätestens sechs Monate vor Ende des jeweiligen Schuljahres (= letzter Schultag in Bayern) in Schriftform zugehen.
Auf das vorliegende Verfahren finden die Regelungen des Vergaberechts, insbesondere des GWB-Vergaberechts sowie der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe keine Anwendung. Auch die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe findet keine Anwendung. Der Schwellenwert für die Vergabe einer Konzession nach der KonzVgV wird nicht erreicht.
Die Auswahl des Konzessionsnehmers erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens, das lediglich punktuell an die Vorgaben der vergaberechtlichen Bestimmungen angelehnt wird, ohne dass diese hierdurch zur Anwendung gelangen. Eine Selbstbindung des Konzessionsgebers an die vergaberechtlichen Bestimmungen ist hiermit weder insgesamt noch partiell verbunden. Subjektive Rechte der Unternehmen auf Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen entstehen nicht.
Die Verwendung des Formulars über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags erfolgt lediglich aus technischen Gründen, da für die gewählte Verfahrensart kein spezielles Formular zur Verfügung steht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2019, 2020 und 2021 insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen. Gilt im Fall der Eignungsleihe auch für Nachunternehmer.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
1. Im Angebot sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte zu benennen und zu beschreiben, die seit dem 01.01.2018 erfolgreich durchgeführt worden sind. Ob die von den Bietern genannten Referenzprojekte mit der vorliegenden Konzession von Art und Komplexität her zu vergleichen sind, wird der Konzessionsgeber im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens feststellen. Dabei kommt es dem Konzessionsgeber insbesondere darauf an, ob im Rahmen der Referenzprojekte die Belieferung von Bildungseinrichtungen (oder direkt der dort unterrichteten Schüler) mit Tablet-Computern nebst Zubehör in ähnlicher Größenordnung einschließlich der Abwicklung der gesamten Auslieferungslogistik und des Supports stattgefunden hat. Vorteilhaft ist es, wenn ein Referenzprojekt auch Finanzierungsangebote an die Besteller und die Umsetzung eines Webshopangebots für die Schüler und Eltern zum Gegenstand hat.
2. Nachweis der Zertifizierung als Apple Authorized Education Specialist.
3. Eigenerklärung zur Möglichkeit direkter VPP- und DEP-Buchungen. Der Konzessionsnehmer muss die Möglichkeit direkter VPP- und DEP-Buchungen und zur Vornahme von Vororderoptionen der konzessionsgegenständlichen Menge an iPads haben.
4. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen sowie ggf. Eigenerklärung zur Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung (im Falle der Eignungsleihe analog § 47 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorzulegen ist eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (in entsprechender Anwendung) sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB (in entsprechender Anwendung). Gilt im Falle der Eignungsleihe auch für Nachunternehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR7F4
Ort: Aschaffenburg
Land: Deutschland
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammer, da es keinen öffentlichen Auftrag und keine Konzession im Sinne der RL 2014/024 und 2014/023 zum Gegenstand hat.