Fahrgestell für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 5 75 121
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emskirchen
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrgestell für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Lieferung eines Allradfahrgestelles zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530-5
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung eines Allradfahrgestelles zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges LF 10 nach DIN 14530-5
Nachdem das ursprüngliche Offene Verfahren vom 10.12.2021 (2021/S 240-629907) nach § 63 Abs. 1 Ziff. 1 VgV für das Los 1 teilweise aufgehoben werden musste, weil für das Los 1 kein wertbares Angebot eingegangen ist, wird die ursprüngliche Leistung des Loses 1 im Rahmen eines neuen offenen Verfahrens mit nahezu identischem Leistungsumfang wie im vorhergehenden Verfahren erneut ausgeschrieben!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: www.daimlertruck.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.