Wartung und Reparatur von Dienst-Kfz der Polizeidienststellen in Schweinfurt und Werneck Referenznummer der Bekanntmachung: PV4-8014-1468/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Reparatur von Dienst-Kfz der Polizeidienststellen in Schweinfurt und Werneck
Gegenstand des Vertrages sind Rahmenvereinbarungen gemäß § 103 Abs. 5 GWB i.V.m. § 21 VgV mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren. Diese Rahmenvereinbarungen beinhalten die fachgerechte Wartung und Reparatur von Dienstkraftfahrzeugen der Polizeidienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt bzw. der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck durch private Gewerbebetriebe. Die Ausschreibung ist nach Fahrzeug-Fabrikaten in Lose unterteilt (BMW, VW/Audi und Opel/Mercedes-Benz).
Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er alle anfallenden Leistungen des Leistungsumfangs (Inspektions-, Wartungs-, Reparatur-, Lackier-, Spengler- und Elektrikarbeiten) erbringen kann; die Beauftragung von Unterauftragnehmern für Teile des Leistungsumfangs ist zugelassen.
Los 1: Stadtgebiet Schweinfurt (VW, Audi)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wartung und Reparatur der Dienst-Kfz der Fabrikate VW und Audi der Dienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt
aktuelle Anzahl: VW: 45 Fahrzeuge, Audi: 1 Fahrzeug
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragsumfang in den einzelnen Losen durch die Aussonderung älterer und die Beschaffung neuer Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit ändern kann.
Der Vertrag beginnt am 01.08.2022 und endet mit Ablauf des 31.07.2024. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens fünf Monate vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages darf vier Jahre nicht überschreiten.
Los 2: Stadtgebiet Schweinfurt (BMW)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wartung und Reparatur der Dienst-Kfz des Fabrikats BMW der Dienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt
aktuelle Anzahl: BMW: 23 Fahrzeuge
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragsumfang in den einzelnen Losen durch die Aussonderung älterer und die Beschaffung neuer Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit ändern kann.
Der Vertrag beginnt am 01.08.2022 und endet mit Ablauf des 31.07.2024. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens fünf Monate vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages darf vier Jahre nicht überschreiten.
Los 3: Stadtgebiet Schweinfurt (Opel, Mercedes)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wartung und Reparatur der Dienst-Kfz der Fabrikate Opel und Mercedes-Benz der Dienststellen im Stadtgebiet Schweinfurt
aktuelle Anzahl: Opel: 1 Fahrzeug, Mercedes-Benz: 4 Fahrzeuge
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragsumfang in den einzelnen Losen durch die Aussonderung älterer und die Beschaffung neuer Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit ändern kann.
Der Vertrag beginnt am 01.08.2022 und endet mit Ablauf des 31.07.2024. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens fünf Monate vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages darf vier Jahre nicht überschreiten.
Los 4: VPI Schweinfurt-Werneck (VW, Audi)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wartung und Reparatur der Dienst-Kfz der Fabrikate VW und Audi der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck
aktuelle Anzahl: VW: 9 Fahrzeuge, Audi: 0 Fahrzeuge
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragsumfang in den einzelnen Losen durch die Aussonderung älterer und die Beschaffung neuer Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit ändern kann.
Der Vertrag beginnt am 01.08.2022 und endet mit Ablauf des 31.07.2024. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens fünf Monate vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages darf vier Jahre nicht überschreiten.
Los 5: VPI Schweinfurt-Werneck (BMW)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wartung und Reparatur der Dienst-Kfz des Fabrikats BMW der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck
aktuelle Anzahl: BMW: 9 Fahrzeuge
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragsumfang in den einzelnen Losen durch die Aussonderung älterer und die Beschaffung neuer Fahrzeuge während der Vertragslaufzeit ändern kann.
Der Vertrag beginnt am 01.08.2022 und endet mit Ablauf des 31.07.2024. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens fünf Monate vor Vertragsende von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit des Vertrages darf vier Jahre nicht überschreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB (Vordruck 4)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (Vordruck 5)
- Nachweis der Berufsausübung (Vordruck 6)
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck 7)
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (Vordruck 3)
- Unterauftragnehmer (Vordruck 8)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Vordruck 9)
- Meisterbrief des Kfz-Handwerks
Folgende weitere Vordrucke müssen mit dem Angebot vorgelegt werden:
- Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit (Vordruck 10)
- Erklärung zu Sanktionsmaßnahmen gegen Russland (Vordruck 11)
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.