Rahmenvereinbarung für die Abwicklung neuer Hilfsprogramme als beliehener Projektträger Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MGO000007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Abwicklung neuer Hilfsprogramme als beliehener Projektträger
Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Abwicklung neuer Hilfsprogramme zur Bekämpfung der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine als beliehener Projektträger ausgeschrieben.
Es wird eine Rahmenvereinbarung für die Abwicklung neuer Hilfsprogramme zur Bekämpfung der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine als beliehener Projektträger ausgeschrieben.
Verlängerungsoption bis zu einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Angaben über den spezifischen Jahresumsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (Projektträgerschaften) während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der spezifische Mindestjahresumsatz muss mind. 10 Mio. € betragen.
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Vorlage von mind. 3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Projektträgerschaft zur Abwicklung staatlicher Hilfs- oder Förderprogramme oder beliehene Projektträgerschaft zur Abwicklung staatlicher Hilfs- oder Förderprogramme). bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
- Name des Auftraggebers
- inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung
- Erbringungszeitpunkt
- Wert der erbrachten Leistung
Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung sowie Vertrauensschadenshaftpflicht (spätestens vor dem ersten Einzelabruf)
Mindestanforderungen an das mit der Auftragsausführung betraute Personal
Zur Auftragsausführung dürfen nur Personen eingesetzt werden, die zuvor nach den Vorschriften des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (VerpflichtungsG) verpflichtet wurden (vgl. hierzu auch § 6 der Rahmenvereinbarung).
Die Qualifikation des eingesetzten Personals ist eine Mindestanforderung für die Auftragsausführung. Schulungen oder Zertifizierungen können nicht vergütet werden.
Das Projektteam umfasst alle Personen, die mit der inhaltlichen Ausführung der geforderten Leistung (Abwicklung von Wirtschaftshilfsprogrammen) im Wesentlichen betraut sind. Folgende Mindestanforderungen müssen dabei erfüllt werden.
1. Projektleitung und stellvertretende Projektleitung
a) Das Projektteam muss mind. eine Projektleitung und eine stellvertr. Projektleitung umfassen.
b) Die Projektleitung muss mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellvertr. Projektleitung haben.
2. Größe, Zusammensetzung und Anforderungen an das Projektteam
a) Das gesamte Projektteam besteht aus der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung, mind. 10 Teamleiter/innen, mind. 2 Volljuristen/innen sowie weiteren Bearbeitern/innen. Das Projektteam muss stets eine ausreichende Anzahl von Personen für die Abwicklung der Wirtschaftshilfsprogramme umfassen, um den verpflichtenden Durchsatz von monatlich bis zu 20.000 Anträgen je Hilfsprogramm zu garantieren.
b) Der AN wird geltendes Recht (z.B. Europäisches Beihilferecht) und insbes. bayerisches Verwaltungs- und Haushaltsrecht (Zuwendungsrecht) anwenden (BayVwVfG, BayHO). Die Einhaltung ist im Rahmen der Einzelabrufe zuzusichern. Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten sind bei allen eingesetzten Mitgliedern des Projektteams Voraussetzung.
c) Zum Projektteam müssen auch mind. 2 Volljuristen/innen (jeweils 2. Staatsexamen) zur Rechtsauslegung zählen.
d) Zum Projektteam muss auch mind. 1 Volljurist/in zählen, der/die zur Prüfung bei Missbrauchsverdacht eingesetzt wird. Die Person kann auch für Ziff. 2.c und e eingesetzt werden.
e) Zum Projektteam muss auch mind. 1 Volljurist/in zählen, der/die zur Prüfung und Bearbeitung möglicher Einsprüche und Klagen gegen die Bescheide sowie Steuerung der Gerichtsverfahren eingesetzt wird. Die Person kann auch für Ziffer 2.c oder d eingesetzt werden.
Für die Bearbeitung von Gerichtsverfahren kann der AN eigene Rechtsanwälte /innen einzusetzen. Er kann sich stattdessen aber auch externer Rechtsanwälte/innen oder einer Rechtsanwaltskanzlei bedienen (Unterauftragnehmer). Diese müssen ebenfalls die unter 5 genannten Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Beteiligung von Unterauftragnehmern ist § 16 der Rahmenvereinbarung zu berücksichtigen. In diesem Fall hat der AN die Steuerung und Aufsicht sicherzustellen. Die Vergütung erfolgt nach § 12 der Rahmenvereinbarung.
3. Teamleiter/innen
Es sind mind. 10 Teamleiter/innen zu benennen. Jede/r Teamleiter/in muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Hochschulabschluss im Bereich Wirtschaft, Wirtschaftsrecht, oder Rechtswissenschaften (mind. 1. Staatsexamen)
oder bestandenes Steuerberaterexamen oder Wirtschaftsprüfungsexamen und
b) Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich des Förderwesens.
4. Bearbeiter/innen
Die als Bearbeiter/innen im Projektteam eingesetzten Personen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Für die Antragsbearbeitung
Jede Person muss mind. 6 Monate Berufserfahrung im Bereich Förderungen haben oder bis zu ihrem Einsatz als Antragsbearbeiter/-in seitens des AN eine spezielle Schulung zur Antragsbearbeitung erhalten haben.
5. Volljuristen/innen
Die im Projektteam eingesetzten Volljuristen/innen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Mind. 6 Monate Berufserfahrung als Volljurist/in (2. Staatsexamen)
Abschnitt IV: Verfahren
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die durch ihn ausgelösten Folgen und kurzfristigen Beschaffungsbedarfe waren und sind für die Beschaffungsstellen insgesamt und im Einzelnen unvorhersehbar. Mehrwöchige oder mehrmonatige Vergabeverfahren sind in diesen Fällen regelmäßig nicht möglich, ohne dass dies den Beschaffungsstellen zuzurechnen ist. Häufig sind sogar tagesaktuelle Handlungen erforderlich.
Im vorliegenden Fall liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit vor, welche die Verkürzung der Angebotsfristen nach § 15 Abs. 3 VgV rechtfertigt. Eine möglichst schnelle zur Verfügungstellung von Mitteln aus Hilfsprogrammen ist schon wegen der sehr angespannten wirtschaftlichen Situationen der Antragsteller aufgrund der Folgen des Ukraine-Kriegs sehr wichtig. Zudem ist es von wesentlicher Bedeutung, dass schnell auf neue oder veränderte Situationen reagiert werden kann, da sich die Umstände und Voraussetzungen der Hilfsprogramme jederzeit und teils mehrmals ändern können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Bewerbungsbedingungen" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Angebotsunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 09.05.2022, 10.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
E) Preisobergrenze
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wird eine Preisober-grenze in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bezogen auf den gesamten Vertragszeit-raum (inkl. Verlängerungsoption) festgelegt
F) Abrufberechtigung:
Abrufberechtigt sind der AG oder ein anderes bayerisches Ministerium sowie die Bayerische Staatskanzlei
G) Rechtsform von Unternehmen
Der Bieter muss eine juristische Person des Privatrechts sein.
H) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
I) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]