Rahmenvereinbarung Wartung, Inspektion und Störungsbeseitigung von Brandmeldeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 201/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Wartung, Inspektion und Störungsbeseitigung von Brandmeldeanlagen
Wartung, Inspektion, Prüfung und Störungsbeseitigung von Brandmeldeanlagen des GEWOFAG-Konzerns incl. aller Konzerngesellschaften und deren Verwaltungsobjekte.
Wartung, Inspektion, Prüfung und Störungsbeseitigung von Brandmeldeanlagen des GEWOFAG-Konzerns incl. aller Konzerngesellschaften und deren Verwaltungsobjekte.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist vom 01.02.2023 bis 31.01.2023 mit automatischer Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis zur Erreichung der maximalen Laufzeit von 4 Jahren, wenn keine Kündigung i.S.d. Ziffer 2 der Besonderen Vertragsbedingungen erfolgt.
U.a. durch Bautätigkeiten und Zukäufe ist mit Zuwächsen bei den Bestandsimmobilien zu rechnen. Der Zuwachs kann pro Jahr ca. 30-50% des Anlagenbestandes erreichen. Für die Erweiterung des Anlagenbestandesgelten die vom AN angebotenen Preise gem. Angebot bzw. LV. Auf die Übertragung zusätzlicher Anlagenbesteht für den AN kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Erklärung zur Eintragung im Handelsregister
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer, Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zum Gesamtumsatz
- Erklärung zu eingesetzten Arbeitskräften
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz inkl. Anlage
- Erklärung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Hierzu sind Angaben in Form von Angebotserklärung und Eigenerklärungen gemäß Anlage "Eigenerklärungen Eignung und Zuverlässigkeit" und "Weitere Eigenerklärungen Nachunternehmer,Bietergemeinschaft" zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
- Erklärung zu vergleichbaren Referenzen
- Erklärung zur Berufsgenossenschaft
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB
- Erklärung zur Zuverlässigkeit (Gewerbezentralregister)
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Angaben zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
Spezifische Mindestanforderung Nachweis Eignung
Um die Leistungserbringung in dem von der GEWOFAG vorgegeben Zeitraum reibungslos durchzuführen wird eine zur konkreten Ausführung der Werksleistung zur Verfügung stehende Mindestanforderung an die personelle Leistungsfähigkeit gestellt:
Nachweis nach DIN 14675 Zertifizierung für Brandmeldeanlagen Wir gehen davon aus, dass die Leistung im Falle der Beauftragung von einer Person erbracht werden kann, daher wird der Nachweis für eine Person die, im Falle der Beauftragung, mit der Leistung beauftragt werden soll gefordert.
Sollte vom Bieter geplant sein, die Leistung von mehr als einer Person durchführen zu lassen, ist für jede mit der Leistung beauftragten Person ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Bieter, die die Mindestanforderung nicht erfüllen, werden von dem Verfahren ausgeschlossen.
Der Nachweis zu o.g. Mindestanforderungen zur Leistungserbringung sind den Angebotsunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FR74D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).