Neubau einer dreizügigen Grundschule mit integrierter 2-fach-Sporthalle und TG am Klinikstandort Harlaching: Architektenleistungen für Objektplanung LPh 6-9, mit besonderen Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: P606.07.731.02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer dreizügigen Grundschule mit integrierter 2-fach-Sporthalle und TG am Klinikstandort Harlaching: Architektenleistungen für Objektplanung LPh 6-9, mit besonderen Leistungen
Beschaffungsgegenstand sind die Architektenleistungen für Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume §§ 33 ff. HOAI 2021 über die Leistungsphasen 6-9 zuzüglich Besonderer Leistungen für den Neubau einer Grundschule auf dem Neubauareal des Klinikums Harlaching. Dieser soll im nordöstlichen Bereich des Baufeldes an der Seyboth-/Theodolindenstraße auf einem Grundstück mit ca. 2.000 m² Grundstücksfläche errichtet werden.
Geplant wird ein sehr kompakter, viergeschossiger Baukörper für eine dreizügige Grundschule mit integrierter Zweifachsporthalle und Tiefgarage. Die Grundfläche des Neubaus beträgt rd. 1.860 m². Ein Allwetter-Sportplatz und der Schulgarten (Pausenhof) werden auf dem Dach realisiert.
Grundleistungen LPh 6-9, Besondere Leistungen. Der Abruf erfolgt stufenweise: Leistungsphase 6-7 mit Auftragsvergabe, die Leistungsphasen 8 und 9 können erst nach einem Stadtratsbeschluss abgerufen werden.
Die vorläufigen anrechenbaren Kosten für die Objektplanung belaufen sich auf Grundlage des Kostenrahmens auf ca. 30,4 Mio. EUR netto (die hier genannten vorläufigen anrechenbaren Kosten umfassen sämtliche Bestandteile der Objektplanung in den KG 300 und 400 nach DIN 276).
Bei dem hier gegenständlichen Bauvorhaben handelt es sich um eine Neubaumaßnahme der Landeshauptstadt München, vertreten durch die MRG.
Klinikstandort München-Harlaching, 81545 München
siehe II.1.4)
Die oben genannte voraussichtliche Laufzeit sowie die mögliche Verlängerung entspricht den beschriebenen Optionen (stufenweise Beauftragung), siehe Ziffer II.2.11).
Die Auswahl erfolgt anhand der Angaben im Bewerberbogen nach dem Bewertungsschema für die Eignungskriterien (EK). Maximal sind 100 P erreichbar. Soweit Mindestanforderungen bestehen: Siehe Ziffer III.1.2)-3)
EK 1: Jahresumsatz insgesamt (UmG) gemittelt (max. 5 P von 100)
Grundlage ist der Jahresumsatz brutto der maximal letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, den der Bewerber insgesamt erzielt hat. Hieraus wird der Mittelwert UmG gebildet. Der Jahresumsatz insgesamt betrifft Leistungen der Objektplanung Leistungsphase 1-9. Im Teilnahmeantrag ist zu anzugeben, in welchen Leistungsphasen der Bewerber den Umsatz erzielt. Bewerber mit Umsätzen ausschließlich oder überwiegend (d.h. über 80%) in den Leistungsphasen 6-9 erhalten die genannten Punktzahlen jeweils für die Hälfte des Wertes. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmG aller Mitglieder gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmG einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 1,2-1,8 Mio. € = 1 P, darüber in Schritten von 0,6 Mio. € jeweils + 1 P. bis max. 3,6 Mio. €.
EK 2: Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (UmT) gemittelt (max. 5 P von 100)
Grundlage ist der Jahresumsatz brutto der maximal letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, den der Bewerber im Tätigkeitsbereich des Auftrags – d.h. ausschließlich für Leistungen, die mit der hier angefragten vergleichbar sind – erzielt hat. Hieraus wird der Mittelwert UmT gebildet. Als Tätigkeitsbereich des Auftrags gelten die Leistungsphasen 6-9 der Objektplanung. Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der angegebenen Umsatzwerte UmT aller Mitglieder gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Summe der Umsatzwerte UmT einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 0,6-1,2 Mio. € = 1 P, darüber in Schritten von 0,3 Mio. € jeweils + 1 P. bis max. 1,8 Mio. €.
EK 3: Anzahl der Beschäftigten (MA) gemittelt (max. 10 P von 100)
Grundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter einschl. Führungspersonal der letzten 3 Geschäftsjahre mit entsprechender Ausbildung (Architekten und Ingenieure aus Projekt-/Teamleitung und Projektbearbeitung) zur Erbringung der geforderten Leistungen. Hieraus wird der Mittelwert MA gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl von allen Mitgliedern gezählt, bei Eignungsleihe bzw. Übertragung von Teilleistungen die Anzahl einschließlich der anderen Unternehmen.
Die Bewertung erfolgt linear: 6-7 MA = 2 P, darüber in Schritten von 2 MA jeweils + 2 P. bis max. 14 MA.
EK 4: Referenzen (max. 40 P von 100)
Der Nachweis der fachlichen Eignung des Bewerbers erfolgt durch die Vorlage von Referenzen für bereits erbrachte Dienstleistungen.
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte einzureichen, bewertet werden jedoch höchstens drei. Wird eine höhere Anzahl eingereicht, ist vom Bewerber anzugeben, welche Referenzprojekte bewertet werden sollen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsaufwand mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung thematisch, d.h. in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigem Anspruch vergleichbar sind. Je Referenzprojekt können max. 13,33 P erreicht werden.
Ergänzend zu den Angaben im Bewerberbogen beschreibt der Bewerber die angeführten Referenzprojekte auf jeweils max. 1 DIN A4 Seite anhand der Anforderungen, stellt seinen Leistungsbereich und den geforderten ingenieurtechnischen Anspruch an die Leistung dar (Leistungsbild gemäß HOAI 2021 einschl. etwaiger besonderer Leistungen und besonderer Anforderungen des Projekts).
Bewertungsschlüssel:
- Honorarzone: III = Mindestanforderung; IV = 1,33 P
- Beauftragtes Leistungsbild – max. 5 P: LPh 6 = 1 P; LPh 7 = 0,5 P; LPh 8 = 2 P; LPh 9 = 0,5 P; bes. Leistungen 1 P
- Anrechenbare Kosten (aK) KG 300+400 in € brutto – max. 3 P: < 10 Mio. 0 P; 10 Mio. <= aK < 15 Mio. = 1 P; 15 Mio. <= aK < 20 Mio. = 1,5 P; 20 Mio. <= aK < 25 Mio. = 2 P; 25 Mio. <= aK < 30 Mio. = 2,5 P; >= 30 Mio. = 3 P
- Zeitraum (Jahre) seit Übergabe des Objektes an den Bauherrn/Nutzer – max. 4 P: <= 5 = 0 P; <= 4 = 1 P; <= 3 = 2 P; <= 2 = 3 P; <= 1 = 4 P
EK 5: berufliche Qualifikation (max. 40 P von 100)
Grundlage für die Bewertung sind die Angaben zu dem für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Personal.
Es sind mindestens zwei Mitarbeiter zu benennen für die Rolle des Projektleiters (PL) und des stellvertretenden Projektleiters (sPL). Bewertet werden diese beiden Mitarbeiter sowie höchstens noch ein weiterer Mitarbeiter (wMA). Wird eine höhere Anzahl an Mitarbeitern benannt, ist vom Bewerber anzugeben, welcher Mitarbeiter bewertet werden soll.
Die Mitarbeiter müssen im Bewerbungsbogen namentlich benannt sein. Der Auftraggeber bewertet jeweils die berufliche Qualifikation (Berufserfahrung in Jahren, Beteiligung an Referenzprojekten und erbrachte Leistungsphasen in den letzten drei Jahren) anhand des Leistungsgegenstandes. Die Angaben müssen aus den Anlagen ersichtlich sein.
Der PL bzw. sPL können jeweils max. 16 Punkte erreichen, ein weiterer Mitarbeiter maximal 8 Punkte.
Bewertungsschlüssel:
Berufserfahrung in Jahren:
- 5 J: PL/sPL Mindestanf., wMA = 0 P
- 5-10 J: PL/sPL = 2 P, wMA = 1 P
- 10-15 J: PL/sPL = 4 P, wMA = 2 P
- >= 15 Jahre: PL/sPL = 6 P, wMA = 3 P
Mitarbeit an Referenzen:
- 1 Referenz: PL/sPL = Mindestanf., wMA = 0,5 P
- 2 Referenzen: PL/sPL = 4 P, wMA = 0,75 P
- 3 Referenzen: PL/sPL = 6 P, wMA = 1,0 P
Anzahl Leistungsphasen aus LPh 6-9, die der jeweilige Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren selbst erbracht hat: Je LPh 1 P für PL, sPL und wMA.
Zur Eignungsprüfung und Auswahl der Bewerber siehe Ziffer II.2.14
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, jeweils einschl. der im Vertrag benannten besondere Leistungen.
Mit Vertragsschluss werden folgende Leistungen abgerufen (Stufe 1): Leistungsphasen 6-7, voraussichtliche Laufzeit siehe Ziffer II.2.7)
Der Abruf der weiteren Leistungsphasen ist wie folgt geplant, hängt jedoch vom weiteren Projektbeschluss der Landeshauptstadt München ab (sog. 60%-Beschluss):
Stufe 2: Leistungsphasen 8-9. Die Laufzeit der Leistungsphase 8 ist voraussichtlich bis Juli 2026. Die Nutzungsaufnahme der Schule ist für den Sept. 2026 geplant.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der jeweils weiteren Leistungsstufen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Sicherheit für Vertragserfüllung 5 % der Bruttoauftragssumme, für Mängelansprüche 3 % der Abrechnungssumme, siehe Vertragsentwurf Ziffer 7.1.7.
Ergänzende Angaben zu Ziffer II.2.9 zur Eignungsprüfung und Auswahl der Bewerber:
1. Jeder fristgerecht abgegebene Teilnahmeantrag wird vom Auftraggeber geprüft. Die Prüfung des Teilnahmeantrags – wie auch des Angebots im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe – kann ggf. auch durch vom Auftraggeber beauftragte fachkundige Dritte erfolgen. Der Bewerber erklärt hierzu bereits durch Ab-gabe des Teilnahmeantrags seine Zustimmung.
2. Es werden nur Teilnahmeanträge fachkundiger, leistungsfähiger und zuverlässiger Bewerber berücksichtigt.
3. Nach Eingang der Teilnahmeanträge prüft der Auftraggeber zunächst die Zulässigkeit des Teilnahmeantrags sowie die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entsprechend Ziffer 2 und die Einhaltung formaler Voraussetzungen.
4. Im nächsten Schritt prüft der Auftraggeber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei den Bewerbern und die von den Bewerbern vorzulegenden Nachweise und Erklärungen. Zudem prüft er, ob die an die Eignung gestellten, als solche gekennzeichneten Mindeststandards eingehalten werden. Bewerber, die nach dem Ergebnis dieser Prüfung die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllen oder bei denen Ausschlussgründe vorliegen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
5. Der Auftraggeber wertet die Teilnahmeanträge der nicht ausgeschlossenen und grundsätzlich geeigneten Bewerber bezüglich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der in Ziffer II.2.9 angegebenen Kriterien.
6. Berechnung der Eignungspunktzahl und Auswahl der Bewerber: Ziel ist es – eine ausreichende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorausgesetzt – mindestens 3 und bis zu 5 Bewerber auszuwählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Hierzu wird je geeignetem Bewerber die erreichte Punktzahl aus jedem Kriterium aufsummiert. Die Auswahl beginnt beim Bewerber mit der höchsten Punktzahl. Bei weniger als 3 geeigneten Bewerbern behält sich der Auftraggeber vor, diese dennoch zur Angebotsabgabe aufzufordern. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern erfolgt keine weitere Beteiligung von Bewerbern, sofern deren Punktzahl mehr als 15 Punkte unter der Punktzahl des Bewerbers auf der 3. Stelle liegt. Wird die Höchstzahl von 5 Bewerbern aufgrund gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet zwischen den die Höchstzahl überschreitenden Bewerbern das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=244729
Erklärungen/Angaben des Bewerbers
-über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB mit den erforderlichen Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB bei einem Ausschlussgrund nach § 123 GWB, durch die für sein Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde;
-dass er (bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter) in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (u.a. § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG), der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt wurde;
-dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit diese der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat; andernfalls ist eine Erklärung in Textform abzugeben, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt enthält sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beschreibt;
-zur Eintragung (im Niederlassungsmitgliedsstaat, bei ausländischen Bewerbern eventuelle Eintragungen in vergleichbare Register) in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. Angabe, ob er nicht zur Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist, die erlaubte Berufsausübung aber auf andere Weise nachweisen kann oder ob der Besitz einer bestimmten Berechtigung oder die Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich ist, um die betreffende Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Unternehmens erbringen zu können;
-zur Vertretungsbefugnis der Unterzeichner des Teilnahmeantrags;
-zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder beratender Ingenieur nach Art. 1, 2 BauKaG;
-dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von etwaigen Interessen ausführender Unternehmen oder Lieferanten erfolgt (§ 73 Abs. 3 VgV);
-zur wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen unter Angabe der Namen der Unternehmen sowie der Hauptgesellschafter mit mehr als 25% Stimmrecht.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
-sofern zutreffend: im Falle erfolgreicher Selbstreinigung nach § 125 GWB eine Erklärung in Textform mit allen erforderlichen Angaben sowie eine Bestätigung der zuständigen Stellen hierüber;
-sofern zutreffend: bei Einträgen im Gewerbezentralregister eine Erklärung in Textform, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt enthält sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beschreibt;
-Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige Nachweise, soweit zutreffend (sofern keine Verpflichtung zur Eintragung in eines der genannten Register besteht, entsprechende Nachweise zum Erlaubnis der Berufsausübung; sofern zum Erbringen der Dienstleistung im Niederlassungsstaat des Unternehmens der Besitz (bzw. die Mitgliedschaft in) einer bestimmten Berechtigung (bzw. Organisation) erforderlich ist, entsprechende Nachweise);
-Nachweis der Vertretungsbefugnis: Bei juristischen Personen (z.B. Kapitalgesellschaft) durch Handelsregisterauszug mit entsprechendem Eintrag, bei Personengesellschaften (z.B. GbR, Partnergesellschaften, KG) durch Eigenerklärung oder Vollmacht;
-Listeneintrag bei der zuständigen Kammer nach Art. 1, 2 BauKaG;
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR fordert der Auftraggeber für Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz an.
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Erklärungen/Angaben des Bewerbers
-über den Jahresumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre insgesamt (Leistungsphase 1-9 Objektplanung) (UmG) sowie im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungsphase 1-6 Objektplanung) (UmT), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen), pro Jahr in EUR brutto. Sofern die Information zum Umsatz nicht für 3 abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar ist: Angabe des Datums, wann das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat;
-ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet
oder ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet bzw. ob ein eventuell vorliegender Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
-über das Vorliegen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung bei einem (in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) Versicherungsunternehmen in geforderter Höhe.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
-Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen;
-Im Insolvenzfall: Insolvenzplan, sofern ein solcher vorliegt und rechtskräftig bestätigt wurde;
-Nachweis der bestehenden Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung oder schriftliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die Erhöhung der Versicherungssummen im Auftragsfall.
Als Mindeststandard ist gefordert:
-Mindestdeckungssummen der Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in EUR: 3.000.000 für Personenschäden, EUR 5.000.000 für sonstige Schäden. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
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Erklärungen/Angaben des Bewerbers
-dass er in den letzten 5 Jahren (bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist) vergleichbare Dienstleistungen der genannten Art ausgeführt hat;
-zu wesentlichen erbrachten Dienstleistungen der genannten Art (Referenzen) innerhalb des zuvor genannten Zeitraums mit folgenden Angaben: Bezeichnung des Referenzprojekts, Ort (Adresse), Auftraggeber mit Adresse, Kontaktdaten des Ansprechpartners (Adresse, Tel., E-Mail), Leistungsempfänger (öffentlich/privat), Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer), Komplexität (Honorarzone), beauftragtes Leistungsbild (Lph-Nr.), anrechenbare Kosten mit Angabe der Kostengruppe in EUR brutto, Wert der erbrachten Leistung (Gesamtvergütung in EUR brutto), Leistungszeitraum insgesamt (Jahr/Monat-Jahr/Monat), Bauzeit (Jahr/Monat-Jahr/Monat), Übergabe des baulich fertiggestellten Objekts an den Bauherrn/Nutzer (Jahr/Monat); BGF in m², Beschreibung der Aufgabe und evtl. Schwierigkeiten. Ergänzend zu den Angaben im Bewerberbogen beschreibt der Bewerber die angeführten Referenzprojekte auf jeweils max. 1 DIN-A4-Seite anhand der Anforderungen, stellt seinen Leistungsbereich und den geforderten ingenieurtechnischen Anspruch an die Leistung dar (Leistungsbild gemäß HOAI 2021 einschl. etwaiger besonderer Leistungen und besonderer Anforderungen des Projekts);
-dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte einschl. der technischen Fachkräfte zur Verfügung stehen, die die Leistung tatsächlich erbringen;
-zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (FTE), gegliedert nach Berufsgruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (Büroinhaber/Geschäftsführung – Architekten/Ingenieure für Projekt-/Teamleitung sowie Projektbearbeitung – sonstige Mitarbeiter wie Teamassistenz, Verwaltung etc. – jedoch keine Praktikanten/Werkstudenten/Azubis);
-zur Qualifikation des Personals, welches für die Leistungserbringung (Ausführung des Auftrags) vorgesehen ist: Name (ggf. akad. Grad), Stellung im Unternehmen, geplanter Aufgabenbereich für den Auftrag, berufliche Ausbildung, bisherige Tätigkeiten, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Berufsjahre insgesamt im Tätigkeitsbereich des Auftrags, Mitarbeit an Referenzprojekt(en)/Rolle, Leistungsphasen, die der Mitarbeiter im Zeitraum der letzten 3 Jahre selbst erbracht hat. Die Angaben sind gefordert für einen Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter, weitere Mitarbeiter können benannt werden;
-dass ihm die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung (ggf. inkl. verwendeter Hard- und Software) zur Verfügung steht;
-zur wirtschaftlich-finanziellen und/oder technisch-beruflichen Eignungsleihe bzw. dem Einsatz von Unterauftragnehmern.
Folgende Unterlagen werden als Nachweis verlangt:
-Bestätigung der Anzahl der Mitarbeiter und techn. Leistungspersonal der letzten 3 Geschäftsjahre, z.B. durch vereidigten Wirtschaftsprüfer/Steuerberater;
-zur Qualifikation des benannten Projektleiters/stellvertretenden Projektleiters: Studien-, Ausbildungs- und Befähigungsnachweise (Nachweise über die berufliche Qualifikation als Architekt oder Bauingenieur);
-Auflistung der für den Auftrag relevanten vorhandenen Ausstattung;
-Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Als Mindeststandard ist gefordert:
-Referenzen allgemein: Es sind mindestens zwei Referenzprojekte einzureichen, bewertet werden jedoch höchstens drei. Wird eine höhere Anzahl eingereicht, ist vom Bewerber anzugeben, welche Referenzprojekte bewertet werden sollen. Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsaufwand mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung thematisch, d.h. in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigem Anspruch vergleichbar sind.
-Mindestanforderungen an jede Referenz: Honorarzone III, Objektplanung Gebäude und Innenräume. Das Objekt ist baulich fertiggestellt, der Zeitraum seit der Übergabe an den Bauherrn oder Nutzer beträgt nicht mehr als 5 Jahre (bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist);
-Mindestanforderungen, die auch durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden können: Jede der Leistungsphasen 6-8 muss vom Bewerber mindestens einmal erbracht worden sein, die Leistungsphase 9 muss mindestens einmal beauftragt, jedoch noch nicht abgeschlossen sein;
-Zur Leistungserbringung (Ausführung des Auftrags) vorgesehene Fachkräfte mit entsprechender Ausbildung (Architekten, Bauingenieure) mind. 2, das sind ein Projektleiter sowie ein Stellvertretender Projektleiter, jeweils mit einer Berufserfahrung von mind. 5 Jahren, jeweils Mitarbeit an mind. 1 der eingereichten Referenzprojekte (dies können auch weitere Referenzprojekte als die zur Bewertung vorgesehenen sein).
Angaben hinsichtlich des Berufsstandes des Bewerbers:
Der Bewerber erfüllt die Voraussetzungen des geforderten Berufsstands des Architekten oder beratenden Ingenieurs (Bauingenieurs) nach Art. 1, 2 BauKaG.
Eine juristische Person (§ 75 Abs. 3 VgV) ist als Bewerber nur dann teilnahmeberechtigt, wenn sie die für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, welche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen und deren Qualifikation entsprechend nachweisen.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a)wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen zu tragen – bzw. aufgrund einer Gleichstellung nach Richtlinie 2005/36/EG, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU – oder
b)wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=244729
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Unterlagen sind barrierefrei zugänglich, Ziffer I.1). Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen.
b) Die Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten ist ausschließlich über das Vergabeportal www.staatsanzeiger-eservices.de zugelassen, Ziffer I.3). Auf anderem Weg eingehende oder nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Der Auftraggeber empfiehlt allen Bewerber die Registrierung auf dem Vergabeportal, da nur so der Erhalt zusätzlicher Informationen während des Verfahrens (Aktualisierung von Unterlagen oder Terminen, Antworten auf Fragen der Bewerber oder Teilnehmer) gewährleistet ist. Für Einmal- oder Gelegenheitsnutzer bietet der Betreiber einen kostenlosen sog. „Kiosk-Service“ an. Es wird empfohlen, sich mit dem Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist vertraut zu machen. Bei technischen Schwierigkeiten bietet der Betreiber einen Support an.
d) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Textform über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Dies hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Auftraggeber noch mindestens acht Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist (wegen Feiertag am 26.05./Brückentag) Auskunft erteilen kann, somit bis spätestens 24.05.2022. Ansonsten ist er nicht zur Beantwortung verpflichtet. Die Beantwortung erfolgt über das Vergabeportal anonymisiert zeitgleich an alle registrierten Teilnehmer (sofern für alle relevant), letztmalig am 25.05.2022. Eine Abgabe vor diesem Datum wird daher nicht empfohlen. Jeder Teilnehmer ist bis zum Ablauf der Teilnahmefrist selbst dafür verantwortlich, sich zusätzlich bereitgestellte Informationen des Auftraggebers vom Vergabeportal zu laden.
e) Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist zulässig, wobei der Koordinierungsaufwand zu keiner Zeit (Vergabeverfahren bzw. Auftrag) beim Auftraggeber liegen darf. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Formblatt 234),
-in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
-in der alle Mitglieder namentlich und mit USt.-ID-Nr. aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
-dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist;
-dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist die Erklärung von allen Mitgliedern zu unterzeichnen bzw. fortgeschritten oder qualifiziert zu signieren. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sind die von ihm übernommenen Teilleistungen des Auftrags zu benennen. Die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung des Mitglieds sind in Bezug auf die übernommene Teilleistung einzureichen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist ist eine Änderung der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft grundsätzlich nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften und Einzelbewerber, sofern sie nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
f) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)
Beabsichtigt ein Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Nach-/Subunternehmer, Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag (Formblatt 235) benennen.
Der Bewerber hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat für jedes andere Unternehmen die gemäß Formblatt F124 geforderten Eigenerklärungen einzureichen, den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben, entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (Formblatt 236) sowie die vom Auftraggeber geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung in Bezug auf die Teilleistung/Kapazitäten einzureichen.
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch (Eignungsleihe nach § 47 Abs. 3 VgV), müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen (§ 47 Abs. 2 S. 3, 4 VgV).
g) Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Teilnahmeanträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Soweit Bescheinigungen verlangt werden, haben ausländische Bewerber die jeweils gleichwertige Bescheinigung ihres jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten beim Auftraggeber Zweifel an der Übersetzung bestehen, hat der Bewerber auf Anforderung des Auftraggebers eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Legt der Bewerber diese nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist vor, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
h) Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
i) Werden geforderte Erklärungen/Nachweise nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers.
j) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags wird keine Vergütung gewährt.
k) Ausschließlich der im EU-Amtsblatt TED veröffentlichte Inhalt der Bekanntmachung ist verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften,
-durch die sich ein am Auftrag interessierter Bewerber oder Bieter in seinen Rechten verletzt sind, sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
-die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
-die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (Frist zur Bewerbung) oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden in Textform informiert (§ 134 GWB). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Bei Absendung der Information auf elektronischem Weg oder per Fax verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer