Leistungen Techn. Ausrüstung für Anlagengruppen 1,2,3 und 8 - Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren Referenznummer der Bekanntmachung: TA-HLS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen Techn. Ausrüstung für Anlagengruppen 1,2,3 und 8 - Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren
Leistungen der Techn. Ausrüstung für die Anlagengruppen 1,2,3 und 8 für die LP 5-9 nach § 55 HOAI für die Sanierung des Wirtschaftshochhauses auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses Kaufbeuren.
Leistungen für die Techn. Ausrüstung für die Anlagengruppen 1,2,3 und 8 für die LPH 5-9 nach § 55 HOAI für die Sanierung des Wirtschaftshochhauses auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses in Kaufbeuren. Die Bezirkskliniken Schwaben beabsichtigen eine energetische Sanierung der Gebäudehülle des Wirtschaftshochhauses (Fassade und Dach sowie Austausch der Fenster) mit ca. 2000 m² durchzuführen. Eine Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass eine Sanierung der Ebenen 4-6 parallel zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle durchgeführt werden soll und diese Bereiche einer Wohnnutzung zugeführt werden.
Die Arbeiten in den Geschossen 4-6 erfordern den Ausbau der techn. Gewerke für die Nutzung als Wohnraum.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Techn. Ausrüstung für die Anlagengruppe 1,2,3 und 8 für die LP 5-9 nach § 55 HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Projektstufen ganz oder teilweise zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
siehe Abschnitt III
1) Bereitstellung eines Projektkommunikationssystems („virtueller Datenraum");
2) Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Das ermöglicht dem Auftraggeber, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer nimmt die Leistungen direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (12 Werktage) nach Auftragsvergabe auf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweis gem. § 45 (1) 3 VgV über das Bestehen einer entsprechenden Berufs-Haftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, ist als Anlage beizufügen.
(2) Erklärung gem. § 45 (1) 1 VgV über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie ggf. des Umsatzes für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) mindestens brutto [Betrag gelöscht] EUR für die Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 1,2,3 und 8 der Leistungsphasen 1-9 für die maximale Punktzahl (Nichterfüllung ist kein Ausschlussgrund, jedoch Wertungskriterium). Büros mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz (jeweils brutto) der letzten 3 Jahre von weniger als brutto [Betrag gelöscht] EUR erhalten 0 Punkte, mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens brutto [Betrag gelöscht] EUR und weniger als [Betrag gelöscht] EUR erhalten 5 Punkte und mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens brutto [Betrag gelöscht] EUR erhalten die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Bei Bietergemeinschaften wird die Summe der jährlichen Umsätze der einzelnen Mitglieder summiert und dann gewertet.
Büros mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der Jahre 2019 bis 2021 von weniger als 2 Mitarbeiter erhalten 0 Punkte, mit 2 bis 6 Mitarbeitern erhalten 5 Punkte und mehr als 6 Mitarbeitern erhalten die maximale Punktzahl von 10 Punkten.
keine
a) finanzielle, wirtschaftliche, technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung 25 %), im Hinblick auf die beschriebene Aufgabe anhand von Umsatz und Mitarbeiterzahl.
b) Fachkunde (Gewichtung 75 %), anhand von realisierten und in Realisierung befindlichen Referenzprojekten/Planungen, die mit der Aufgabenstellung des Wettbewerbs vergleichbar sind.
Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekt für Leistungen der Techn. Ausrüstung Anlagengruppe 1,2,3 und 8 vorzulegen. Es werden max. 2 Referenzen bewertet
(30 Punkte je Referenz mit erfüllten Mindestkriterien, gesamt max. 60 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen aufzuführen [Kriterien]:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Art des Bauvorhabens Neubau / Umbau / Erweiterung / Art der Nutzung
- Erbrachte Leistungen gemäß Leistungsphase (gem. § 55 HOAI)
- Herstellkosten brutto EUR (KGR 200 – 700 -DIN 276)
- Größe m² NUF (DIN 277)
- Datum der Inbetriebnahme (Nutzungsaufnahme)
- Nur bei Referenz 1: Durchführung im laufenden Betrieb
Referenz 1:
- Umbau / Sanierung eines Wohngebäudes oder Pflegebereiches bei laufendem Betrieb
- Beauftragte Leistungsphasen mind. 5-8 (gem. § 55 HOAI)
- Herstellkosten mind. brutto [Betrag gelöscht] EUR (KGR 200 – 700 -DIN 276)
- Größe mind. 600 m² NUF (DIN 277)
- Inbetriebnahme nach dem 31.12.2018 oder sofern noch nicht fertiggestellt derzeit mind. Leistungsphase 8
Referenz 2:
- Umbau / Sanierung eines Wohngebäudes oder Pflegebereiches
- Beauftragte Leistungsphasen mind. 5-8 (gem. § 55 HOAI)
- Herstellkosten mind. brutto [Betrag gelöscht] EUR (KG 200 -700 - DIN 276)
- Größe mind. 600 m² NUF (DIN 277)
- Inbetriebnahme nach dem 31.12.2018 oder sofern noch nicht fertiggestellt derzeit mind. Leistungsphase 8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.