Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume - Kreiskrankenhaus Aichach Referenznummer der Bekanntmachung: ARC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume - Kreiskrankenhaus Aichach
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die LP 3-9 nach § 34 HOAI für die Errichtung einer psychiatrischen Tagesklinik und Institutsambulanz in Form einer Aufstockung am Kreiskrankenhaus Aichach. Auftraggeber, Bauherr und Nutzer sind die Bezirkskliniken Schwaben.
Das Kreiskrankenhaus Aichach wurde 2018 fertiggestellt und hat eine Mikroerweiterung auf der Ebene 2 bereits vorgesehen. Diese Fläche (1.147m²) über der Eingangshalle soll jetzt für die Errichtung einer Tagesklinik mit 24 Plätzen, sowie den Räumlichkeiten für eine Institutsambulanz herangezogen werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die LP 3-9 nach § 34 HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Projektstufen ganz oder teilweise zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Im Jahr 2021 wurde bereits ein Antrag auf finanzielle Absicherung auf Basis einer Vorplanung des Büros ASH Ludwigshafen beim Bayerischen Staatsministerium für Pflege und Gesundheit eingereicht. ASH hat den Neubau des Kreiskrankenhauses Aichach bis 2018 bearbeitet.
Die ermittelten Kosten (DIN 276 -KG 200 – 700) im Rahmen der Vorplanung betragen ca. 4,2 Mio. EUR brutto.
Maßnamebeginn ist mit Bearbeitung der Entwurfsplanung und der Einreichung der Bau- und Ausstattungsplanung bei der Regierung von Schwaben ab August 2022 vorgesehen. Ein Baubeginn für die Maßnahme soll Mitte 2023 erfolgen. Es wird von einer Bauzeit von ca. 1,5 Jahren ausgegangen.
siehe Abschnitt III
1) Bereitstellung eines Projektkommunikationssystems („virtueller Datenraum");
2) Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor. Das ermöglicht dem Auftraggeber, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer nimmt die Leistungen direkt bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (12 Werktage) nach Auftragsvergabe auf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweis gem. § 45 (1) 3 VgV über das Bestehen einer entsprechenden Berufs-Haftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen bzw. die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, ist als Anlage beizufügen.
(2) Erklärung gem. § 45 (1) 1 VgV über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie ggf. des Umsatzes für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) mindestens brutto [Betrag gelöscht] EUR für die Objektplanung Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 2-9 für die maximale Punktzahl (Nichterfüllung ist kein Ausschlussgrund, jedoch Wertungskriterium). Büros mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz (jeweils brutto) der letzten 3 Jahre von weniger als brutto [Betrag gelöscht] EUR erhalten 0 Punkte, mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens brutto [Betrag gelöscht] EUR jedoch weniger als [Betrag gelöscht] EUR erhalten 5 Punkte und mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens brutto [Betrag gelöscht] EUR erhalten die maximale Punktzahl von 10 Punkten. Bei Bietergemeinschaften wird die Summe der jährlichen Umsätze der einzelnen Mitglieder summiert und dann gewertet.
Büros mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl der Jahre 2019 bis 2021 von weniger als 3 Mitarbeitern erhalten 0 Punkte, mit 3 bis 5 Mitarbeitern erhalten 5 Punkte und mehr als 5 Mitarbeitern erhalten die maximale Punktzahl von 10 Punkten.
keine
a) finanzielle, wirtschaftliche, technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Gewichtung 25 %), im Hinblick auf die beschriebene Aufgabe anhand von Umsatz und Mitarbeiterzahl.
b) Fachkunde (Gewichtung 75 %), anhand von realisierten und in Realisierung befindlichen Referenzprojekten/Planungen, die mit der Aufgabenstellung des Wettbewerbs vergleichbar sind;
Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekt für Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume vorzulegen. Es werden maximal 2 Referenzen bewertet
(25 Punkte je Referenz mit erfüllten Mindestkriterien und 5 Punkte bei Referenz 1 für Zusatzkriterium Öffentlicher Auftraggeber gem. §99 GWB sowie 5 Punkte bei Referenz 2 für Zusatzkriterium enthält Aufstockung; Gesamt max. 60 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen aufzuführen [Kriterien]:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), Art des Auftraggebers (privat/öffentlich)
- Art des Bauvorhabens Neubau / Generalsanierung / Erweiterung / Aufstockung / Art der Nutzung
- Erbrachte Leistungen gemäß Leistungsphase (gem. § 55 HOAI)
- Herstellkosten brutto EUR (KGR 200 – 700 -DIN 276)
- Größe m² NUF (DIN 277)
- Datum der Inbetriebnahme (Nutzungsaufnahme)
- Nur bei Referenz 1: Öffentlicher Auftraggeber?
- Nur bei Referenz 2: Enthält Aufstockung?
Referenz 1:
- Neubau / Erweiterung oder Generalsanierung oder Erweiterung aus dem Bereich Gesundheitsbau
- Beauftragte Leistungsphasen mind. 2-8 (gem. § 34 HOAI)
- Herstellkosten min. brutto [Betrag gelöscht] EUR (KGR 200 – 700- DIN 276)
- Größe min. 500 m² NUF (DIN 277)
- Inbetriebnahme nach dem 31.12.2018 oder sofern noch nicht fertiggestellt derzeit mind. Leistungsphase 8
Referenz 2:
- Neubau / Erweiterung oder Generalsanierung aus dem Bereich Gesundheitsbau
- Beauftragte Leistungsphasen mind. 2-7 (gem. § 34 HOAI)
- Herstellkosten mind. brutto [Betrag gelöscht] EUR (KGR 200 -700 - DIN 276)
- Größe mind. 500 m² NUF (DIN 277)
- Inbetriebnahme nach dem 31.12.2018 oder sofern noch nicht fertiggestellt derzeit mind. Leistungsphase 8
Zur Teilnahme berechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die nach den für ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung geltenden Rechtsvorschriften zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur befugt sind. Sofern in dem jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, erfüllt die fachlichen Anforderungen des Architekten/Ingenieurs, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36 EG gewährleistet ist. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Personen und der verantwortliche Verfasser müssen, die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Ferner sind Arbeitsgemeinschaften teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die Teilnahmeanforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Verfahrensbekanntmachung gegeben sein. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.