Neubau Grundschule mit Einfeldsporthalle (zur Mehrzwecknutzung)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule mit Einfeldsporthalle (zur Mehrzwecknutzung)
Die Stadt Kempten (Allgäu) plant den Neubau einer Grundschule samt Einfeldsporthalle mit Mehrzwecknutzung in Kempten (Allgäu).
Es werden Planungsleistungen Freianlagenplanung gem. §39 HOAI (2021) für den Neubau der Grundschule in Heiligkreuz vergeben.
Rahmenbedingungen der Grundschule:
-Grundstücksgröße: 7600m²
-zweizügige Grundschule mit offenem Ganztagsangebot
-8 Klassen à 28 Schüler (max.) = max. 224 Schüler aufgeteilt in 2 Cluster mit Marktplätzen
-80% Ganztagsanteil = max. 180 Schüler
-Mensa mit Ausgabeküche für 180 Schüler (Zweischichtbetrieb) als Bürgersaal nutzbar
-Einfeldsporthalle plus extra Bühne (105m²) als Mehrzweckhalle für Bürgerschaft nutzbar
-Sporthalle außerhalb der Schulzeiten durch Vereine genutzt
-Pausenhof ca. 680m²
-Allwetterplatz 20x28m mit angebautem Weitsprung
-65m Laufbahn
-konzipiert als Passivhaus an Nahwärmenetz angebunden (Biogas
und Holzpellets)
-Bauzeit 03/2026 bis 04/2028
Kempten (Allgäu)
Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung für den Neubau der Grundschule mit Einfeldsporthalle (zur Mehrzwecknutzung) in Heiligkreuz, Kempten (Allgäu).
Aufforderung zur Angebotserstellung voraussichtlich 04.08.2022
Abgabe des Angebotes voraussichtlich 14.10.2022
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte/Ende November 2022 statt.
Auftragsvergabe ist in KW1 /2023 vorgesehen.
Baubeginn ist für März 2026 und die Fertigstellung bis April 2028 vorgesehen.
Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme liegt bei ca. 16,7 Mio. EUR brutto.
+Gewährleistungszeitraum
Es werden mindestens fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bei mehr als fünf Teilnahmeanträgen, die alle Anforderungen nach den Vergabeunterlagen/Auswahlkriterien erfüllen, wird der Auftraggeber voraussichtlich nicht alle Bewerber auffordern. Es werden mindestens die fünf am höchsten bewerteten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe ausgewählt Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Die Auswahl erfolgt anhand der Bewertungsmatrix Auswahlverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der Anzahl von Bewerbern:
-wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand/Gleichstand der Eignung nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 20 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1 - 2 gem. §39 HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3 - 4 gem. §39 HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5 - 7 gem. §39 HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8 - 9 gem. §39 HOAI 2021
Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Das Honorarangebot und Planervertrag sind erst in der 2. Stufe des VgV-Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer gem. § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a)Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und §124 GWB.
b)Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
c)Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 75 Abs. 3 i.V.m. § 43 Abs. 1 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
d)Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmer bedienen, hat er diese gem. § 36 VgV im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmer ist abzugeben.
e)Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
f)Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
a)Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR netto
b)Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
a)Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 Landschaftsarchitekten inkl. Geschäftsführung. Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
b)Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Freianlagenplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Freianlagenplanung (Berufserfahrung wird ab Eintrag in die Architektenkammer gerechnet).
c)Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Der Referenzzeitraum ist in der Regel auf die zurückliegenden drei Jahre begrenzt. Hierbei werden jedoch Referenzen geprüft, die aus den letzten zehn Jahren stammen.
d)Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
-Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.05.2012 – 30.04.2022 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein. Projekt ab Honorarzone III
Folgende Angaben sind bei beiden Referenzprojekten erforderlich:
-Projektbezeichnung
-Beauftragte Leistungsphasen
-Projektlaufzeit
-Projektvolumen (KG 500)
-Honorarzone
-Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
-Öffentliche Vergabe
-Auftraggeber
-Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
Allgemeine Büroangaben
-Erfahrung mit Fördermitteln
-Mitwirkung bei Vergabeverfahren analog öffentlichen Auftraggebern
e)Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) a) und b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Honorarangebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen.
Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten §57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b)Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG;
d)Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
-Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
-Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird.
Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
-Der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
-Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland