Wohnanlage mit Tiefgarage in der Predazzoallee in 85399 Hallbergmoos Referenznummer der Bekanntmachung: 621-3-5-0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hallbergmoos
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85399
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hallbergmoos.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnanlage mit Tiefgarage in der Predazzoallee in 85399 Hallbergmoos
Wohnanlage mit Tiefgarage in der Predazzoallee in 85399 Hallbergmoos
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 5 bis 9
Predazzoallee, 85399 Hallbergmoos
Wohnanlage mit Tiefgarage in der Predazzoallee in 85399 Hallbergmoos
Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 5 bis 9
Geplant ist ein großformatiger 3-geschossiger Baukörper entlang der Predazzoallee. Ein zweiter 2-geschossiger Baukörper schließt im rechten Winkel nach Südwesten an.
Die Planung ist in den Leistungsphasen 1 - 4 abgeschlossen, der planende Architekt steht nicht mehr zur Verfügung.
Die mit der Entwurfsplanung vorliegende Kostenberechnung (Lph 3 gem. HOAI; KGrn. 200 bis 700) schließt mit Bruttokosten in Höhe von 9.391.960,-- € ab.
Der weitere Zeitplan sieht eine Beauftragung des Architekten im Januar 2021 vor, nach Einarbeitung in die Leistungsphasen 3 und 4 soll die weitere Planung anschließend umgehend mit den nachfolgenden Leistungsphasen fortgeführt werden. Die erforderlichen Fachplaner sind bereits beauftragt.
Mit der Projektbearbeitung soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 107 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.