Betrieb eines prognostischen Netzberechnungssystems
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines prognostischen Netzberechnungssystems
Gegenstand der Beschaffung ist der Betrieb Betrieb eines prognostischen Netzberechnungssystems. Zu den Leistungen gehören sowohl die Weiterentwicklung, Pflege und Bereitstellung der dafür erforderlichen Software als auch die Überlassung der dafür erforderlichen Daten.
Gegenstand der Beschaffung ist der Betrieb eines prognostischen Netzberechnungssystems. Zu den Leistungen gehören sowohl die Weiterentwicklung, Pflege und Bereitstellung der dafür erforderlichen Software als auch die Überlassung der erforderlichen Daten.
Der Auftragnehmer muss folgende Leistungen in Gänze erbringen:
1. Verfügbarkeit von notwendigen Daten und für ihre Verarbeitung geeigneten Algorithmen beim Auftragnehmer
Der Auftragnehmer muss über eine Vielzahl unterschiedlicher Daten zur Erstellung qualitativ hochwertiger EE-Erzeugungs- und EE-Einspeiseprognosen verfügen. Konkret gefordert werden:
• Daten aus Wettermodellen zur Erstellung von Prognosen der dargebotsabhängigen Erzeugung von EE-Anlagen (Wind und PV) in der RZ TenneT
• EE-Stammdaten zur Plausibilisierung der durch die VNB und ÜNB zur Verfügung gestellten Stammdaten
• Messdaten der Einspeisung pro Wind- und PV-Anlage (bzw. Parks) in der RZ TenneT mit einer gleichmäßigen Verteilung über die Regelzone und einer hohen Repräsentativität (bspw. auch bezüglich Anlagentypen)
• Daten von EE-Nichtbeanspruchbarkeiten (Daten über Abschaltungen pro Wind- und PV-Anlage (bzw. Parks) aufgrund behördlicher Auflagen (Nachtabschaltung, Vogel- und Fledermausschutz, …) in der RZ TenneT mit einer gleichmäßigen Verteilung über die RZ TenneT
• Daten zu weiteren Abschaltungen von Wind- und PV-Anlagen (bzw. Parks) durch Direktvermarkter oder aufgrund von EE-Redispatch
Aufbauend auf diesen Daten und von der TenneT bereitgestellten Netzinformationen muss der Auftragnehmer geeignete Algorithmen zur Zuordnung von EE-Anlagen zu definierten Netzknoten innerhalb eines getesteten IT-Systems vorweisen können. Als Netzknoten sind jeweils die Sammelschienen einer Schaltanlage in der RZ TenneT zu verstehen. Dieses IT-System verfügt weiterhin über diverse Funktionalitäten zur Berechnung und Bereitstellung von Prognosen sowie Hochrechnungen der Erzeugung bzw. Einspeisung von EE-Anlagen sowie der Residuallast pro Netzknoten unter Berücksichtigung oben genannter Nichtbeanspruchbarkeiten, wobei die Nichtbeanspruchbarkeiten einzeln ausgewiesen werden müssen.
2. Verfügbarkeit geeigneter IT-Infrastruktur
Die oben beschriebenen Daten (insbesondere die von TenneT bereitgestellten Netzdaten) sind als kritisch und besonders schützenswerte Daten klassifiziert, da diese detaillierte Informationen über kritische Netzinfrastruktur beinhalten. Der Kritikalität der Daten ist auch beim Aufbau der IT-Infrastruktur zur Verarbeitung dieser Daten Rechnung zu tragen. Es ist sicherzustellen, dass die Netzdaten nicht außerhalb des Verantwortungsbereiches der TenneT verarbeiten werden. Aus diesem Grund hat der Auftragnehmer ein zertifiziertes Rechenzentrum (ISO 27001, ISMS Standards) vorzuhalten, welches die Möglichkeit für die TenneT vorsieht, die IT-Infrastruktur in Form einer DMZ zur Verarbeitung der Netzdaten aufzubauen.
3. Vorhandensein von tiefergehenden Know-How im Bereich Stromnetzinfrastruktur und Erstellung von EE-Einspeiseprognosen
Der Auftragnehmer muss nachweislich über Erfahrung in der Erstellung qualitativ hochwertiger EE-Einspeise- und EE-Erzeugungsprognosen verfügen. Außerdem müssen Kenntnisse über die Funktionsweise des deutschen Energiemarktes allgemein und über die Übertragungs- und Verteilnetze im Speziellen (insbesondere im Bereich des Engpassmanagements mit EE-Anlagen) vorhanden sein. Die Fähigkeit, Netzdaten in den gängigen Formaten (UCTE bzw. CGMES) zu verarbeiten, ist ebenfalls unabdingbar.
4. Verfügbarkeit eines 24/7 Supports
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die in einem Service Level Agreement (SLA) definierten Anforderungen bzgl. Verfügbarkeit von IT-System und Daten (mindestens 99,5% über sechs Monate) erfüllen zu können. Darüber hinaus sind die in diesem SLA festgelegten Reaktions- und Wiederherstellungszeiten durch den Auftragnehmer einzuhalten.
Diverse Weiterentwicklungen der Software-Module
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die TenneT TSO GmbH (kurz: TenneT) schließt mit der emsys grid services GmbH (kurz: egs) einen Vertrag über den Betrieb Betrieb eines prognostischen Netzberechnungssystems. Die Zuschlagserteilung an die egs seitens TenneT erfolgte in Form einer Direktvergabe des Auftrags im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3b SektVO. Im Vorfeld der Vergabe ist TenneT im Ergebnis einer Marktanalyse zu der Erkenntnis gekommen, dass aufgrund einer technischen Ausschließlichkeit der im Folgenden beschriebene geforderte Leistungsumfang nur von der egs erbracht werden kann.
Als Ergebnis einer Marktanalyse zeigte sich:
1. Nur die energy&meteo systems GmbH (kurz: emsys) verfügt laut der Marktrecherche als einziges Unternehmen im Bereich der Erstellung von Hochrechnungen und Prognosen für die Energiebranche (Direktvermarkter, Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber) über die geforderte Datengrundlage.
2. Nur die mit der emsys über die Gesellschafter verbundene emsys grid services GmbH (kurz: egs) darf diese Daten für die Entwicklung des betriebsbereiten Softwaresystems nutzen.
Die geforderten Netzknotenprognosen können nur erstellt werden, wenn sämtliche oben genannte Daten (Wetterprognosedaten, EE-Stammdaten, EE-Messdaten, EE-Nichtbeanspruchbarkeiten, Daten über die Abschaltung von EE-Anlagen) zur Verfügung stehen. Zum Zwecke der (Weiter-)Entwicklung und des Betriebs der geforderten Software stellt emsys die oben genannten Daten nur der egs zur Verfügung. Die anderen Datennutzer sind nicht berechtigt, die Daten der emsys an anderen IT-Dienstleistern zur Entwicklung einer neuen Software zu überlassen. Sie werden aber benötigt, um die entsprechenden Algorithmen zur Bestimmung netzknotenscharfer Prognosen zu entwickeln und zu trainieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Da die Auftragsvergabe hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht wird, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de