Stromkonzession für das Stadtgebiet Straubing
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 086-234487)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.straubing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromkonzession für das Stadtgebiet Straubing
Die Stadt Straubing gibt gemäß § 46 Absatz 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag im Sinne des § 46 Absatz 2 Satz 1 EnWG für das Stromversorgungsnetz im Stadtgebiet Straubing mit Ausnahme der Stadtteile Öberau, Breitenfeld und Unterzeitldorn zwischen der Stadt Straubing und der Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH zum 31.07.2024 endet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Straubing haben, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich bis zum 29.07.2022 um 12.00 Uhr bei der
Stadt Straubing - Vergabestelle,
Theresienplatz 2
94315 Straubing
zu bekunden.
Nach diesem Termin eingehende Interessensbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadt Straubing wird Energieversorgungsunternehmen, die sich innerhalb der oben genannten Frist
beworben haben, mittels Verfahrensbrief über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens informieren und zur Abgabe von Angeboten zum Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages
auffordern.
Die vom bisherigen Inhaber der Stromkonzession nach § 46a EnWG zur Verfügung gestellten Daten und Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes im Stadtgebiet Straubing
(ohne die Stadtteile Öberau, Breitenfeld und Unterzeitldorn) können zusammen mit der Abgabe der Interessensbekundung schriftlich oder per E-Mail an [gelöscht] bei der Stadt Straubing
angefordert werden. Die Stadt Straubing behält sich vor, interessierten Energieversorgungsunternehmen die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes erst nach Abgabe einer
Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung zu stellen.
Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Straubing haben, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich bis zum 04.08.2022 um 12.00 Uhr bei der
Stadt Straubing - Vergabestelle,
Theresienplatz 2
94315 Straubing
zu bekunden.
Nach diesem Termin eingehende Interessensbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadt Straubing wird Energieversorgungsunternehmen, die sich innerhalb der oben genannten Frist
beworben haben, mittels Verfahrensbrief über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens informieren und zur Abgabe von Angeboten zum Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages
auffordern.
Die vom bisherigen Inhaber der Stromkonzession nach § 46a EnWG zur Verfügung gestellten Daten und Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes im Stadtgebiet Straubing
(ohne die Stadtteile Öberau, Breitenfeld und Unterzeitldorn) können zusammen mit der Abgabe der Interessensbekundung schriftlich oder per E-Mail an [gelöscht] bei der Stadt Straubing
angefordert werden. Die Stadt Straubing behält sich vor, interessierten Energieversorgungsunternehmen die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes erst nach Abgabe einer
Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung zu stellen.
Fax: [gelöscht]
Fax: +49 941 / 2003-299