Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Erbringung von Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Erding
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Erbringung von Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Erding
Der Auftraggeber beabsichtigt in den im Begleitdokument zu dieser Aussschreibung näher bezeichneten Teilgebieten, den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen, in Auftrag zu geben. Die Ausschreibung erstreckt sich auf die planungsrechtlich ausgewiesenen Gewerbe-, und Industriegebiete innerhalb der Stadt Erding, die als weißer NGA-Fleck eingestuft werden. Für alle Teilnehmer im Projektgebiet sind zuverlässig symmetrische Bandbreiten von mindestens einem Gigabit/s zu gewährleisten.
Der Auftraggeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützungdes Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten. Vorgesehen ist die Umsetzung im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
Stadt Erding
s. Abschnitt II.1.4) und Begleitdokument
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke: 50 %
- Kriterium: Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme: 20 %
- Kriterium: Höhe der Endkundenpreise: 15 %
- Kriterium: Service-Konzept: 5 %
- Kriterium: Zeitl. Verfügbarkeit: 5 %
- Kriterium: Einsatz innovativer Verlegemethoden: 5 %
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bau und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie Erbringung von Telekommunikationsdiensten in den unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Erding
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Verfahren besteht aus zwei Stufen. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Innerhalb der unter Abschnitt IV.2.2 genannten Frist, müssen die Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen.
Nach Abschluss der Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge auf die formale Richtigkeit und Vollständigkeit werden dann die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Auf der Basis dieser Angebote hat der Auftraggeber die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe einer Förderung und kein typischer Beschaffungsvorgang der öffentlichen Hand) für zuständig erklären wird, kann der Auftraggeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer.
Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht beim Auftraggeber gerügt wird.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/
Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle
ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]