G_WES_5_003_1 Garten- und Landschaftsbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weßling
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82234
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-wessling.de
Abschnitt II: Gegenstand
G_WES_5_003_1 Garten- und Landschaftsbau
Die Gemeinde Weßling beabsichtigt ein neues Grundschulgebäude für alle ihre 3 Ortsteile in Holzbauweise zu errichten.
Das Hauptgebäude umfasst ein Hanggeschoss/Kellergeschoss, das Erdgeschoss und ein Obergeschoss (= Dachgeschoss).
Mit diesem Vergabelos werden im Wesentlichen folgende Leistungen vergeben: Landschaftsgärtnerische Arbeiten.
82234, Weßling
Außenanlagen einer Grundschule inkl. Erschließung (Park-, Bus- und Fußgängerflächen)
Der Fuß- und Radweg wird asphaltiert, ebenso die Erschließungsstraße zu den Parkplätzen. Die Stellplatzflächen werden als wassergebundene Decke hergestellt, eingefasst mit z.T. bauseits gelagertem Granitgroßsteinzeilern sowie Granitborden als Hoch- und Tiefbord.
Die Busspur wird mit einem Ortbetonbelag versehen.
Der Pausenhofbereich wird mit Terrassen- und Wegeflächen aus großformatigen Platten sowie einer Platzfläche als wassergebundene Decke belegt.
Treppenanlagen führen von den öffentlichen Flächen aus auf das Schulgrundstück.
Die Oberflächenentwässerung der Belagsflächen wird mit Rinnen und Straßenabläufen sichergestellt, die an die bauseits vorhandenen Grundleitungen angeschlossen werden.
Im Parkplatz wird eine Rigole inkl. der notwendigen Zuleitungen neu erstellt.
Ausstattung: Sitzbänke, Abfallbehälter und Fahrradparker. Spielbereich: Kletterstruktur und Tampenschaukel.
Inkl. Pflanzung von Großbäumen, Gräsern, Stauden, Blüh- und Obststräuchern sowie authochthone Wiesenansaat.
Hauptmassen:
Beläge: Betonpflaster 280 m², Betonplatten 1.500 m², wassergebundene Decke 1.200², Asphalt 1.250 m² , Ortbeton 130 m²
Gitterroste an den Zugängen 30 m²
Einfassungen: Granitbordstein und –zeiler 500 m
Betonfertigteile, Blockstufen und Sitzblöcke 85 m
Entwässerungsrinnen 35 m
Vegetation: Rasen- und Wiesenflächen 4.000 m², Pflanzflächen 400 m², 47 St. Baumpflanzungen inkl. Pflege,
extensive Dachbegrünung 190 m²
Ausstattung: Fahrradreihenparker, Abfallbehälter, Fahnenmaste, Spielgeräte
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=243415
Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft:
— Siehe Vergabeunterlagen, Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 6 Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft, Ziff. 7 Leistungen /Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch Auftragsspezifische Einzelnachweise,
— Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht fristgemäß nach § 16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen,
— Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden.
— Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=243415
Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft:
— Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8 Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, Angabe zu Insolvenzverfahren oder Liquidation, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise. Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Deckungssumme für Personen und Sachschäden (wie bei III.2.2)).
— Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §1 6a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen.
— Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, Wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden.
— Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=243415
Erklärungen und Nachweise, die der Vergabestelle mit dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen zu allen Leistungen vorzulegen sind; für den Fall, dass der Bieter eine Bietergemeinschaft ist, gilt die Pflicht zur Einreichung von Erklärungen und Nachweisen für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft:
— Siehe Vergabeunterlagen. Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Ziff. 7 Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen(Unteraufträge/Eignungsleihe), Ziff. 8; Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, Verfügbarkeit der für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte, Formblatt 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) bzw. Formblatt EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) bzw. Angaben zur Präqualifikation, ggf. ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise.
— Bieter, die die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig vorlegen, können bei der Bewertung Nachteile erleiden, wenn sie trotz Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht Fristgemäß nach §16a EU VOB/A nach vorangehender Aufforderung hierzu nachreichen.
— Die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden Erklärungen bzw. Nachweise hat der Bieter innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor das Angebot auszuschließen, wenn die Unterlagen auch nach nochmaliger Anforderung nicht vollständig innerhalb der Nachfrist von 6 Kalendertagen vorgelegt werden.
— Der Bieter ist gehalten, nur die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Sonstige Informationen und Nachweise, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden unberücksichtigt gelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Sachkundenachweis DGUV Regel 101-004 (früher BGR 128),
— Sachkundenachweis gemäß TRGS 524 und 521.
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— Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Haftpflichtversicherung, die auch Bearbeitungsschäden abdeckt, mit Mindestdeckung 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall 2-fach maximiert und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden, je Versicherungsfall 2-fach maximiert. Erfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der Auftragssumme inkl. aller Nachaufträge; Mängelansprüchesicherheit in Höhe von 3 % der Schlussrechnungssumme.
Werden die Sicherheiten in Form von Bürgschaften geleistet, sind nur Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstituts taugliche Sicherheiten.
— Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Zahlung nach Baufortschritt.
— Rechtsform der Bietergemeinschaft bzw. Arbeitsgemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend.
Im Übrigen siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Weßling
Gautinger Straße 17
82234 Weßling
Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen, da es sich um ein offenes Verfahren handelt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.1. Bewerberfragen können nur über das Bewerbertool „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keinen zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
1.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz und die Betroffenenrechte sind unter dem Link: https://www.wvv.de/de/media/downloads/downloadcenter/hauptnavigation/mobilitaet/2018-06-25-informationspflichten-ds-hinweis_wsb.pdf einsehbar.
Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weßling
Postleitzahl: 82234
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]