Offenes Verfahren VOB/A-EU_TUM VBI_Lüftung Referenznummer der Bekanntmachung: TUM VBI_Lüftung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren VOB/A-EU_TUM VBI_Lüftung
Lüftungsarbeiten für ein Bestandsgebäude am Standort in Garching für die TU München. Die neue Nutzung besteht aus Laboren, Prüfräumen, Klimaräume und Büro in EG und 1.OG.
Technische Universität München - Verfügungsbau für Ingenieurwesen Lichtenbergstraße 2 85748 Garching bei München
Die Technische Universität München plant die räumliche Situation des Zentrums für Baustoffe und Materialprüfung (CBM - Ingenieurfakultät Bau Geo Umwelt) an ihrem bisherigen Standort in Pasing zu entlasten. Hierfür soll ein Teil des Zentrums in ein bestehendes Gebäude auf dem Forschungscampus in Garching umziehen. Die Arbeitsgruppen für Bindemittel und Zusatzstoffe, für Betontechnologie für Stahl und Korrosion sowie für zerstörungsfreie Prüfung sollen in diesem Bestandsgebäude zusätzlichen Platz finden.
Für die neue Nutzung durch das CBM sollen die leerstehenden offenen Geschosse in kleinere Einheiten für Labore, Prüfräume, Klimaräume und Büros unterteilt werden. Hierfür soll die bestehende Tragstruktur instandgesetzt, nachverstärkt, notwendige Stellen saniert und Nebenräume sowie technische Anlagen an die höheren Anforderungen der neuen Nutzung angepasst und erneuert werden. Das bestehende Gebäude befindet sich in der Lichtenbergstraße 2 in Garching und wird von der Boltzmannstraße über einen Tiefhof erschlossen. Weiterhin ist das Gebäude im 1.OG über eine Terrasse zugänglich und über Treppen auch von der Lichtenbergstraße zu erreichen. Sämtliche Anlieferungen, Baustelleneinrichtungen und dergleichen müssen über den Tiefhof erfolgen.
Für das Gewerk Lüftung wird die Versorgung des Gebäudes aufgrund der Nutzungsänderung komplett neu geplant, da sich die Nutzung und die Anforderungen des Bestandsgebäudes gegenüber dem Zukünftigen Zentrum für Baustoffe und Materialprüfung zu sehr unterscheiden. Die Technikbereiche befinden sich im Wesentlichem im 1. und 2.UG und im 2.OG. Die Nutzungen finden in EG und 1.OG statt. Das 2.OG hat eine Raumhöhe von 3,29 m und eine Durchgangshöhe unter den Bindern von ca. 2,00 m. Für die Einbringung der Technik in dieses Stockwerk werden bauseits Öffnungen im Dach vorgesehen.
Im 1. OG werden die Büros und Sozialräume untergebracht. Das Stockwerk hat eine lichte Raumhöhe von ca. 3,20 m.
Dach über 1. OG: Auf dieser Fläche wird ein Zu- und Abluftgerät für Außenaufstellung, zwei Kaltwassersätze und mehrere Dachventilatoren angeordnet. Im EG werden die Labore, Prüf- und Klimaräume untergebracht. Diese Etage hat eine lichte Raumhöhe von 3,30 bis 7,20 m. Im 1. UG wird vorrangig die gesamte Verteilung für die Lüftungsanlagen, sowie für die Heizungs-, Kälte- und Trinkwasserversorgung vorgesehen. Zudem werden in diesem Stockwerk auch zwei Unterflurhebeanlagen für die Schmutzwasserentsorgung vorgesehen. Aufgrund der statischen Anforderungen an die Tragfähigkeit, der darüberliegenden Geschossdecke, wird dieser Bereich mit Stahlstützen und -träger ertüchtigt. Die maximale Arbeitshöhe reduziert sich dadurch auf bis zu 0,90 m. Außerdem dürfen in diesem Stockwerk nach Vorgabe des Brandschutzkonzeptes keine Brandlasten eingebracht werden.
Das 2. UG (Tiefgeschoss) hat eine Raumhöhe von ca. 3,8 m. Die Einbringung der Geräte erfolgt über den Hauptschacht mit einer Abmessung von ca. 4,5 m x 2,6 m. Kleinteile können über eine Außentür hinter einer LKW-Rampe eingebracht werden.
In diesem Stockwerk wird die Haupt-Technikzentrale vorgesehen. In diesem Bereich werden die Heizungs- und Trinkwasserzentralen aufgebaut und drei der fünf Zu- und Abluftgeräte vorgesehen. Aufgrund der statischen Anforderungen an die Tragfähigkeit, der der darüberliegenden Geschossdecken wird dieser Bereich mit Stahlstützen und -träger ertüchtigt.
Aufgaben der Lüftungsanlagen sind, für eine ausreichende Lufterneuerung in den Räumen zu sorgen, bei Räumen mit Luftverschlechterung die verbrauchte Luft abzutransportieren, bzw. die Räume zu konditionieren. Die Anlagenaufteilung ist auf Grundlage der beschriebenen Anforderungen erfolgt. Daraus ergeben sich die nachfolgenden Anlagenkonfigurationen.
Die Luftmengenermittlung erfolgt auf Grundlage der Luftqualitäten bzw. der zu erwartenden Luftverschlechterung, der Anzahl der Personen sowie der Anforderungen an die jeweiligen Raumluftzustände.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle und/oder bei der Industrie-und Handelskammer oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht; alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung auf Verlangen vorzulegen: Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
2) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
3) Eigenerklärung zum Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 EU VOB/A.
4) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen:
1) Eigenerklärungen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme im Wesentlichen entsprechen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter drei Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsinhalts, -umfanges und -wertes einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
2) Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben.
s. vorstehend Nr. 1) und 2). Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung (vorstehend Nr. 1)) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Ziffer III.1.1-III.1.3.verlangten Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen.
3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die oben unter I.3 genannte Plattform abgewickelt.
Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Plattform https://www.dtvp.de registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Plattform zu kontaktieren.
web: https://support.cosinex.de/unternehmen/
E-Mail: [gelöscht]
Systemvoraussetzungen E-Vergabe: Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP
5) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Solche werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der in I.3. genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen. Registrierte Unternehmen werden automatisch über nach der Registrierung versandte Nachrichten der Vergabestelle per E-Mail informiert. Es wird daher empfohlen, sich für das Verfahren unverzüglich zu registrieren, s. oben 4).
6) Fragen/Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer haben die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern.
Enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Fehler, so hat ein Wirtschaftsteilnehmer, der als Bieter auftreten will, den Auftraggeber unverzüglich, noch vor der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform, Bereich "Kommunikation", darauf hinzuweisen. Hierfür ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens erforderlich, s. oben Ziffer 4).
Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Verfahren im Zusammenhang stehen, sind unverzüglich, spätestens jedoch während der Angebotsfrist 10 Tage vor Ablauf derselben über das Kommunikationsmodul der Vergabeplattform (oben Ziffer 4) zu senden.
Antworten auf Fragen werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind daher verpflichtet, sich stetig unter der oben in Ziffer 4) genannten Internet-Adresse zu informieren, ob Fragenbeantwortungen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld).
7) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, und
- dass im Auftragsfall alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRQU0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.