BayernCloud Schule IT-Vergabeberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022CSC000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
BayernCloud Schule IT-Vergabeberatung
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vergibt mit dieser Ausschreibung Dienstleistungen aus dem Segment „IT-Vergabeberatung“ für das Programm „BayernCloud Schule“ (ByCS).
IT-Vergabeberatung:
Fachlich-technische Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von künftigen IT-Systemen (als weitere Komponenten der ByCS), IT-Dienstleistungen und von Beratungsleistungen mit fachlich-technischem Schwerpunkt.
Das Programm „BayernCloud Schule“ (ByCS) ist ein gemeinsames Vorhaben dreier Ministerien, die gemeinsam die strategische Steuerung des Programms übernehmen:
– Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK)
– Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und
– Bayerisches Staatsministerium für Digitales (StMD).
Die operative Steuerung der Projekte im Programm teilen sich das StMUK und das IT-DLZ (IT Dienstleistungszentrum der Bayerischen Staatsregierung, eine nachgelagerte Behörde des StMFH). Ziel im Programm ist es, den bayerischen Schulen Inhalte und Werkzeuge für eine bessere digitale Bildung zur Verfügung zu
stellen. Inhalt der Projekte im Programm ist die Versorgung der bayerischen Schulen mit
– Online-basierten Kommunikations-, Kollaborations- und
Verwaltungswerkzeugen und
– Zugang zu pädagogischen Anwendungen zur Gestaltung differenzierter digitaler
Lernumgebungen sowie externen Anwendungen.
In der inhaltlichen Verantwortung im Vergabeverfahren und späteren Betrieb steht dem Auftragnehmer das StMUK als alleiniger Auftraggeber gegenüber.
Im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens wird die nachfolgend beschriebene Leistung durch den Auftraggeber ausgeschrieben:
Gegenstand der zu beschaffenden Leistung ist die Wahrnehmung verschiedener vergaberelevanter Aufgaben
fachlich-inhaltlicher Art im Programm BayernCloud Schule, insbesondere für die Ausschreibung neuer ITSysteme und IT-Dienstleistungen durch den Auftragnehmer.
Darunter fallen insbesondere die Beratung und Unterstützung bei der Durchführung von Markterkundungen,
der Erstellung von Vergabeunterlagen (u. a. Leistungsbeschreibung, Bewerbungsbedingungen, Preisblatt,
Bewertungsmatrix, EVB-IT Vertrag), der Beantwortung von Bieterfragen/Rügen, der Begleitung von
Verhandlungen und Auswertung der Angebote sowie ggf. fachlich-technische Beratung im Rahmen von
Prüfungsverfahren.
Der Vertrag kann einseitig durch den Auftraggeber um maximal weitere 15 Monate verlängert werden. Die Verlängerung
erfolgt schriftlich und mindestens einen Kalendermonat vor Ende der Vertragsgrundlaufzeit gegenüber dem
Auftragnehmer.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die erweiterte Richtwertmethode gem. UfAB 2018,
der Schwankungsbereich beträgt 10%, Entscheidungskriterium ist die höchste Leistungskennzahl (siehe zu den
Einzelheiten Kapitel 4 der Bewerbungsbedingungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BayernCloud Schule IT-Vergabeberatung
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge - beeinträchtigen würde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden
Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der
Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter
I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten
Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf
Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei
Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf
gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.