EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Cateringdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: EC 18
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Cateringdienstleistungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind zwei Rahmenvereinbarungen über Cateringdienstleistungen (einschließlich Vereinbarungen über das Public Catering) für die internationale Sportveranstaltung European Championships 2022 in München.
Innenstadt
An den folgenden Locations sollen folgende Leistungen erbracht werden:
a) Königsplatz
VIP-Catering
Catering Athleten Lounge Klettern
Catering Athleten Lounge Beach Volleyball
Media & Broadcaster Catering
Ausstattung von Büros
Public Catering
b) Odeonsplatz & Wittelsbacherplatz
Crew & Volunteer Catering
Lunchbags
Ausstattung von Büros
Public Catering
Olympia-Regattaanlage
An der Olympia-Regattaanlage sollen folgende Leistungen erbracht werden:
VIP-Catering
Crew & Volunteer Catering
Athletes & Coaches Lunch on Site
Lunch Volunteers
Athleten Lounge Rudern und Kanu / nur Snacks
Media und TV / Broadcast Catering
Lunch Bags (optional)
Ausstattung von Büros
Public Catering
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innenstadt
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Olympia-Regattaanlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren war aufzuheben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht (§ 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VgV).
In dem Vergabeverfahren ist ein Angebot für das Los 1 eingegangen. Dieses Angebot erfüllt jedoch nicht die Bedingungen im Sinne des § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VgV, weil der Bieter nicht der Mindestanforderung an die Eignung hinsichtlich der Referenzen genügt.
In Los 2 ist kein Angebot eingereicht worden.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.