Sanierung Rathaus Schloss Geyerswörth in Bamberg - Heizung/Lüftung Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-020/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bambeg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus Schloss Geyerswörth in Bamberg - Heizung/Lüftung
Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes im Zentrum der Weltkulturerbestadt Bamberg.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Heizungsinstallation nach DIN 18380 und Lüftungsinstallation nach DIN 18379 Die Wärmeerzeugung wird über die Fernwärmeversorgung sichergestellt.Im Zuge der Sanierung werden das Rohrnetz und die Heizkörper ausgetauscht und erneuert. Die Heizkörper werden als Röhrenradiatoren in einer Lambris ausgeführt. Die Demontage wurde vorab als eigenes Gewerk ausgeführt.Im Erdgeschoss wird flächendeckend eine „nass-verlegte“ Fußbodenheizung geplant. Zur Abdeckung der Spitzenlast in den Räumen und im Foyer werden Heizkörper vorgesehen.Die Heizkörper sollen hinter bauseitigen Verkleidungen in den Fensternischen montiert werden.Zur Abdeckung der Wärmelast in den Fluren im Obergeschoss sind Röhrenheizkörper vorgesehen. Die Anbindung der Heizkörper erfolgt über den Fußboden unterhalb der Bauseitigen Holzplatten je nach Balkenlage und muss in der Ausführung abgestimmt werden. Für den Verzug zwischen den Heizkörpern werden die Holzplatten an den Außenwänden zum Innenhof ausgespart. Für den Anschluss am Heizkörper wird eine Nischenverkleidung von ca. 5 cm Lichte benötigt, welche bauseits zu berücksichtigen ist.Die Heizlast in den restlichen Räumen des Obergeschosses wird mit Röhrenheizkörpern mit hohem Strahlungsanteil abgedeckt. Auf Grund der beschränkten Höhe und Tiefe, müssen die Heizkörper über die komplette Länge der Außenwand angebracht werden. Eine Unterkonstruktion aus Holz in den Fensternischen, sowie eine durchgehende Verkleidung erfolgt bauseits. In jedem Raum werden die Heizkörper nach dem Tichelmann-Prinzip angeschlossen. Dadurch lassen sich alle Heizkörper mit einem Regelventil steuern, wodurch sich die Bedienungsfreundlichkeit erhöht.Für den Turmbereich wird eine Sockelleistenheizung installiert, welche zusätzlich mit Heizkörpern unterstützt wird, sofern dies notwendig ist.Für die WC-Bereiche und Kopierräume (siehe Luftmengenberechnung) werden im Zuge der Maßnahme dezentrale Abluftanlagen nach DIN 18017 installiert. Die Erfordernisse der lufttechnischen Anlage ergeben sich aus der Lage und Nutzung der Räume im Gebäude, den erforderlichen hygienischen Bedingungen sowie den einschlägigen Vorschriften, Normen und Richtlinien.Heizungsinstallation: Komplettinstallation des Wärmeverteilnetzes (Kupferrohrleitung, ca. 635 m, Mehrschichtverbundrohr ca. 1.625 m, Stahlrohrleitung ca. 430 m) Anschluss an bauseitige Fernwärmestation Installation von ca. 116 Röhrenradiatoren Inbetriebnahme und Einregulierung der gesamten HeizungstechnikLüftungsinstallation: Ca. 50 m Lüftungsrohr (Wickelfalzrohr, Abluft) Installation eines Abluftgerät (250 m³/h) sowie Einzelraumsteuerungen in den sanitären Räumen Brandschutztechnische Ertüchtigung der jeweiligen Versorgungsleitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.