OBSTD_PI_offenes_verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: OBSTD_PI_offenes_verfahren
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberstdorf
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87561
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eissportzentrum-oberstdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
OBSTD_PI_offenes_verfahren
Gegenstand der Ausschreibung ist Vergabe zur Lieferung und Bereitstellung eines Pistenfahrzeugs für die Sportanlagen des Gemeindegebiets des Marktes Oberstorf.
Sportstätten Oberstdorf Roßbichlstrasse 2-6 87561 Oberstdorf
Die Sportstätten Oberstdorf unterhalten mehrere Sportanlagen im Gemeindegebiet. Hierunter zählt besonders das Nordic Zentrum Oberstdorf/Allgäu mit einem insgesamt 75 Kilometer langen Loipennetz.
Das zukünftige Pistenfahrzeug wird im Nordic Zentrum, Birgsauer Str. 33, 87561 Oberstdorf, stationiert und ersetzt eine bestehende Pistenwalze für die Pflege der Wettkampf- und Trainingsstrecken am Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum "Ski Nordisch".
Das Pistenfahrzeug wird ausschließlich im Landschaftsschutzgebiet sowie in der Nähe von Bächen und Flüssen eingesetzt. Im Nordic Zentrum besteht für die Pistenfahrzeuge ein technischer Bereich, in dem die Fahrzeuge abgestellt, gewartet auf einer Tankplatte mit Dieselkraftstoff betankt werden können.
Als Heilklimatischer Kurort der Premium Class achtet Oberstdorf besonders auf die Luftreinhaltung. Daher wird in der Beschaffung auf ein besonders umweltfreundliches Gerät mit modernster Technik Wert gelegt. Im direkten Umfeld des Einsatzgebietes befinden sich bewohnte Gebäude sowie Waldgebiete mit entsprechender Tierpopulation sowie geschützte Arten, weshalb ein möglichst lärmarmes Fahrzeug eingesetzt werden soll. Das Fahrzeug soll möglichst geringe Emissionen ausstoßen, um die Nachhaltigkeitsziele des Ortes zu unterstützen.
Im Nordic Zentrum können ca. 10 km Loipe technisch beschneit werden. Die zu pflegende Fläche (Loipen- und Stadionfläche) beträgt rund 8,5 ha. Es werden pro Jahr ca. 100.000 Kubikmeter Schnee erzeugt und auf den Loipen bzw. im Stadionbereich verteilt. Das Pistenfahrzeug wird deshalb auch für Schubarbeiten zum Verschieben des technisch erzeugten Maschinenschnees und danach für die tägliche Präparation der Wettkampfstrecken eingesetzt.
Oberstdorf war in den Jahren 1987, 2005 und zuletzt 2021 Ausrichter der FIS Nordischen Ski Weltmeisterschaften. Seit 2006 werden in der Anlage regelmäßig internationale Wettkämpfe im Bereich Langlauf durchgeführt. Zuletzt im Winter 2021/2022 die Tour de Ski. Hinzu kommen regelmäßige weitere internationale und nationale Meisterschaften, wie Continentalcup, Deutsche Meisterschaft oder Deutschlandpokal.
Das Pistenfahrzeug wird daher mit einem 4-fach Spurgerät beschafft, um gemäß den Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) die benötigten Klassikspuren und Skatingloipen präparieren zu können. Wahrzeichen des Streckennetzes ist der steile Burgstallanstieg. Das Fahrzeug muss daher auch eine hohe Steigfähigkeit besitzen.
Daneben werden auch die 30 Schneeerzeuger mit dem Fahrzeug bei Bedarf im Gelände versetzt. Mit einem 4-fach Spurgerät können die Klassik-Spuren auf Weltcupniveau präpariert werden.
Die Laufleistung beträgt durchschnittlich ca. 400 bis 500 Betriebsstunden pro Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage N_1 / Handelsregisterauszug, bzw. Gewerbeanmeldung, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis als Nachweis für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen; Bei Bietergemeinschaften gelten o.g. Anforderungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft; Bei Vorlage eines Handelsregisterauszugs darf der Nachweis, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage E_6 / Erklärung über den Gesamtjahresumsatz sowie über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2019 - 2021).
Anlage E_7 / Betriebshaftpflichtversicherung mit Produkthaftung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Produkthaftung muss während der gesamten Ausführungszeit und Gewährleistungsfrist unterhalten und nachgewiesen werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Anlage E_8 / Referenzen
Auflistung von mind. 3 geeigneten Referenzprojekten von innerhalb der letzten 5 Jahre bereits abgeschlossenen vergleichbaren Lieferleistungen unter Angabe
- des gelieferten Produkts (Herstellerbezeichnung und Typenangabe)
- des Lieferumfangs (u.a. Extras, zusätzliches Zubehör)
- der Auftragssumme (netto)
- des Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
siehe unter vorstehenden Eignungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist. Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bieter sind daher zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je nach Bieterkonstellation sind folgende Erklärungen abzugeben:
- Anlage E_1 / Bietererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bieters bzw. Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass
- keine gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Planungsbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen vorhanden sind, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber einen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen.
- die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3 / Nachunternehmererklärung)
- der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben
- Anlage E_2 / Bietergemeinschaften (falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
- in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar.
- Anlage E_3 / Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung dazu einreicht, dass
- im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden;
- die Eignung nach den Anforderungen dieser EU Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nachgewiesen wird;
- für den Fall, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem o.g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und
- soweit Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen werden, gemeinsam mit dem Bieter / der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gehaftet wird
Darüber hinaus sind folgende Angaben und Eigenerklärungen vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe) mit dem Angebot einzureichen:
- Anlage E_4 / Vertraulichkeitserklärung
- Anlage E_5 / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern:
- Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB2R7MF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberstdorf
Postleitzahl: 87561
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.eissportzentrum-oberstdorf.de