MDM-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 05/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kliniken-suedostbayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
MDM-Lösung
Lieferung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft einer Mobile Device Management (MDM) Lösung
Kliniken Südostbayern AG Cuno-Niggl-Straße 3 83278 Traunstein
Es wird ein Mobile Device Management (MDM) ausgeschrieben.
Neben der Bereitstellung entsprechender Software gehören auch Konfiguration und Testung nach Vorgaben des Auftraggebers, sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft zum Auftrag. Ebenfalls ist für die Mobile Device Management-Lösung die Bereitstellung von Updates, Upgrades und Pachtes sowie Hotfixes Bestandteil des Auftrags. Das Deployment der Lösung kann entweder als On-Premises-Installation im Rechenzentrum des Auftraggebers oder als Hosted Lösung im Rechenzentrum des Auftragnehmers oder eines Partners erfolgen. Im Falle einer On-Premises-Lösung verbleiben Wartung und Support nach der erfolgreichen Inbetriebnahme in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers, jedoch mit Unterstützung des Auftragnehmers. Im Falle einer Hosted-Lösung sind Wartung und Support in der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers. Dem Rechenzentrum sind die IK-Nummern 260912434, 260012456 und 260910933 zuzuordnen. Die KSOB hat beim Bayrischen Landesamt für Pflege auf Basis von § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz in Verbindung mit § 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung eine Bedarfsmeldung für das vorliegende Beschaffungsvorhaben gemacht. Im Rahmen der Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZF) soll der Fördertatbestand (FTB) 3 des Krankenhauszukunftsgesetzes umgesetzt werden - die Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen unterstützen.
Aus dem Kreis der Teilnahmeanträge, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) erfüllen, werden 5 bis 10 Bieter ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird der Auftraggeber die nachstehende Bewertungsmatrix verwenden. Eine Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist (die Vergabestelle behält sich insoweit auch die Aufforderung von weniger als 5 Bietern ausdrücklich vor). Sollte die Durchführung der Prüfungen der Vergabestelle ergeben, dass mehr als 10 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Ergeben sich auf dieser Basis der Punkteverteilung keine 10 Bewerber, die mehr Punkte haben als andere Bewerber - gleicher Punktwert nach Auswertung -, wird die Vergabestelle alle Bewerber, die punktgleich auf dem zehnten Platz liegen, zur Angebotsabgabe auffordern. In einem solchen Fall führt die Vergabestelle das Vergabeverfahren also mit mehr als 10 Bietern fort. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Kriterien:
(1) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.2) (2) dieser Bekanntmachung:
> 2,5 Mio. EUR durchschnittlicher vergleichbarer Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 5 P,
> 2 Mio. EUR durchschnittlicher vergleichbarer Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 4 P,
> 1,5 Mio. EUR durchschnittlicher vergleichbarer Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 3 P,
> 1 Mio. EUR durchschnittlicher vergleichbarer Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 2 P,
> 0,5 Mio. EUR durchschnittlicher vergleichbarer Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 1 P,
< 0,5 Mio. EUR durchschnittlicher vergleichbarer Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: 0 P,
< 0,1 Mio. EUR durchschnittlicher vergleichbarer Gesamtumsatz der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre: KO.
(2) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.2) (3) dieser Bekanntmachung:
> 25 festangestellte Mitarbeiter, die mit MDM-Lösungen befasst sind: 5 P,
> 20 festangestellte Mitarbeiter, die mit MDM-Lösungen befasst sind: 4 P,
> 15 festangestellte Mitarbeiter, die mit MDM-Lösungen befasst sind: 3 P,
> 10 festangestellte Mitarbeiter, die mit MDM-Lösungen befasst sind: 2 P,
> 5 festangestellte Mitarbeiter, die mit MDM-Lösungen befasst sind: 1 P
< 5 festangestellte Mitarbeiter, die mit MDM-Lösungen befasst sind: 0 P
(3) Referenzen gem. Abschnitt III.1.3) (1) dieser Bekanntmachung:
> 5 vglb. Referenzen: 5 P,
= 5 vglb. Referenzen: 4 P,
= 4 vglb. Referenzen: 3 P,
= 3 vglb. Referenzen: 2 P,
= 2 vglb. Referenzen: 1 P,
= 1 vglb. Referenz: 0 P,
< 1 KO.
(4) Referenzen gem. Abschnitt III.1.3) (2) dieser Bekanntmachung:
> 5 vglb. Referenzen des Projektleiters: 5 P,
= 5 vglb. Referenzen des Projektleiters: 4 P,
= 4 vglb. Referenzen des Projektleiters: 3 P,
= 3 vglb. Referenzen des Projektleiters: 2 P,
= 2 vglb. Referenzen des Projektleiters: 1 P,
= 1 vglb. Referenz des Projektleiters: 0 P,
< 1 KO.
(5) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.3) (2) dieser Bekanntmachung:
> 7 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters: 5 P,
> 6 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters: 4 P,
> 5 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters: 3 P,
> 4 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters: 2 P,
> 3 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters: 1 P,
< 3 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters: KO.
(6) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.3) (3) dieser Bekanntmachung:
Zertifikat gemäß ISO 27001 (oder vergleichbar): 3 P
Erschöpfende Darstellung des Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS), falls keine Zertifizierung vorliegt: 1 P
(7) Eigenerklärung gem. Abschnitt III.1.3) (4) dieser Bekanntmachung:
Zertifikat gemäß ISO 9001 (oder vergleichbar): 3 P
Erschöpfende Darstellung des Qualitätsmanagements, falls keine Zertifizierung vorliegt: 1 P
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend). Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben ausländische Bieter gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (gem. Vordruck Anlage T.5)
(3) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage T.6) nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(1) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage T.7) über den Gesamt-Unternehmensumsatz, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: seit Unternehmensgründung).
(2) Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers (gem. Vordruck Anlage T.7) für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit MDM-Lösungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: seit Unternehmensgründung).
(3) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage T.8) über (a.) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter sowie (b.) die Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter, die mit MDM-Lösungen befasst sind. Die Mitarbeiterzahl in den zuvor genannten Kategorien ist jeweils im Monatsmittel bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht, seit Unternehmensgründung) zu benennen.
Zu (2): Der durchschnittlich erzielte Jahresumsatz über mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze im Zusammenhang mit MDM-Lösungen) , jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern das Unternehmen noch nicht 3 Jahre besteht: seit Unternehmensgründung) muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
(1) Aufstellung von mindestens einer Referenz (gem. Vordruck Anlage T.9) über laufende oder in den letzten 3 Jahren (maßgeblicher Zeitpunkt ist das Datum des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgeschlossene Projekte über MDM-Lösungen unter Benennung/Beschreibung (a) des Auftragsgegenstandes einschließlich des Auftragsvolumens in Euro, (b) des Projektumfangs (in Personentagen), (c) des Auftraggebers, (d) der Leistungsart, (e) des Leistungszeitraums, (f) (eines) Ansprechpartner(s) beim Auftraggeber mit (g) Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse sowie (h) der eigenen Rolle im Projekt, insbesondere ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden/wurden sowie Angabe des Eigenleistungsanteils, wenn keine vollständige Eigenleistung vorliegt.
(2) Eigenerklärung (gem. Vordruck Anlage T.10) zur Qualifikation und fachbezogenen Erfahrungen des vorgesehenen Projektleiters unter Beschreibung/Benennung (a) des Namens und Vornamens, (b) der Berufserfahrung (in Jahren) des Projektleiters im Bereich der MDM-Lösungen, (c) der Projektleitungserfahrung des Projektleiters (in Jahren) im Bereich der MDM-Lösungen, (d) der Referenzen des Projektleiters im Bereich der MDM-Lösungen unter Benennung (aa) des Auftragsgegenstandes einschließlich des Auftragsvolumens in Euro, (bb) des Leistungszeitraums, (cc) des Auftraggebers nebst Benennung (dd) (eines) Ansprechpartner(s) beim Auftraggeber mit (ee) Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
(3) Zertifizierung des Unternehmens für den Bereich Rechenzentrum nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten. Der Nachweis hat durch Vorlage eines gültigen Zertifikates (in unbeglaubigter Kopie) nach DIN EN ISO 27001 oder einer gleichwertigen Bescheinigungen von einer akkreditierten Stelle in anderen Mitgliedstaaten zu erfolgen (maßgeblicher Zeitpunkt: Ablauf der Teilnahmefrist). Bei Vorlage eines nach DIN EN ISO 27001 gleichwertigen Zertifikates, ist der Bewerber für die Gleichwertigkeit darlegungs- und beweispflichtig. Zur Darlegung der Gleichwertigkeit hat der Bewerber eine vergleichende Beschreibung der Anforderungen für die Erteilung der Bescheinigungen von einer akkreditierten Stelle in anderen Mitgliedstaat zur DIN EN ISO 27001 beizufügen.
(4) Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen in anderen Mitgliedstaaten.
Der Nachweis hat durch Vorlage eines gültigen Zertifikates (in unbeglaubigter Kopie) nach DIN EN ISO 9001 oder einer gleichwertigen Bescheinigungen von einer akkreditierten Stelle in anderen Mitgliedstaaten zu erfolgen (maßgeblicher Zeitpunkt: Ablauf der Teilnahmefrist). Bei Vorlage eines nach DIN EN ISO 9001 gleichwertigen Zertifikates, ist der Bewerber für die Gleichwertigkeit darlegungs- und beweispflichtig. Zur Darlegung der Gleichwertigkeit hat der Bewerber eine vergleichende Beschreibung der Anforderungen für die Erteilung der Bescheinigungen von einer akkreditierten Stelle in anderen Mitgliedstaat zur DIN EN ISO 9001 beizufügen.
Zu (2): Der Projektleiter verfügt über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung und weist mindestens eine Referenz über MDM-Lösungen als verantwortlicher Projektleiter auf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber/Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
B) Der Teilnahmeantrag und das Angebot müssen mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen über die elektronische Vergabeplattform zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
C) Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen (gem. Vordruck Anlage T.2). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die wirtschaftlichen Angaben der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu den unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen werden addiert. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
D) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
E) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge)
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, - Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 36 VgV) oder - sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe, § 47 VgV), so muss der Bewerber/Bieter die Vergabestelle von seiner Absicht in Kenntnis setzen und die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot benennen.
Der Bewerber/Bieter hat der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen. Er muss der Vergabestelle ferner über das Nichtvorliegen vergaberechtlicher Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) für jedes andere Unternehmen informieren. Der Bewerber/Bieter hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen der anderen Unternehmen einzureichen. Beim Zeitpunkt, zu dem die Erklärungen und Nachweise einzureichen sind, ist zwischen Eignungsleihe und Unteraufträgen zu unterscheiden (siehe im Folgenden (1) und (2) ).
(1) Eignungsleihe
Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Teilnahmeantrags benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bewerber/Bieter die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung (Anlage T.4)" vorgesehen.
Mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage T.5)" einzureichen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter für jedes andere Unternehmen zudem die geforderten Nachweise zur Eignung für diejenigen Eignungskriterien mit dem Angebot bzw. dem Teilnahmeantrag einzureichen, für die die Kapazitäten in Anspruch genommen werden. Der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen ist nach Ablauf der Angebotsfrist
regelmäßig unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Die Bieter werden gebeten, sich mit der einschlägigen vergaberechtlichen Rechtsprechung vertraut zu machen. Im Fall eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sind der Austausch oder die Änderung eines oder mehrerer benannter anderer Unternehmen bereits nach Ablauf der Teilnahmefrist bis zur Zuschlagserteilung regelmäßig unzulässig. Die Bewerber werden gebeten, sich auch insoweit mit der einschlägigen vergaberechtlichen Rechtsprechung vertraut zu machen.
Bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haften der Bewerber/Bieter und das andere/die anderen Unternehmen entsprechend dem Umfang der jeweiligen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung. Eine dementsprechende Haftungserklärung ist der Vergabestelle nach gesonderter Aufforderung vorzulegen. Als Haftungserklärungen kommen je nach Einzelfall insbesondere eine sogenannte harte Patronatserklärung, Garantie oder selbstschuldnerische Bürgschaft in Betracht. Wenn der Bieter beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, gelten ebenfalls die vorgenannten Regelungen.
(2) Unteraufträge
Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Anlage T.3)" vorgesehen. Ferner muss der Bieter nachweisen, dass ihm zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Kapazitäten und Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür steht in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung (Anlage T.4)" bereit. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung (Anlage T.5)" einzureichen. Die Vergabestelle überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe muss die Vergabestelle die Ersetzung des Unterauftragnehmers verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden.
F) Bewerber, Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und nach § 47 VgV benannte Dritte sowie Nachunternehmer sind zur Einreichung der unterschriebenen Erklärung "Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach Art. 13, 14 DSGVO" angehalten. Es wird auf die Anlage T.11 verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXSRG3R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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