VMware-ELA Vertrag
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sozialstiftung-bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
VMware-ELA Vertrag
Die Sozialstiftung Bamberg (SSB) möchte für die Produkte der VMware einen VMware ELA-Vertrag aufsetzen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Sozialstiftung Bamberg (SSB) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Sozialstiftung Bamberg betreibt im Stadtgebiet Bamberg (ca. 80 000 Einwohner) ein Krankenhaus der Maximalversorgung (Klinikum Bamberg mit den Standorten Klinikum am Bruderwald und dem Klinikum am Michelsberg) und versorgte jährlich rund 45.000 stationäre und 165.000 ambulante Fälle. Den Kliniken der SSB wurde im Jahr 1982 offiziell der Status Akademisches Lehrkrankenhaus der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg verliehen. Hinter diesem Titel steht die hohe medizinische Kompetenz der verschiedenen Fachbereiche der Kliniken der SSB mit individueller klinischer Ausbildung im Akademischen Lehrkrankenhaus tätigen Famulanten und Studenten. Eine aktuelle Übersicht der Fachkliniken ist im Internet unter www.sozialstiftung-bamberg.de abrufbar. Der Unternehmensverbund Sozialstiftung Bamberg beschäftigt über 5.000 Mitarbeiter und ist damit einer der größten Arbeitgeber in Bamberg.
Die Sozialstiftung Bamberg (Auftraggeber, AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Beschaffung von VMware Produkten, sowie Wartungs- und Dienstleistungen.
Zur Konsolidierung unterschiedlicher Vertragslaufzeiten und des Einkaufsprozesses für benötigte Software-Lizenzen und Dienstleistungen bei unterschiedlichen Herstellern, sollen diese Leistungen künftig über ein Enterprise License Agreement (ELA) von einem Handelspartner beschafft werden.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird 48 Monate betragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind im Rahmen der Angebotslegung beizubringen. Unvollständige Unterlagen können bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist, durch die Vergabestelle nachgefordert werden. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, Originale der eingereichten Kopien sowie Erläuterungen und Konkretisierungen zu den eingereichten Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Das Fehlen eingeforderter Unterlagen, Nachweise und Informationen kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen! Dies gilt ausdrücklich auch im Falle einer Eignungsleihe im Sinne § 47 VgV für die Eignungsleihgeber. Es müssen von allen Eignungsleihgebern die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden sowie die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit des Auftraggebers auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden (§ 47 VgV). Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV. Arbeits- und Bietergemeinschaften: Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht werden. Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen. Für die Beurteilung der Eignung wird eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung der von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen angestellt. Die nachfolgend genannten Unterlagen (2a und 2b) sind jedoch zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
a) Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate);
b) Eigenerklärung bzgl. §§ 123-125 GWB.
Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Geforderte Eignungsnachweise, (gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikations-Nachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Nachweis über mindestens drei (3) geeignete, d.h. vergleichbare Referenzen über früher abgeschlossen und ausgeführte VMware ELA-Verträge aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Vergleichbar ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn der (angebotene) VMware ELA-Vertrag in Deutschland bereits im Einsatz ist und damit der ausgeschriebenen Leistung so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Der Bieter muss den Master Service Competence Status „Data Center Virtualization” des Herstellers VMware zum Zeitpunkt der Vergabe aktuell gültig vorhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bamberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ende der Vertragslaufzeit soll wieder ein neuer Rahmenvertrag ausgeschrieben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.