VGV-HAR-FREI-verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-HAR-FREI-verg. Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-HAR-FREI-verg. Auftrag
Freianlagenplanung, LPH 2-9 gem. Leistungsbild § 39 HOAI
München
Bei der geplanten Baumaßnahme "HAR - Neubau Mehrfamilienhäuser mit KFZ-Stellplätzen in München, Harthauser Straße 48" handelt es sich um den Neubau von 5 Stadtvillen mit insgesamt ca. 85 - 90 Wohnung und Tiefgaragen-stellplätzen.
Nördlich des Bauvorhabens befindet sich die Hermine-Bland-Straße. Entlang der Hermine-Bland-Straße und der Hart-hauser Straße im Osten ist eine straßenseitige Baugrenze festgesetzt. Auch im rückwärtigen Bereich verläuft eine Baugrenze. Der ausgewiesene Bauraum wird auf Höhe der Prößlstraße durch festgesetzte Straßenbegrenzungslinien mit einer Sackgasse unterbrochen. Die Harthauser Straße hat keine trennende Wirkung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VGV-HAR-FREI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.adlerolesch.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y78R7RM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland