Schulverband Abensberg - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abensberg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulverband Abensberg - Objektplanung
Erweiterung und Sanierung Grundschule Abensberg - Leistungen der Objektplanung gemäß §§33 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9 bei stufenweiser Beauftragung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Objektplanung gemäß §§33 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9 bei stufenweiser Beauftragung. Der Schulverband Abensberg hat die Erweiterung und Sanierung der Aventinus Grundschule in Abensberg geplant.Steigende Schülerzahlen erfordern die Erweiterung von bisher 3 auf 4,5 Züge (18 Klassen). Das in Teilen aus der Jahrhundertwende und aus den 60-70 Jahren stammende Gebäude soll erweitert und im Bestand saniert werden, jeweils im laufenden Schulbetrieb. Die bereits erbrachte Vorplanung sieht die Erweiterung mit einem Ersatzneubau und einer Aufstockung in Holzbauweise vor.Das historische Walmdachgebäude mit Glockenturm befindet sich in einem Ensemble geschützten Bereich. Ein Förderantrag für die Erweiterung wurde bereits bei der Regierung von Niederbayern durch den Schulverband eingereicht. Für die Sanierung wird ein separater Förderantrag eingereicht. Kosten:Die Kostenschätzung (Stand 09/2021) endet mit 16,9 Mio. EUR brutto KGR 200-700. Termine:Entwurfsplanung: umgehend nach Beauftragung Baubeginn: ab IV. Quartal 2022Realisierung: in Abhängigkeit der Förderverfahren
Besondere oder zusätzliche Leistungen.
Stufenweise Beauftragung der Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.