Ausschreibung von Fachplanungsleistungen für die technische Planung eines Breitbandnetzes
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzach
NUTS-Code: DE22B Straubing-Bogen
Postleitzahl: 94374
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.niederwinkling.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Fachplanungsleistungen für die technische Planung eines Breitbandnetzes
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe der technischen Fachplanung der Leistungsphase 3 bis Leistungsphase 9 in Anlehnung an §§ 41 ff. HOAI sowie 53. ff HOAI zur Umsetzung von Breitbandausbauprojekten.
Gemeinde Niederwinkling
Im Gebiet der Gemeinde Niederwinkling ist derzeit eine Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsdiensten nicht bzw. nicht flächendeckend verfügbar. Nachdem eine Markterkundung kein hinreichendes Interesse privater Unternehmen am flächendeckenden Netzausbau ergeben hat, hat sich die Gemeinde Niederwinkling dazu entschlossen, den Breitbandausbau zur flächendeckenden Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsinternetdiensten im sog. Betreibermodell unter Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel in eigener Verantwortung umzusetzen.
Zur Sicherstellung der Finanzierung des Vorhabens sollen staatliche Zuwendungen zuvorderst nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 29. Januar 2020, Az. 75-O 1903-8/198 („Bayerische Gigabitrichtlinie“) in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund beabsicht igt die Gemeinde Niederwinkling eine Breitbandinfrastruktur als Glasfasernetz in der technischen Umsetzung Fibre-to-the-Base („FttB“) bzw. Fibre-to-the-Home („FttH“) im Rahmen eines sog. Betreibermodells zu planen und bauabschnittsweise zu errichten. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Leistungen der technischen Fachplanung der Leistungsphase 3 bis einschließlich Leistungsphase 9 zur Umsetzung eines Breitbandausbauprojekts. Dies sind sämtliche Netz-, Strukturplanungs- sowie Überwachungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI sowie Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI nebst Besonderen Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung von Fachplanungsleistungen für die technische Planung eines Breitbandnetzes
Ort: Johanniskirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84381
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem angegebenen Link gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Ausgenommen hiervon sind diejenigen Bereiche der Vergabeunterlagen, die unter anderem aufgrund von detaillierten Angaben zur Kostenprognose für das Projekt, zur bisherigen Terminplanung und der zu errichtenden öffentlichen Infrastruktur von wesentlicher Bedeutung und daher besonders schützenswert. Diese Unterlagen werden zur Sicherstellung des erforderlichen Maßes an Vertraulichkeit gemäß § 41 Abs. 3 VgV erst nach Zugang einer unterzeichneten sowie mit Firmenstempel versehenen Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) zugänglich gemacht. Diese Vertraulichkeitserklärung ist zeitgleich mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) form- und fristgerecht einzureichen. Die schützenswerten Teile der Vergabeunterlagen werden dann mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und der Teilnahme an Verhandlungen gesondert an diejenigen Bieter übersandt, bei denen die erforderliche Eignung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs festgestellt wird. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i.V.m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) und das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft gemäß § 53 Abs. 1 VgV i.V.m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln.
Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html