Sanierung "Alte Schule" zur Schaffung von Wohnraum, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eitensheim
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eitensheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung "Alte Schule" zur Schaffung von Wohnraum, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Die Gemeinde Eitensheim plant die grundlegende Sanierung der "Alten Schule" der Gemeinde zur Schaffung von Wohnraum.
Das ca. 100 Jahre alte Gebäude, bestehend aus derzeit nicht ebenengleichem Haupthaus und Nebenhaus (ehemal. Lehrerwohnhaus), steht zwar nicht unter Denkmalschutz, befindet sich aber in unmittelbarer Umgebung zur denkmalgeschützten Kirche und zum denkmalgeschützten Gutshof (mit gemeindlicher Nutzung) und damit in einem senisblen Umfeld. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ist daher erforderlich.
Derzeit steht das seit den 70er Jahren und noch bis vor wenigen Jahren als Rathaus genutzte Gebäude größtenteils leer. In einem Teilbereich ist eine Apotheke untergebracht, die erhalten und ebenfalls saniert werden soll.
Der erhebliche Renovierungsstau der letzten Jahrzehnte hat teilweise zu Schäden geführt, die bislang nur provisorisch behoben wurden (z.B. Rohrbrüche) und nun umfassend saniert werden sollen.
Durch die Sanierung sollen ca. 760 m2 barrierefreie Nutzfläche (EG+OG) zu Wohn- und Gewerbezwecken entstehen.
Im Gebäude sollen zeitgerechte und barrierefreie Wohnungen mit Balkon/Freisitz/Loggia entstehen, sowie die Gewerbeeinheit bestehen bleiben.
Eine bereits vorliegende Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 sah 7 Wohneinheiten unterschiedlicher Größen und 2 Gewerbeeinheiten vor. Der Auftraggeber ist aber offen für neue Ansätze. Optional kommt auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses in Betracht.
Gemeinde Eitensheim
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Aufgrund der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie erfolgt im Vertrag eine Minderung des Leistungsbildes in LPH 1 und 2.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
- in LPH 2: Untersuchung einer Variante für den optionalen Dachgeschossausbau inkl. Kostenermittlung der KG 300+400 zur Wirtschaftlichkeitsprüfung.
- in LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung (3.Gliederungsebene),
- in LPH 3-5: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (3.Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken,
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt werden.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 (reduziert), gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung "Alte Schule" zur Schaffung von Wohnraum, Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland