Erweiterung der Verkehrsleitstelle /Aufbau Georedundanz
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86152
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sw-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Verkehrsleitstelle /Aufbau Georedundanz
Erweiterung bereits bestehender Verkehrsleitstelle durch den Aufbau einer georedundanten Leitstelle.
Erweiterung Verkehrsleitstelle:
Aufbau einer georedundanten Umgebung für das vorhandene Leitstellensystem inkl. der Migration und Inbetriebnahme der Leitstellenkomponenten, Projektbetreuung, Bereitstellung von Lizenzen sowie die Durchführung erforderlicher Schulungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei der SWA wird aktuell ein ITCS-System der Firma Trapeze eingesetzt. Das ITCS ist durch die neuen Aufgaben der Verkehrsleitstelle bzw. Georedundanz nun zur Erneuerung / Erweiterung notwendig.
Ein Austausch / Erweiterung des Leitsystems durch andere Lieferanten aufgrund technischer und urheberrechtlich geschützter Schnittstellen ist nicht möglich.
Die Alternative einer Neubeschaffung eines kompletten ITCS-Systems scheidet aus wirtschaftlichen Gründen aus.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der Verkehrsleitstelle durch Aufbau georedundanter Leitstelle
Ort: Neuhausen
NUTS-Code: CH052 Schaffhausen
Postleitzahl: 8212
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der ausschreibendenStelle/dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Bewerber/Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einerMitteilung der ausschreibenden Stelle/des Auftraggebers, wonach einer Rüge des Bewerbers/Bieters nichtabgeholfen wird, einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Ansonsten ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Im Übrigen wird auf die weiteren Präklusionsregelungen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.