Stromkonzession für das Stadtgebiet Straubing
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.straubing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromkonzession für das Stadtgebiet Straubing
Die Stadt Straubing gibt gemäß § 46 Absatz 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag im Sinne des § 46 Absatz 2 Satz 1 EnWG für das Stromversorgungsnetz im Stadtgebiet Straubing mit Ausnahme der Stadtteile Öberau, Breitenfeld und Unterzeitldorn zwischen der Stadt Straubing und der Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH zum 31.07.2024 endet.
Stadtgebiet Straubing mit Ausnahme der Stadtteile Öberau, Breitenfeld und Unterzeitldorn
Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages mit der Stadt Straubing haben, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich bis zum 29.07.2022 um 12.00 Uhr bei der
Stadt Straubing - Vergabestelle,
Theresienplatz 2
94315 Straubing
zu bekunden.
Nach diesem Termin eingehende Interessensbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Stadt Straubing wird Energieversorgungsunternehmen, die sich innerhalb der oben genannten Frist beworben haben, mittels Verfahrensbrief über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens informieren und zur Abgabe von Angeboten zum Neuabschluss eines Stromkonzessionsvertrages auffordern.
Die vom bisherigen Inhaber der Stromkonzession nach § 46a EnWG zur Verfügung gestellten Daten und Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes im Stadtgebiet Straubing (ohne die Stadtteile Öberau, Breitenfeld und Unterzeitldorn) können zusammen mit der Abgabe der Interessensbekundung schriftlich oder per E-Mail an [gelöscht] bei der Stadt Straubing angefordert werden. Die Stadt Straubing behält sich vor, interessierten Energieversorgungsunternehmen die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes erst nach Abgabe einer Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aus technischer Sicht ist die Bearbeitung mancher unpassender Pflichtfeldern in diesem Bekanntmachungsformular notwendig. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, auch wenn Textabschnitte dieser Bekanntmachung bearbeitet sind, die möglicherweise ein anderes Verständnis als eine nicht vergaberechtspflichtige Dienstleistungskonzession zulassen könnten, diese Aufforderung zur Interessensbekundung kein formelles Vergabeverfahren ist. Aus diesem Grund wird ausdrücklich klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU,2014/25 EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden. Vgl. i, Übrigen Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 941 /2003-0
Fax: +49 941 / 2003-299
Internet-Adresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/regensburg/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 941 /2003-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/regensburg/