Vergabe der LVG-Buslinie 93 - Ortsbusverkehr Dießen
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-landsberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der LVG-Buslinie 93 - Ortsbusverkehr Dießen
Gemeindegebiet des Marktes Dießen am Ammersee, der derzeitige Linienverlauf laut Fahrplan ist abrufbar unter https://www.lvg-bus.de/liniennetz/liniennetz-ortsbus-diessen/
Der Landkreis Landsberg am Lech als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen auf der LVG-Buslinie 93 (Ortsbusverkehr Dießen) als Gesamtleistung.
- Laufzeit: Betriebsbeginn 01.05.2024, Laufzeit 10 Jahren
- Verkehrsleistung von ca. 115.580 Nwkm (inkl. Leerfahrten) pro Jahr.
- Einsatz von zwei Niederflurbussen (Neufahrzeuge) mit mindestens 12 m Länge und insgesamt mindestens 69 Plätzen sowie einer Sondernutzungsfläche für Rollstuhlfahrer, Antriebsart Diesel EURO 6d
- Die Bedienung umfasst ca. 23 Haltestellen von Montag bis Samstag. Nähere Informationen zu den zu bedienenden Haltestellen, dem Fahrplan und Takt sind unter https://www.lvg-bus.de/fahrplan/fahrplan-regionalbus/linie-93-ortsbus-diessen/ einsehbar.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt ca.[Betrag gelöscht] EUR netto jährlich
Die Vergabe erfolgt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 VgV.
Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweis gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG:
Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Omnibussen im Linienverkehr ist nach § 12 Abs. 6 PBefG spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung bei der Regierung von Oberbayern als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Die Regierung von Oberbayern kann im Einvernehmen mit dem Landkreis Landsberg am Lech als zuständigem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen.
2. Einräumung ausschließlicher Rechte
Zum Schutz der Personenverkehrsdienste, die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag vergeben werden sollen, soll dem Betreiber ein ausschließliches Recht im Sinne v. Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 8 Personenbeförderungsgesetz gewährt werden. Es soll räumlich und zeitlich andere Verkehrsleistungen ausschließen, die die zu vergebende Linie wirtschaftlich nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Definition des ausschließlichen Rechts erfolgt im öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird im Bericht des Landkreises Landsberg am Lech nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG)1370/2007 bekannt gemacht werden.
3. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Kraft-Omnibussen auf der LVG-Buslinie 93 im Gebiet des Marktes Dießen am Ammersee entsprechend dem jeweils geltenden Fahrplan zu den Tarif- und Beförderungsbedingungen der LVG. Die aktuellen Tarifbedingungen sind einsehbar unter https://www.lvg-bus.de/fahrpreise/fahrpreise-ortsbus-diessen/. Die Tarifzonen sind einsehbar unter https://www.lvg-bus.de/fahrpreise/zonentarif/. Die Beförderungsbedingungen sind einsehbar unter https://s93518cea359bc153.jimcontent.com/download/version/1449736811/module/10577094049/name/Befoederungsbedingungen.pdf
Die Tarif- und Beförderungsbedingungen sowie das Fahrplanangebot und die unter II.2.4) genannten Anforderungen sind unter Berücksichtigung der auf der angegebenen Homepage www.lvg-bus.de veröffentlichten Änderungen Teil der vom Aufgabenträger nach Art, Umfang und Qualität festgelegten ausreichenden Verkehrsbedienung im Sinne der §§ 8, 8a und 13 Abs. 2a PBefG. Ergänzend gelten die unter 4. genannten Anforderungen.
4. Angaben zur Qualität
a) Fahrplan/ Leistungsumfang: Es gelten die oben unter II.2.4) und unter 3. beschriebenen Anforderungen.
b) Fahrzeuge
- Niederflurbusse mit mindestens 69 Sitz- und Stehplätzen mit Klapprampe und Sondernutzungsfläche,
- Motorisierung Diesel (Euro 6d)
- Neufahrzeuge
- Vollklimatisiert
- elektronische Zielschildanlage,
- elektronisches Kassensystem nach LVG-Standard: vollgraphisches Thermodruckwerk mit Papierbreite von 50mm. Zu verarbeitendes Papiergewicht 120g/m², Kassensystem mit RBL (Datentransfer an DEFAS Bayern),
- Funkanlage nach LVG-Standard: Kanalbreite 20,00 KHz, Kanalabstand 20,00 KHz, Sendefrequenz 153,8700 MHz,
- USB-Lademöglichkeit an den Sitzplätzen
- Tarif-/ Sozialstandards mindestens LBO-Tarif
b) Fahrpersonal
- sichere deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
- lokale Netz- und Streckenkenntnisse
- Kenntnis über den Linienverlauf
- Kenntnis des LVG-Tarifs und des Ortsbustarifs Dießen
c) Sonstiges
- Haltestellenaushang hat durch Busunternehmen zu erfolgen (mind. 1x pro Jahr)
- Monatliche Abrechnung unter Beigabe der Verkaufsstatistik
5. Besondere Bedignungen
Die Erbringung der zu vergebenden Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Es gelten die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).