Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H08104622
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten
- Fertigteilestrich Gipsfaserplatten als Verbundelement, teilw. 2-lagig ca. 9.160 m2
- Ausgleichsschüttung Anhydrit ca. 235 m3
- Ausgleichsschüttung Schaumglasgranulat und Mineralstoff gebläht ca. 50 m3
- Untergrundausgleich Leichtmörtel und Mörtel ca. 115 m3
- Vorsatzschalen und Schachtwände ca. 2.200 m2
- Kniestock/Drempelwände ca. 425 m
- Metallständerwände Einfachständer ca. 3.000 m2
- Installationswände / Wohnungstrennwände ca. 1.200 m2
- Unter- und abgehängte Decken F30 und F90 ca. 4.730 m2
- Unter- und abgehängte Decken F0, teilw. mit Fries ca. 2.930 m2
- Abgehängte Decke Gips-Lochplatten, lochfreier Rand ca. 4.930 m2
- Vorhangschienen in GK-Decken integriert ca. 360 m
- Direktbekleidung Holzbalkendecke, 1lagig ca. 1.970 m2
- Dachschrägenbekleidung F30 an Holz-UK, 1lagig ca. 2.030 m2
- Deckensegel aus Gips-Lochplatten und Filzabsorbermaterial ca. 175 m2
- Verkleidung seitlich und oberseitig von Dachgauben ca. 65 St.
- Brandschutzbekleidung Stahlträger, Gipsplatten 2lagig ca. 1.020 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.