Abfallentsorgung für das Marktamt ab 01.12.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022001317
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90403
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.beschaffungsmanagement.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgung für das Marktamt ab 01.12.2022
Abfallentsorgung für das Marktamt ab 01.12.2022
Abfallfraktionen: Kartonagen / Kaufhauspapier (1.04 / B19), Kunststoffe gemischt, Eckschutzleisten aus PKK/ gemischte Ballen (1.02 / B12), Akten zur Vernichtung, Folie transparent (98/2), Schrott, U
Abfallfraktionen: Kartonagen / Kaufhauspapier (1.04 / B19), Kunststoffe gemischt, Eckschutzleisten aus PKK/ gemischte Ballen (1.02 / B12), Akten zur Vernichtung, Folie transparent (98/2), Schrott, U
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr bis maximal 30.11.2026, falls er nicht 6 Monate vor der automatischen Verlängerung gekündigt wird.
Bei Erreichen der Höchstmengen endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abfallfraktion: Verpackte/Unverpackte Lebensmittel, Altholz AI, Altholz AII, Gartenabfälle, Altspeisefette & -öle, Fruchtsäure
.Abfallfraktion: Verpackte/Unverpackte Lebensmittel, Altholz AI, Altholz AII, Gartenabfälle, Altspeisefette & -öle, Fruchtsäure
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr bis maximal 30.11.2026, falls er nicht 6 Monate vor der automatischen Verlängerung gekündigt wird.
Bei Erreichen der Höchstmengen endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) Ihres Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG. Nachweis durch Vorlage des
gültigen Zertifikats (Zertifikat muss sich auf alle abfallbezogenen Dienstleistungen und alle Abfallarten des jeweiligen Loses beziehen).
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
Bestehende Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung in Höhe von mind.
5 Mio. € / Schadensfall pauschal für Personen- und Sachschäden und
5 Mio. € / Schadensfall für Vermögensschäden
Bestehende Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von mind.
5 Mio. € / Schadensfall pauschal für Personen- und Sachschäden und mitversicherte Vermögensschäden
bestehende Umweltschadenversicherung in Höhe von mind.
5 Mio. € je Versicherungsschaden
Sofern die Versicherungssummen derzeit nicht ausreichend sind, muss eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass sie bei Auftragserteilung angepasst werden.
Für Los 1: Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren (2019,2020,2021) erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Abfallentsorgung) vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und/oder privaten Empfänger der Leistung mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Als geeignet gelten Referenzen, die der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen (Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2011, Az.: 1 VK 54/11).
Als vergleichbar anerkannt werden Referenzen von entweder
1. 400 t / Jahr Kartonagen / Kaufhauspapier (1.04 / B 19) (AVV 150101) ODER
2. 100 t / Jahr Kunststoffe gemischt (AVV 200139) ODER
3. 240 t / Jahr Eckschutzleisten / gemischte Ballen (1.02 / B12) (AVV 200101)
Für Los 2:
Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren (2019,2020,2021) erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Abfallentsorgung) vergleichbar sind, mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und/oder privaten Empfänger der Leistung mit Ansprechpartner und Telefonnummer. Als geeignet gelten Referenzen, die der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen und dieser entsprechend ähneln; sie müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen (Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober 2011, Az.: 1 VK 54/11).
Als vergleichbar anerkannt werden Referenzen von entweder
1. 1.500 t / Jahr verpackte Lebensmittel (AVV 020304) ODER
2. 1.700 t / Jahr unverpackte Lebensmittel (AVV 020304) ODER
3. 1.800 t / Jahr Holz AI (AVV 170201)
Die AG ist zur Einhaltung der sich aus dem SaubFahrzeugBeschG ergebenden Mindestziele im Hinblick auf die Beschaffung sauberer Fahrzeuge verpflichtet. Deshalb wird der AN verpflichtet sicherzustellen und zu garantieren, dass zur Vertragserfüllung die Quote der eingesetzten sauberen Fahrzeuge im Verhältnis zu den insgesamt eingesetzten Fahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse mindestens den nachfolgend genannten Anteilen entspricht:
1. Anzahl der "sauberen leichten Nutzfahrzeuge" i. S. d. § 2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG: -mind. 38,5 %
2. Anzahl der ""sauberen schweren Nutzfahrzeuge" i. S. d. § 2 Nr. 5 SaubFahrzeugBeschG: - für LKW der Fahrzeugklassen N2 und N3: 10 %
- für LKW der Fahrzeugklasse M3: 45 %, wobei die Hälfte des Mindestziels für den Anteil sauberer Busse durch den Einsatz emissionsfreier Busse i. S. d. § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG erfüllt werden muss.
Für die Beurteilung der Einhaltung der Mindestziele wird die Anzahl der Straßenfahrzeuge berücksichtigt, die für die Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des betreffenden Auftrags eingesetzt werden sollen. Nachgerüstete Fahrzeuge i. S. d. § 2 Nr. 7 SaubFahrzeugBeschG können bei der Beurteilung der Einhaltung der Mindestziele für den Anteil sauberer leichter Nutzfahrzeuge, sauberer schwerer Nutzfahrzeuge oder emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge an der Gesamtzahl eingesetzter leichter und schwerer Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §161 GWB („unverzüglich“). Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Frist zur Anstrengung eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 160 GWB im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber: 15 Kalendertage nach Eingang der Information des Auftraggebers beim Bieter/Bewerber (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Auftragserteilung: gemäß § 134 Abs. 2 GWB, 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftra ggeber oder 10 Kalendertage nach Absendung der Information durch den Auftraggeber per Fax oder auf elektronischem Weg.