Mobile Erfassung von Problemabfällen im Verbandsgebiet des Abfallwirtschaftsverbands Isar-Inn Referenznummer der Bekanntmachung: II34
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awv-isar-inn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Erfassung von Problemabfällen im Verbandsgebiet des Abfallwirtschaftsverbands Isar-Inn
- Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten sowie haushaltsüblicher Gewerbemengen an mehreren Terminen pro Jahr in den Gemeinden des Verbandsgebiets
- Feststellung der Anzahl der Anlieferer pro Sammelstandort
- Fachkundige Beratung der Anlieferer zur Problemabfallentsorgung
- Verwiegen von gewerblichen Mengen und Erstellung von Lieferscheinen
- Transport der Abfälle (ggf. incl. Zwischenlagerung)
- Übernahme der Abfälle und Zuführung zur ordnungsgemäßen Entsorgung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten sowie haushaltsüblicher Gewerbemengen an mehreren Terminen pro Jahr in den Gemeinden des Verbandsgebiets
- Feststellung der Anzahl der Anlieferer pro Sammelstandort
- Fachkundige Beratung der Anlieferer zur Problemabfallentsorgung
- Verwiegen von gewerblichen Mengen und Erstellung von Lieferscheinen
- Transport der Abfälle (ggf. incl. Zwischenlagerung)
- Übernahme der Abfälle und Zuführung zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf schriftlich per Einschreiben widersprechen, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 24 Monate. Der Vertrag endet spätestens mit dem 31.12.2031.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Auftragsverarbeitung
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu Auftragsverarbeitung
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG
oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
• Beschreibung der mobilen Sammeleinrichtung für Problemabfälle nach TRGS 520
• Nachweise über ausreichend geschultes Personal nach TRGS 520
• Benennung aller Entsorgungswege (Gilt nicht für Fraktionen mit vorgegebenen Entsorgungswegen nach ElekroG bzw. BattG sowie Altmedikamente.) mit Nachweis des vorliegenden Entsorgungsnach-weises für jede Abfallart oder – falls noch kein Entsorgungsnachweis vorliegt - Benennung der zur Nutzung vorgesehenen Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen mit Kurzbeschreibung der Behandlungstechnik und Übernahmebestätigungen der Aufbereitungs- und Verwertungsanlagen mit Genehmigungsnachweis
• Erklärung über ausreichend freie Zwischenlagerkapazitäten für Problemabfälle mit Beschreibung des Zwischenlagers und Genehmigungsnachweis
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.