Neubau Personalwohnen Gewerbepark Kaserne in Traunstein, 2. Bauabschnitt inkl. Tiefgarage - Fachplanungsleistungen der Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-PW-2BA-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Personalwohnen Gewerbepark Kaserne in Traunstein, 2. Bauabschnitt inkl. Tiefgarage - Fachplanungsleistungen der Objektplanung
Der Zweckverband Heimat.Chiemgau plant, im Gewerbepark Kaserne in Traunstein in Nachbarschaft zum bestehenden Schwesternwohnheim des Klinikums zwei weitere Wohngebäude mit Tiefgarage für Personal des Klinikums zu errichten. Der 1. Bauabschnitt, also das erste Wohngebäude mit Tiefgarage, befindet sich aktuell in der Ausführung. Hier sollen Objektplanungsleistungen für den 2. Bauabschnitt mit Tiefgarage beschafft werden.
Traunstein
Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gem. § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9. Die
Leistungen werden stufenweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß beigefügtem Architektenvertrag (Vergabeunterlage D, D.1.). Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen -ganz oder teilweise - zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
I. stufenweise Beauftragung;
II. Besondere Leistungen (optional) nach Architektenvertrag (Vergabeunterlage D)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Basisinformationen zum Bieter/Bietergemeinschaft (soweit zutreffend) (Formblatt B.2.);
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 Arbeitnehmer-EntsendeG, § 98c AufenhaltsG, § 19 MindestlohnG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines GleichbehandlungsG und § 3 Abs. 1 EntgelttransparenzG erfüllt werden; bzw. Eigenerkl. für ausländische Bieter, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 Arbeitnehmer-EntsendeG, § 98c AufenthaltsG, § 19 MindestlohnG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften desjeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. GleichbehandlungsG und §
3 Abs. 1 EntgelttransparenzG vergleichbar sind (Formblatt B.3.).
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergem. vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Hinweis: Bei Bietergem. sind die gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsl., einschließlich
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsl. (=
Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragn. oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserkl. des jeweiligen Untern.s vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Untern.s für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsl. (Formblatt B.5.). Jedes Untern., dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erkl., dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 Arbeitnehmer-EntsendeG, § 98c AufenthaltsG, § 19 MindestlohnG und § 21 SchwarzArbG genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und die Anforderungen nach § 7 Abs. 1 Allgemeines GleichbehandlungsG und § 3 Abs. 1 EntgelttransparenzG erfüllt werden;
für ausländische Unternehmen: Eigenerkl., dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 Arbeitnehmer-EntsendeG, § 98c AufenthaltsG, § 19 MindestlohnG und § 21 SchwarzArbG vergleichbar sind und alle Anforderungen erfüllt werden, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit § 7 Abs. 1 Allg. GleichbehandlungsG und §3 Abs. EntgelttransparenzG vergleichbar sind. (Formblatt B.3.);
b) Nachweis der Eignung des Untern.s, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsl. (Verw. des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen.
Hinweis: Erfüllt ein Untern. diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der AG vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Untern. ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Untern.s im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der AG eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Untern.s entsprechend dem Umfang der Eignungsl. verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
E) Eigenerklärung Russlandbezug (Formblatt B.16.)
F) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 5 Mio. EUR für
Personenschäden, sowie von 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt B.6.).
Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Angebotsunterlagen beiliegen;
G) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt B.7.);
H) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten 3
Geschäftsjahren (Formblatt B.8.). Vergleichbare Dienstleistungen sind Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
I) Fachliche Qualifikationen des Bieters: Liste der wesentlichen in den letzten 7 Jahren (seit 2015) erbrachten Objektplanungsleistungen unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers i. S. d. Vergaberechts (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich).
Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt B.9.).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt B.10.).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Interessierte Unternehmen erhalten auf Wunsch die Gelegenheit, den Ausführungsort nach Anmeldung
bis zum 18.05.2022 zu besichtigen. Die Anmeldung/Terminvereinbarung hat per E-Mail an die Adresse [gelöscht] zu erfolgen.
B) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend über die Funktion des Vergabeportals www.vergabe.bayern.de zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]