Landkreis Lindau - Berufliches Schulzentrum Referenznummer der Bekanntmachung: 001-08847
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-lindau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Lindau - Berufliches Schulzentrum
Projektsteuerungsleistung Landkreis Lindau (Bodensee) - Neubau berufliches Schulzentrum Projektsteuerung gem. AHO Heft Nr. 9 2020, alle Leistungsstufen, alle Handlungsbereiche A bis E und besondere Leistungen.
Projektsteuerungsleistung Landkreis Lindau (Bodensee) - Neubau berufliches Schulzentrum Projektsteuerung gem. AHO Heft Nr. 9 2020, alle Leistungsstufen, alle Handlungsbereiche A bis E und besondere Leistungen.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Vergleich zwischen einer Generalsanierung und einem Neubau mit verschiedenen Varianten durchgeführt. Im Ergebnis stellte sich dabei heraus, dass die Erstellung eines Neubaus in der Variante L-Winkel am erfolgversprechendsten ist. Die Lösungskonzeption wurde auch bereits mit dem potentiellen Fördergeber, der Regierung von Schwaben, vorab abgestimmt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde auch versucht, bereits das Raumprogramm für das Gesamtprojekt zu definieren.
Es ist geplant, die Maßnahme in zwei Bauabschnitten umzusetzen.
Bauabschnitt 1:
Rückbau Sporthalle mit 11.175 m BRI, Neubau Schulgebäuden und Werkstätten mit ca. 17.900 m2 BGF und Außenanlagen von ca. 15.000 m2 AF.
Bauabschnitt 2:
Rückbau Schule mit 60.200 m3 BRI und Neubau Sporthalle mit ca. 1.800 m2 BGF.
Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Machbarkeitsstudie und dem mit dem Fördergeber abgestimmten Raumprogramm.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3
Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in Dokument Teilnahmeantrag benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien und der jeweilige Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie das Dokument Teilnahmeantrag in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintrag in Berufs- oder Handelsregister
Eintragung in Architekten- und/oder Ingenieurliste
1. Vollständig Ausgefüllter Teilnahmeantrag
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und 4.000.000,- für sonstige Schäden je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
3. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Kalenderjahre (2019 bis 2021) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektsteuerungsleistungen) von mind. netto [Betrag gelöscht] EUR p.a.
s.o.
4. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Maximalpunktzahl ab durchschnittlich 25 Beschäftigten).
5. Büroorganisation und Projektteam:
Mindestanforderung: Zeugniskopie zur geforderten Qualifikation (Kammermitglied, Diplom, Master oder vergleichbar) im Bereich Architekt / Ingenieur liegt bei, ansonsten keine Wertung.
Bewertung: Berufserfahrung Projektleiter (10%): volle Punktzahl ab 10 Jahren Berufserfahrung
Berufserfahrung stellv. Projektl. (10%): volle Punktzahl ab 5 Jahren Berufserfahrung
6. Technische Büroausstattung:
Bewertung: volle Punktzahl für Nennung im Büro verwendeter Planungstools in Bezug auf alle fünf u. g. Arten.
BIM-Software
Software für Terminplanung
Software für Kostenplanung
Sonstige EDV-Software (projekttauglich)
Sonstige EDV-Software (projekttauglich)
7. Drei vergleichbare Referenzen
Referenzliste über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Projektsteuerungsleistungen (Referenz 1-3) gemäß § 46 Abs.3 Nr. § 76 Abs. 5 VgV /AHO Stufe 1-5.
2. Projektfertigstellung in den letzten 8 Jahren
3. Mindesthonorarzone III nach AHO oder höher
4. Herstellungskosten von mind. 40 Mio. € netto
5. Baubeschreibung mit Bildnachweis
6. Eigenerklärung zur Termin - und Kosteneinhaltung
7. Öffentlicher AG mit Benennung Ansprechpartner
Erfüllt eine Referenz die o.g. Ziffer 1-7 erhält sie 14%, weitere 6% werden auf die nachfolgenden Auswahlkriterien (je 3%) vergeben:
8. Berufsschule oder berufsbildende Einrichtung
9. Nachhaltigkeitsanforderung (z. B. DGNB-Zertifizierung, Holz-Hybrid-Bauweise, Recycelbarkeit Baukonstruktion)
In Summe können je Referenz 20% erlangt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß (insb. Kosten- und Termintreue) ausgeführt worden sind. Sind mehrere angegebene Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bewerben wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
8. Zertifizierung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
BIM Qualifikation
DGNB Zertifizierung liegt vor
s.o.
Architekten und Ingenieure sowie gleichwertige Abschlüsse, z. B. aus anderen EU-Mitgliedstaaten, aufgrund derer die jeweilige Person berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Bayerisches Baukammergesetz (BayBauKaG). Siehe auch Ziff. III.1.1).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, können nicht mehr rechtzeitig beantwortet werden. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern/Bietern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bewerbern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).