U-Bahn Verlängerung Martinsried: geo- und umwelttechnische Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: VE9650
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
U-Bahn Verlängerung Martinsried: geo- und umwelttechnische Bauüberwachung
geo- und umwelttechnische Bauüberwachung nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vergeben werden geo- und umwelttechnische Überwachungsleistungen der Ausführung Erdbau/ Altlasten und Beratungsleistungen des AG zum Bauvorhaben Verlängerung der U6 Martinsried. Das Tunnelbauwerk wird in offener Bauweise mit ausgesteiften und rückverankerten Bohrpfahlwänden sowie im östlichen Bereich in einer teilweise geböscht ausgebildeten Baugrube errichtet. Voraussetzung ist die Qualifikation nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodschG). Für nähere Informationen siehe Ausschreibungsunterlagen.
vgl. Kriterien des Teilnahmewettbewerbs
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sachverständiger nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.