Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 464.00.9406-36
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hepberg
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten
Neubau KiTa-Kleewinkel Hepberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
330 m² GK-Wände, Wanddicken 10 cm bis 35 cm
210 m² GK-Vorsatzschalen, Abstand 7,5 cm bis 33 cm
180 m² Vorsatzschale vor Holzaußenwand, Abstand ca. 50 mm, mit 16-20 cm
Mineralwolle
200 m² 1xGK-Beplankung auf OSB-Schalung
150 m² Vorsatzschale vor Holzinnenwand, Abstand ca. 50 mm, mit 12 cm Mineralwolle
270 m² Zulage für Feuchtraumplatte
1.250 m² abgehängte GK-Decke innen
600 m² Zulage für Akustiklochung
90 m² Zulage für Feuchtraumplatte
950 m² Schattenfuge
400 St Auslässe
30 St Revi-Öffnungen
720 m² Zwischensparrendämmung, 28 cm Mineralwolle
750 m² Dampfsperre
90 m² Aquapaneldecke außen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.