München Klinik Neuperlach - Umbau Ebene 03 Station 32 - Bodenbelagsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
München Klinik Neuperlach - Umbau Ebene 03 Station 32 - Bodenbelagsarbeiten
- Bodenbeläge und Sockel aus Linoleum verlegen, einschl. Untergrundvorbereitung und Verfugung, sowie provisorische Schutzabdeckung ca. 1450 m²
Oskar-Maria-Graf-Ring 51, Fl.Nr. 1910/0, Gemarkung Perlach, 81737 München
- Bodenbeläge und Sockel aus Linoleum verlegen, einschl. Untergrundvorbereitung und Verfugung, sowie provisorische Schutzabdeckung ca. 1450 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelagsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig bei dem Bayerischen Staatsanzeiger Online System in digitaler Form zur Verfügung und sind unter dem Link gemäß I.3) zu beziehen.
Grundlage des Verfahrens: Vergabehandbuch Bayern Juli 2020. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgegeben. Bieteranfragen werden bis spätestens 6 Kalendertage vor Angebotseröffnung (Submission) von der Kontaktstelle über das Bayerischer Staatsanzeiger Online System beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Ort: keiner
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de